EREIGNIS

JAHR1607   Suche
MONATJuli
TAG24
TITELErlass der Hexenprozessordnung des Kurfürsten Ferdinand von Köln


INFORMATIONDer Kölner Fürstbischof Ferdinand von Bayern (reg. 1612-1650) verkündet am 24.07.1607 eine Hexenprozessordnung zur Bekämpfung des "Lasters der Hexerei". Sie erstreckt sich in ihrem Geltungsbereich auch auf die in Westfalen liegenden Nebenländer des Erzstifts Köln, das Herzogtum Westfalen und das Vest Recklinghausen.

Die Ordnung wird aufgrund von Missständen bei den Untergerichten erlassen und soll als Leitlinie für die lokalen Richter dienen. Im ersten Teil werden Verdachtsmomente zur Einleitung eines Inquisitionsverfahrens, im zweiten Indizien zur Anwendung der Folter genannt. Die Ursachen für die intensive Verfolgungstätigkeit in Kurköln, die um 1630 ihren Höhepunkt erreicht, liegen vor allem darin, dass unter der Folter weitere Personen der Hexerei bezichtigt werden (Besagungen), was zu neuen Verhaftungen führt, und das Hexenmal als Hauptindiz zugelassen ist.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.3   1600-1649
Ort2.34   Recklinghausen, Vest < - 1802/03>
2.45   Westfalen, Hztm. < - 1802>
Sachgebiet3.7.2   Landesherren/-frauen, Präsidenten, Regierungschefs
4.3   Rechtsprechung, Gerichte
4.4   Strafrecht, Strafvollzug
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