EREIGNIS

JAHR1777   Suche
TITELMünsterische Medizinalordnung von Christoph Ludwig Hoffmann


INFORMATIONIm Zuge der "katholischen Aufklärung" kommt es seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu weitreichenden Reformen. Im Mittelpunkt steht das Unterrichts- und Bildungswesen, aber auch gesundheitspolitische Maßnahmen werden von den Landesherren ergriffen, um die Wohlfahrt der Untertanen zu steigern. Durch das Wirken des Ministers und Generalvikars  Franz von Fürstenberg (1729-1810) wird das Hochstift Münster ein Zentrum der Reformen in den geistlichen Territorien.

Um die gesundheitliche Verfassung der Bevölkerung zu verbessern, wird in Münster bereits 1732 die erste Medizinalordnung erlassen. In dieser finden sich Bestimmungen über die Ausbildung und über die Tätigkeitsfelder der Ärzte, Apotheker, Chirurgen und Hebammen. Unter der Vielzahl der neuerlassenen Medizinalordnungen ist die 1777 von dem kurfürstlichen Leibarzt  Christoph Ludwig Hoffmann (1721-1807) verfasste hervorzuheben. Sie unterscheidet sich von anderen Verfügungen in diesem Bereich u.a. durch die Betonung der Notwendigkeit einer medizinischen Aufklärung der Bevölkerung und die qualitative Einstufung der Ärzte.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.6   1750-1799
Ort2.21   Münster, (Fürst-)Bistum < - 1802>
3.5   Münster, Stadt <Kreisfr. Stadt>
Sachgebiet6.1   Bevölkerung und Gesellschaft / Allgemeines
8.5   Medizinische Versorgung, Ärztin/Arzt
AUFRUFE GESAMT2814
AUFRUFE IM MONAT205