EREIGNIS

JAHR1601   Suche
MONATDezember
TAG23
TITELErlass zur Ratswahl in der Stadt Münster


INFORMATIONIm Jahre 1601 kommt es zwischen dem münsterischen Fürstbischof Ernst von Bayern (reg. 1585-1612) und dem Rat der Stadt Münster zu Auseinandersetzungen um die Ratswahl. In dem Konflikt sind religiöse Interessen mit machtpolitischen verbunden.

Münster gilt zwar offiziell als katholisch, akzeptiert aber die protestantische Minderheit, die mit allen bürgerlichen Rechten ausgestattet ist. Gestützt auf das Privileg des Landesherrn, gemäß dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 die Religion seiner Untertanen zu bestimmen, befiehlt der Fürstbischof in einem Erlass vom 23.12.1601, Protestanten von der Wahl in den Rat auszuschließen. Neben der Absicht, Andersgläubige für den Katholizismus zurückzugewinnen, dient er der Durchsetzung des landesherrlichen Anspruchs auf Mitbestimmung bei der Ratswahl. Die Weisung löst bei den Bürgern einen Tumult aus, da die Einmischung in die religiöse und städtische Freiheit der Stadt ihrem Selbstverständnis widerspricht.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.3   1600-1649
Ort2.21   Münster, (Fürst-)Bistum < - 1802>
3.5   Münster, Stadt <Kreisfr. Stadt>
Sachgebiet3.7   Regierung, Ministerien
3.7.2   Landesherren/-frauen, Präsidenten, Regierungschefs
3.11   Städte und Gemeinden, Ober-/Bürgermeister/Ober-Bürgermeisterin, Mitarbeiter
3.20   Politische und soziale Bewegungen
4.1   Verfassung und Recht / Allgemeines
6.1   Bevölkerung und Gesellschaft / Allgemeines
6.8.16   Stadtbürger
16.2   Katholische Kirche
16.3   Evangelische Kirche
16.6.3   Geistliche, Rabbiner, Ordensleute
AUFRUFE GESAMT1550
AUFRUFE IM MONAT192