QUELLE | ||||||||||||||
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DATUM | 1941-09-08 ![]() ![]() | |||||||||||||
TITEL/REGEST | Merkblatt für die Bewachung sowjetischer Kriegsgefangener | |||||||||||||
TEXT | Anlage zur Verfügung OKW/AWA Abt. Kriegsgef. Nr 3058/41 geh. vom 8. 9. 1941 (offen zu behandeln!) Merkblatt für die Bewachung sowjet. Kriegsgefangener. Der Bolschewismus ist der Todfeind des nationalsozialistischen Deutschland. Zum ersten Male in diesem Kriege steht dem deutschen Soldaten ein nicht nur soldatisch, sondern auch politisch geschulter Gegner gegenüber, der im Kommunismus sein Ideal, im Nationalsozialismus seinen ärgsten Feind sieht. Im Kampf gegen den Nationalsozialismus ist ihm jedes Mittel recht: Heckenschützenkrieg, Bandentum, Sabotage, Brandstiftung, Zersetzungspropaganda, Mord. Auch der in Gefangenschaft geratene Sowjetsoldat, mag er auch äußerlich noch so harmlos erscheinen, wird jede Gelegenheit benutzen, um seinen Haß gegen alles Deutsche zu betätigen. Es ist damit zu rechnen, daß die Kr.Gef. entsprechende Anweisungen für ihre Betätigung in der Gefangenschaft erhalten haben. Ihnen gegenüber ist also äußerste Wachsamkeit, größte Vorsicht und schärfstes Mißtrauen dringendes Gebot. 1. Rücksichtsloses Durchgreifen bei den geringsten Anzeichen von Widersetzlichkeit und Ungehorsam! Zur Brechung von Wiederstand ist von der Waffe schonungslos Gebrauch zu machen. Auf fliehende Kr.Gef. ist sofort (ohne Anruf) zu schießen mit der festen Absicht zu treffen. 2. Jede Unterhaltung mit den Kr.Gef. - auch auf dem Marsch von und zur Arbeitsstelle - soweit sie sich nicht auf unbedingt notwendige dienstliche Anweisung bezieht, ist streng verboten. Es gilt unbedingtes Rauchverbot auf Märschen zu und von Arbeitsplätzen, sowie während der Arbeit. Jede Unterhaltung der Kr.Gef. mit Zivilpersonen ist in gleicher Weise, notfalls unter Anwendung von Waffengewalt - auch gegen die Zivilpersonen zu verhindern. 3. Auch auf der Arbeitsstelle ist ständige scharfe Aufsicht durch deutsche Bewachungsmannschaften erforderlich. Jeder Wachmann hat sich von den Kr.Gef. immer in solcher Entfernung zu halten, daß er jederzeit sofort von seiner Waffe Gebrauch machen kann. Nie einen Kr.Gef. den Rücken kehren! 4. Auch gegen den arbeitswilligen und gehorsamen Kr.Gef. ist Weichheit nicht am Platz. Er legt sie als Schwäche aus und zieht daraus seine Folgerungen. 5. Bei aller Strenge und Härte bei der rücksichtslosen Durchsetzung gegebener Befehle ist deutschen Soldaten jede Willkür oder Mißhandlung, vor allem die Verwendung von Knüppeln, Peitschen usw. verboten. Dies würde der Würde des deutschen Soldaten als Waffenträger widersprechen. 6. Niemals darf eine bei den bolschewistischen Kr.Gef. in Erscheinung tretende Harmlosigkeit dazu führen, daß von vorstehenden Anordnungen abgewichen wird. | |||||||||||||
PROVENIENZ | ![]() | |||||||||||||
BESTAND | Stadt Herford I | |||||||||||||
SIGNATUR | 4 | |||||||||||||
QUELLE | ![]() | |||||||||||||
PROJEKT | ![]() | |||||||||||||
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN |
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DATUM AUFNAHME | 2003-11-20 | |||||||||||||
AUFRUFE GESAMT | 760 | |||||||||||||
AUFRUFE IM MONAT | 194 | |||||||||||||
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