EREIGNIS | ||
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JAHR | 1821 Suche Portal | |
MONAT | Juli | |
TAG | 16 | |
TITEL | Neuorganisation der katholischen Kirche Westfalens | |
INFORMATION | Aufgrund von Verhandlungen Preußens mit dem Heiligen Stuhl regelt die päpstliche Bulle "De salute animarum" vom 16.07.1821 die Reorganisation der Diözesanstrukturen. Durch Kabinettsordre vom 23.08.1821 erlangt sie die Bestätigung durch König Friedrich Wilhelm III (reg. 1797-1840). Nach der Auflösung des Bistums Corvey existieren in Westfalen die Bistümer Münster und Paderborn. Sie bilden mit den bischöflichen Bezirken von Trier und Köln die niederrheinische Kirchenprovinz Köln. Die Diözese Münster stimmt innerhalb Westfalens mit dem Regierungsbezirk Münster überein, während das Bistum Paderborn sich mit den Regierungsbezirken Arnsberg und Minden deckt. Das Fürstentum Lippe zählte bereits vorher zu seinem Diözesangebiet. Beide Bistümer haben auch Anteil an außerhalb Westfalens liegenden Regionen. | |
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN | ||
AUFRUFE GESAMT | 2566 | |
AUFRUFE IM MONAT | 7 | |
Seiten-URL: http://www.westfaelische-geschichte.de/chr571 | ||
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