INFORMATION | 1614 wurde im Vertrag von Xanten die faktische Teilung der Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg beschlossen, aber erst 1666 kann diese im Vertrag von Kleve endgültig durchgesetzt werden. Das linksrheinische Herzogtum Jülich und das Herzogtum Berg fallen an Pfalz-Neuburg, das beiderseits des Niederrheins gelegene Herzogtum Kleve und die westfälischen Grafschaften Mark und Ravensberg sowie die Herrschaft Ravenstein (heute in Nordbrabant) an Brandenburg.
Das Ergebnis des sich im niederrheinisch-westfälischen Raum vollziehenden Erbfolgestreits ist für Westfalen von besonderer Relevanz, da es zu weiten Teilen in territoriale Beziehungen eingebunden wird, die bis in das 20. Jahrhundert bestehen oder nachwirken. |