QUELLE

DATUM[o. D. / um 1800]
URHEBER/AUSSTELLERSpiegel, Franz Wilhelm von
TITEL/REGESTPromemoria Franz Wilhelm von Spiegels zum Westfälischen Bergamt und zu seinem Hüttenwerk
TEXTDie Verwaltung des hiesigen Bergamts ist so unzweckmäßig und und allgemeinen Grundsätzen der Kameralwissenschaft sowohl als den besonderen des Herzogtums W[estphalen] zuwider.

Der Brilon'sche Bergamtstheil wird in zwei Bezirke getheilt, a) der Brilonsche, b) der Giershagesche. In dem ersteren sorgen die Interessenten für dessen guten Bau, wenigstens werden dort die Stellen [...] frühe angelegt aus und [...] wird die Bergeart genugsam mit Arbeiter besezt. Dort wird also Eisenstein genug gefördert. Hingegen auf dem zweiten Bezirk ist alles dem Geschworenen Stein überlassen, ein Baur, der etwas practische Kenntniß in der Markscheidung besitzt, waß aber von Leidenschaft ist und verlegt die Bergleute auf den Gruben voll Willkühr herum. In diesem Bezirke liegen zwei mächtige Eisenberge, Lülingloch und Ekenfeldt genannt, die, wenn sie gehörig betrieben würden, uns hinreichend Erze versehen könten. Am erstern ist zwar ein Stollen vor vielen Jahren angefangen und man müste schon am Steine sein, wenn er gehörig betrieben wäre, allein, da der Bergmeister Kropf im Befahren der Gruben zu träge gewesen ist, haben die Bergleute ins Blinde gearbeitet und sind, wie man's im vorigen Jahr untersuchte, ihrer Arbeit drei Stunden zu nah seitwärts gekommen - ein außerordentlicher Schaden für die Berginteressenten und eben so großer Verlust für Ihre K[urfürstlich] G[naden] am Zehntstein. Die Unwissenheit und der Säumnis des Bergmeisters saget die Vollendung des Werks vielleicht auf zwölf Jahren zurück. Er würde daher in anderen Ländern angehalten werden, den Interessenten die verursachte vergeblichen Kosten zu ersezen. Wie wenig der Bergmeister seine Pflichten beobachtet, geruhen Höchstderoselben aus dem Briefe des Bergschreibers sub lit. 1 zu entnehmen.

Die zweite Grube der Ekenfeldergang, dessen Nutzen die Alten schon anerkannt haben und deshalber in dem Grenzerlaß von 1663 mit Waldeck vorbehalten ist, daß auß der Waldeckischen Hoheit der Stolle angesetzt würde, wird ganz vernachläßigt. Und da sie ganz unter Wasser steht, so wird in ganzen dörren Zeiten darin geraubet, wie es in der bergmännischen Sprache heißt. Hieraus entsteht kein wahrer Vorteil. Die Restungen werden weg gesprengt, die Grube unsicher gemacht, wie die Erfahrung es noch im vorigen Jahr gezeigt, wo verschiedene Bergknappen durchs Einstürzen der Grube unglücklich gewesen sind. Dies ist kein anhaltende Arbeit, mithin daraus den Gewerkschaft dieses Reviers keine Rechnung daraus zu machen. Die Tausenden, welche, um die Gewässer herauszuziehen, thörichterweise mit Kunstwerken darauf verwendet, vergeblich, nichts als die Anlegung eines Stollens blieb übrig. Dies erkante auch der Vater des jezigen Bergmeisters [1] und befahl den Interessenten des Ekenfelds, den Stollen zu treiben, widrigenfalls auf ihre Kosten anfangen werden sollte. Man hat aber befohlen, die erforderlichen Nachdruck nicht gegeben, da die neisten und stärksten Interessenten an diesem Berge ohnehin genugsam mit Erze versehen sind und aus Brodneid wünschen, daß durch Unterbleibung eines Stollens die kleinere Gewerkschaften besonders im Giershagener Bezirk in Betreibung der Hütten zurückgesetzt würden. So unterlaßen sie den Stollen und machen uns, die wie ich bloß den Zehntstein hätten, dadurch von den Waldeckischen ganz abhängig, denn da unser Eisenstein schwer oder kaltbrüchig ist, mithin ein Zusatz von hitzigerem Stein zum Schmelzen gefordert, so müssen wir schon an unserer Nachbarn Gnade abhangen. Diese haben denn auch vorlängst die Ausfuhr ihres Eisensteins verboten. Ohne Verbindung mit dem Waldeckischen Hofe man hat keine Hoffnung, Eisenstein zu erhalten. Dadurch steckt man oft mitten im Schmelzen, wie es dem Kloster Bredelar ergangen ist. Dasselbe hat ohnerachtet es am Martenberge im Waldeckischen Interessent ist, keine Erlaubnis erhalten können, seine Eisenerze auszuführen. Sie haben daher mitten im Hütten das fernere Schmelzen unterlassen müssen. Bei dieser Lage der Sache hätte es die Klugheit des Bergamts erfordert, so lang der Eckenfelder Stollen nicht angefangen ist, Ew. K[urfürstlich] G[naden] ein Mittel vorzuschlagen, wodurch die Waldeckische auf nachgiebigere geführt wäre. Im Gegentheil aber begünstigt man selbige vielmehr dadurch, daß man ihnen erlaubt, zu Stadtberge ihre Erze zu erschmelzen. Ihre Roheisen führen sie dann ins Waldeckische, wo es verschmiedet wird. Die Kölnische Gewerke werden dadurch in die große Verlegenheit gesetzt, Holz zu kaufen. Die mächtige Waldeckische Gewerkschaften kaufen alles zum Betrieb ihrer Hütte zu Stadtberge, wodurch ich insbesondere fast in die Notwendigkeit gesetzt bin, ein mit Vortheil angefangenes Werk liegen zu lassen. Sie würden hingegen die Waldeckische auf Gedanken gebracht haben, wenn sie Ihro K. G. vorgeschlagen hätten, dem zu Stadtberge zu schmelzenden Erzen solang den Zehnten des Roheisens zu forden, als die Waldeckischen die Sperre des Eisensteins fortsetzen. Stattdessen aber suchet das Bergamt die drückendste Befehle gegen die hesige Gewerkschaften unter dem Vorwand des gemeinen Besten zu erlassen. Aus der wahrhaften Schilderung der hiesigen bergamtlichen Verwaltung, welche ich Höchstdemselben vor Augen gelegt habe und welche sich durch einen 2. Bericht sub B des Bergschreibens bestätigt, können Ew. K. G. urteilen, daß man Mangel an Eisenstein leidet, mithin keine neue Hütte noch zur Zeit angelegt werden kann. Zudem, wie ich oben gesagt, ein unleugbarer Mangel an Kohlen vorhanden. Es erfordert also die Staatsklugheit keinen fremden neuen Hämmer zu gestatten. Demungeachtet hat das Bergamt wie Anlagen sub C et D erweisen, meinen Mitinteressenten Pilsticker befohlen, einen gewissen Hüttenplatz zu bebauen. [2]

Ich muß zu näherer Erläuterung der Sache die Geschichte der Bemutung voraussetzen. Bisher habe ich mit dem Kloster Bredelar geschmolzen. Da diese Erlaubnis aber von den Willkühr eines jeden Prälaten abhanget, so habe ich mich mit der Hälfte eines Hüttenplazes zu Stadtberge in der Hofnung eines besseren Bergwerkbetriebs und zu mehrerer Sicherheit bemuten lassen. Der schlechte bisherige Grubenbetrieb gibt mir nicht genug Zehnterze zum Betrieb einer halben Hütte, und da außer eine Grube meine zwei übrigen im Stillen liegen, ist es mir ohnmöglich, jetzt eine Hütte deshalber zu bauen und demnach wollen mich die Bergbeamten dazu zwingen oder solchen Platz einem gewissen Natorp, der im Paderbornischen seine Erze schmelzen, zum Hammerbau zu geben. Diese Commission gereichet offenbahr sowohl dem ganzen sowohl als mir insbesondere zum Schaden, mir, weil ich, um den Platz nicht zu verliehren, ohne den geringsten Vorteil bauen muß, dem ganzen aber, weil dieser Mann durch die Wohlfeilheit der Kohlen und durch eine ganz besondere günstige Lage seiner Gruben, von der Eisenstein mit Schubkarren auf den hohen Ofen gefahren werden kann, sein Erz im Paderbornischen mit den geringen Kosten geschmolzen hat und also das Eisen zum Nachtheil der übrigen Gewerkschaften des hiesigen Landes wohlfeiler verkaufen kann und aus dem nemlichen Grunde die zum Hammer nötige Kohlen theuerer bezahlen, mithin die hiesige Gewerkschaften zwingen, die nemliche Holzpreise mit ihm zu halten, ungeachtet, sie in den Eisenpreisen durch die erstere Wohlgefälligkeit seiner Kohlen und der Lage seiner Hütte, auf der Hütte zurückgesetzt werden. Durch den Bau des Hammers wird aber die Lage der Kammer wenig gebessert.


PROVENIENZ  Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
BESTANDNachlass Friedrich Wilhelm von Spiegel
SIGNATUR30


QUELLE    Reininghaus, Wilfried / Köhne, Reinhard | Berg-, Hütten- und Hammerwerke im Herzogtum Westfalen im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit | S. 553f.


FORMALBESCHREIBUNGEntwurf. [uFN1] Zeitgenössischer Bergmeister war Johann Henrich Alexander Kropff (1749-1812); sein Vater Johann Philipp Kropff (1716-1764) fungierte als Markscheider und Bergmeister. [uFN2] Die erwähnten Anlagen fehlen.


PROJEKT    Montanwesen im Herzogtum Westfalen
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.6   1750-1799
3.7   1800-1849
Ort2.45   Westfalen, Hztm. < - 1802>
Sachgebiet3.14   Verwaltung Einzelbereiche
10.6.1   Unternehmen, Unternehmer
10.14   Montanindustrie
10.15   Handwerk, Handwerker
DATUM AUFNAHME2008-02-12
DATUM ÄNDERUNG2010-08-06
AUFRUFE GESAMT1581
AUFRUFE IM MONAT153