EREIGNIS

JAHR1333   Suche
TITELÄmter im kölnischen Westfalen


INFORMATIONMit der Ausbildung von Landesherrschaften im Verlauf des hohen Mittelalters kommt es auch zur Entstehung einer territorial-administrativen Gliederung. Die Verwaltungsgliederung in den erzbischöflich-kölnischen Herrschaftsgebieten in Westfalen reicht dabei mindestens bis ins 2. Viertel des 14. Jahrhunderts zurück, die Ämter ("officia“) orientieren sich an den Bezirken der Gogerichte, Burgen und Städte sind Verwaltungsmittelpunkte dieser Ämter.

1333 werden die Ämter Brilon, Hovestadt (bei Soest), Medebach Menden, Rüthen, Waldenburg und Werl genannt. Sie stehen unter der Verwaltung des Marschalls, eines für Westfalen zuständigen (ministerialischen, adligen) Amtsträgers und Stellvertreters des Kölner Erzbischofs. Der Amtssprengel ist das "Marschallamt“, er wird im 15. Jahrhundert zum "Herzogtum Westfalen“. Dem Erzbischof dagegen direkt unterstellt ist das Vest Recklinghausen und, seit 1368, die Grafschaft Arnsberg.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit2.17   1300-1349
Ort2.34   Recklinghausen, Vest < - 1802/03>
2.45   Westfalen, Hztm. < - 1802>
Sachgebiet3.6   Staatsform, politisches System
4.2   Verfassung, Staatsrecht, Stadtrecht, Verfassungsrecht
AUFRUFE GESAMT1518
AUFRUFE IM MONAT185