QUELLE

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DATUM1826-01-02   Suche   Suche DWUD
URHEBER/AUSSTELLERStein, Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein (1757-1831)
  Stein, vom und zum, Karl  |  
AUSSTELLUNGSORTCappenberg
TITEL/REGESTDenkschrift des Freiherrn vom Stein: "Über Entwerfung eines zweckmäßigen Gewerbepolizei-Gesetzes"
TEXT[Gedanken über eine Reform der preußischen Gewerbeordnung (Beschränkung oder Erhaltung der Gewerbefreiheit; Reorganisation des Zunftwesens). Für Wiederherstellung einer von ihren früheren Missbräuchen gereinigten Zunftverfassung, gegen unbedingte Gewerbefreiheit. Die Entwicklung des Zunftwesens in Deutschland. Einfluss der liberalen Strömungen am Ende des 18. Jahrhunderts (Physiokraten, Adam Smith). Der Streit um den wirtschaftlichen und sittlichen Wert der Zunftverfassung. Fragen der Handwerkerbildung und der Handwerksentwicklung. Reformierte Zünfte als beste Schule und Garantie für die Heranbildung und Erhaltung eines leistungsfähigen, sittlich hoch stehenden Handwerkerstandes. Warnt vor einer Überschätzung der wirtschaftlichen Faktoren im Staatsleben. Betonung der moralischen und sittlichen Erziehungsaufgaben des Staates. Vorschläge zur weiteren Behandlung der Frage der Zunftverfassung.]
ERLÄUTERUNGDas alte Zunftsystem war um 1800 ein – nach Stein wertvolles – Instrument zur Regulierung der Einkaufs- und Absatzmärkte, zur Preisgestaltung sowie zur Disziplinierung und Qualifizierung von Lehrlingen und Gesellen. Im Zuge der rheinbündischen wie der Preußischen Reformen trat an seine Stelle die Gewerbefreiheit.

1815, im Anschluss an die napoleonische Herrschaftszeit, ließ sich die preußische Gewerbeverfassung nahtlos in der Provinz Westfalen einführen. Ständische Beschränkungen und Produktionsvorschriften blieben aufgehoben. Es genügte das Lösen eines Gewerbescheines und die Zahlung der Gewerbesteuer, um ein Handwerk auszuüben. Nicht nur Stein, auch der Oberpräsident Vincke setzte sich für eine Rückkehr zur alten Zunftordnung ein, der Westfälische Provinziallandtag drängte zu einer Novellierung der Gewerbegesetzgebung, doch alle stießen in Berlin aber auf taube Ohren. Unter politisch veränderten Vorzeichen - aus Furcht vor staatsgefährdenden Umtrieben von Lehrlingen und Gesellen - wurde dann 1845 eine Gewerbeordnung, die Meisterprüfungen zur Betriebsführung voraussetzte, verabschiedet.


QUELLE     | Freiherr vom Stein | Bd. 06, Nr. 941, S. 923-930


FORMALBESCHREIBUNGKorrektur der Druckfassung: S. 924, Anm. 3: "Zur Denkschrift Knoblauchs"


PROJEKT    Karl Freiherr vom und zum Stein (1757-1831)
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.7   1800-1849
Sachgebiet10.3   Wirtschaftsordnung, Wirtschaftsrecht
10.17   Gewerbe, Dienstleistungen
DATUM AUFNAHME2007-08-08
AUFRUFE GESAMT2474
AUFRUFE IM MONAT240