QUELLE

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DATUM1793-12-14   Suche   Suche DWUD
URHEBER/AUSSTELLERStein, Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein (1757-1831)
  Stein, vom und zum, Karl  |  
AUSSTELLUNGSORTKleve
TITEL/REGESTBericht Steins an das General-Direktorium: "Das Gesuch der (clevischen) Stände, die besondere Nachsuchung um einen Landtag durch die Directoren ihnen zu erlassen"
TEXT[Das Recht der clevischen Stände, sich ohne Nachsuchung landesherrlicher Erlaubnis periodisch oder aus besonderem Anlass zu versammeln. Kurze Darstellung der landständischen Verfassung und ihrer wohltätigen Wirkungen. Die Erbentage als ihre Entsprechung auf kommunaler Ebene; ihre Aufgaben und ihre Bedeutung.]
ERLÄUTERUNGWährend die preußische Regierung die ständische Mitwirkung zu Gunsten der staatlichen Bürokratie zurückdrängen wollte, setzte sich Stein für den Erhalt alter Rechte ein. Die gemeinsam tagenden Stände von Kleve und Mark übten noch ihr überkommenes Mitspracherecht in allen Provinzangelegenheiten aus, als Stein hier die Funktion eines Kammerdirektors bzw. Kammerpräsidenten übernahm. Dass er 1792 zum Landtagskommissar bestellt wurde, dokumentiert seine positive Einstellung und ein wechselseitiges Vertrauen. In Analogie zu den Landtagen begrüßte er die Wirksamkeit der sich auf Amtsebene einfindenden Erbentage. Steins Bericht dringt auf das jährliche Versammlungsrecht, ohne einen besonderen Antrag stellen zu müssen. Für den Reformer und den politisch engagierten Privatmann der Restaurationszeit besaßen die rheinisch-westfälischen Stände- und Erbentage einen exemplarischen Wert. Er hielt sie für effizient, kostengünstig und nicht zuletzt bürgernah.


QUELLE     | Freiherr vom Stein | Bd. 01, Nr. 317, S. 366-369


PROJEKT    Karl Freiherr vom und zum Stein (1757-1831)
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.6   1750-1799
Sachgebiet3.15   Ständeversammlungen, Provinziallandtag / Landstände
DATUM AUFNAHME2007-08-08
AUFRUFE GESAMT1921
AUFRUFE IM MONAT174