Königreich Preußen: "Allerhöchste Kabinetsorder vom 8ten Mai 1824 wegen einer Präklusivfrist zur Anmeldung derjenigen Ansprüche, welche von Gläubigern jenseits der Weser und des Rheins an die der Verwaltung der Immediatkommission überwiesenen Restenfonds zu machen sind"