EREIGNIS

JAHR1548   Suche
MONATJuni
TAG30
TITELAugsburger Interim


INFORMATIONDer "geharnischte Reichstag" zu Augsburg, vom 01.09.1547 an tagend, endet mit dem Augsburger Interim am 30.06.1548. Darin verfügt Kaiser Karl V. (reg. 1519-1556) praktisch die Wiederherstellung der altkirchlichen Verhältnisse in den portestantischen Territorien, wenn auch die Verabreichung des Abendmahls in beiderlei Gestalt und die Priesterehe zugelassen wird. In der Folge werden evangelische Priester vertrieben, aufgehobene Klöster und Stifte wiederhergestellt. Doch scheitert die Ausführung des Interims zunehmend an den Gegensätzen zwischen den kirchlichen Ordinarien und den weltlichen Landesherren.

Die Aufhebung des Interims am 02.08.1552 führt schließlich am 25.09.1555 zu den Bestimmungen des  Augsburger Religionsfriedens.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.1   1500-1549
Ort1   Westfalen/-Lippe (allg.)
1.1   Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation < - 1806>
Sachgebiet4.2   Verfassung, Staatsrecht, Stadtrecht, Verfassungsrecht
16.3   Evangelische Kirche
AUFRUFE GESAMT2191
AUFRUFE IM MONAT220