EREIGNIS | | |
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JAHR | 1601 Suche |
MONAT | Februar |
TAG | 10 |
TITEL | Konstituierung eines Geistlichen Rates im Fürstbistum Münster |
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INFORMATION | Der Papst fordert den münsterischen Fürstbischof Ernst von Bayern (reg. 1585-1612) mehrmals auf, eine Neugestaltung der kirchlichen Verhältnisse im Sinne der katholischen Reform herbeizuführen. Besonders die Lage im Niederstift des Fürstbistums, das mehrheitlich als lutherisch gilt, macht die Ergreifung von Maßnahmen notwendig. Am 10.02.1601 setzt Ferdinand den Geistlichen Rat ein.
Er soll die Statthalter und Räte des Fürstbistums Münster von der Religionsfrage entlasten und für die Durchführung der tridentinischen Reform in verschiedenen kirchlichen Bereichen Sorge tragen. Mitglieder desselben sind der Weihbischof Nikolaus Arresdorf, zwei Domherren, der Generalvikar und zwei Kanoniker von Kollegiatkirchen. Vor allem die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit des Gremiums gegenüber dem Domkapitel und den Archidiakonen sowie fehlende organisatorische Mittel verhindern zunächst durchschlagende Erfolge. |
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SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN | |
AUFRUFE GESAMT | 1757 |
AUFRUFE IM MONAT | 5 |
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