EREIGNIS | | |
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JAHR | 1404 Suche |
TITEL | Weistum des Schöpplenberger Besitzes des Klosters Werden |
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INFORMATION | Der Werdener Besitz in Schöpplenberg (bei Hagen) und Halver (bei Lüdenscheid) geht in das 11. Jahrhundert zurück und wird in den entsprechenden Urbaren zum Gut des Werdener Propstes gezählt. Schöpplenberg ist im 12. Jahrhundert der Haupt-, Halver (Monnikenhof) der beigeordnete Hof der Villikation mit ihren rund 50 abhängigen Hufen. Gegen Ende des 14. Jahrhunderts ist der Hofverband Schöpplenberg-Halver aufgelöst. Beide Fronhöfe werden im 15. Jahrhundert verpachtet, im 16. Jahrhundert ist der Monnikenhof mit allen Unterhöfen und Rechten an die Familie von Edelkirchen vergeben. Noch 1404 lässt der Werdener Propst Bertold von Büren in einem Weistum Rechte und Ansprüche des Klosters feststellen, nachdem über einen Zeitraum von zwanzig Jahren Kornabgaben von den Unterhöfen nicht abgeführt worden sind. |
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SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN | |
AUFRUFE GESAMT | 1567 |
AUFRUFE IM MONAT | 1 |
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