EREIGNIS

JAHR1552   Suche
TITELWiderstand westfälischer Städte gegen kaiserliche Verfügungen


INFORMATIONDie auf dem Reichstag von Augsburg am 30.05.1548 erlassene Erklärung, die unter dem Namen "Augsburger Interim" bekannt ist, bestimmt weitgehend die Wiederherstellung der altkirchlichen Verhältnisse. Sie gewährt den protestantischen Ständen aber das Abendmahl unter beiderlei Gestalt und die Priesterehe.

In Westfalen wenden sich vor allem die Städte seit der Fürstenerhebung des Kurfürsten Moritz von Sachsen (reg. 1541-1553) gegen Kaiser Karl V. (reg. 1519-1556) im Frühjahr 1552 gegen dessen Verordnungen. Soest und Lippstadt sowie das heute zu Niedersachsen gehörende Osnabrück widersetzen sich den kaiserlichen Bestimmungen, lehnen das Interim von 1548 ab und wenden sich wieder der lutherischen Praxis zu.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.2   1550-1599
Ort1.1   Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation < - 1806>
1.11.7   Lippstadt, Stadt
1.11.10   Soest, Stadt
Sachgebiet4.1   Verfassung und Recht / Allgemeines
16.3   Evangelische Kirche
AUFRUFE GESAMT1903
AUFRUFE IM MONAT162