MEDIEN

(124 KB)   Ausdehnung der SS-Baumaßnahmen auf das Gebiet der Gemeinde Wewelsburg, Auszug aus: Reichsgesetzblatt, Jg. 1940, Teil 1, Nr. 127 vom 16.07.1940    Ausdehnung der SS-Baumaßnahmen auf das Gebiet der Gemeinde Wewelsburg, Auszug aus: Reichsgesetzblatt, Jg. 1940, Teil 1, Nr. 127 vom 16.07.1940
TITELAusdehnung der SS-Baumaßnahmen auf das Gebiet der Gemeinde Wewelsburg, Auszug aus: Reichsgesetzblatt, Jg. 1940, Teil 1, Nr. 127 vom 16.07.1940
DATIERUNG1940-07-16


INFORMATIONIn der Euphorie über den siegreichen Frankreichfeldzug griff Hitler seine ausschweifenden Pläne zur Neugestaltung verschiedener deutscher Städte - beispielhaft genannt seien hier nur Berlin als "Reichshauptstadt" und München als "Hauptstadt der Bewegung" - wieder auf und lockerte gleichzeitig die von ihm selbst verhängte Bausperre vom 04.08.1939 und sein "Verbot neuer Baumaßnahmen" vom 20.11.1939.

Gleichzeitig genehmigte er zahlreiche Bauvorhaben, die ihm von Bauleitern und anderen hohen NSDAP-Führern vorlagen. Am gleichen Tag, an dem er Wewelsburg vollständig an Himmler auslieferte, unterzeichnete der "Führer und Reichskanzler" ähnlich lautende Erlasse über städtebauliche Maßnahmen in Königsberg, Oldenburg, Posen und Saarbrücken. Die Führererlasse hatten Gesetzeskraft und wurden im Reichsgesetzblatt veröffentlicht.

Der erste Satz des Erlasses kündigt nur scheinbar eine gerade heute für nützlich oder sogar notwendig erachtete Maßnahme zur" Erhaltung" der Wewelsburg "als Kulturdenkmal" an. Das Bezugsgesetz "über die Neugestaltung deutscher Städte" erlaubte dem Bevollmächtigten rigorose Eingriffe in das Privateigentum bis hin zur Zwangsenteignung. Durch den bewußt unbestimmt gehaltenen räumlichen Geltungsbereich ("Gebiet der Wewelsburg") konnten alle vom Reichsführer SS für notwendig erachteten Maßnahmen nun auf das ganze Dorf ausgedehnt werden.

Aufgrund des abgebildeten Erlasses erwirkte Hermann Bartels bei der zuständigen Behörde in Münster eine Aufhebung der Bausperre für das Bauprojekt Wewelsburg. Ausdrücklich wurde betont: "Bei der Ausführung des Bauvorhabens werden nur Häftlinge eingesetzt." Auch für die erforderlichen Bau- und Kraftstoffe hatte der Bauherr selbst zu sorgen, da die Baumaßnahme nicht als kriegswichtig anerkannt wurde (vgl. Dokument 9  Quelle).


TECHNIKPapier
FORMATjpg


QUELLE    Hüser, Karl / Brebeck, Wulff E. | Wewelsburg 1933-1945 | Dia 09, S. 35f.
PROJEKT    Diaserie "Westfalen im Bild" (Schule)

SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ35   Bildmaterial (Reproduktion, Foto)
Zeit3.9   1900-1949
Ort2.7.4   Büren, Stadt
Sachgebiet3.2   Politische Ideologien
DATUM AUFNAHME2004-02-26
AUFRUFE GESAMT382
AUFRUFE IM MONAT9