EREIGNIS

JAHR1754   Suche
MONATApril
TAG6
TITEL"Land-Schul-Ordnung für das Fürstentum Minden und die Grafschaft Ravensberg"


INFORMATIONInnerhalb Westfalens werden Verbesserungen auf den Gebieten des Landschulwesens und der Lehrerbildung zuerst in den zu Preußen gehörenden Gebieten Minden-Ravensberg und der Grafschaft Mark vorgenommen. Notwendig werden diese aufgrund der schlechten fachlichen und pädagogischen Ausbildung der Lehrer sowie der schwierigen Lebensbedingungen der Kinder in den ländlichen Gebieten, die durch viele Pflichten beansprucht sind und häufig dem Unterricht fernbleiben.

Die am 06.041754 für Minden-Ravensberg erlassene Landschulordnung ist die erste umfassende Ordnung des Elementarschulwesens. Sie dient als Muster für das sogenannte "General-Landschul-Reglement". Dieses erste allgemeine Volksschulgesetz Preußens ist wesentlich von dem aus Werden stammenden Reformpädagogen Johann Julius Hecker (1707-1778) beeinflusst und wird von König Friedrich II. (reg. 1740-1786, gen. "Friedrich der Große") 1763 für die lutherischen Schulen verkündet. Es bildet die gesetzliche Basis für die allgemeine Schulpflicht und für regelmäßige Visitationen und enthält einen verbindlichen Stundenplan.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.6   1750-1799
Ort2.19   Mark, Gt. < - 1666/1807>
2.20   Minden, (F)Btm. / Fstm. (Kfstm. Brandenburg / KgR. Preußen) < - 1810>
2.30   Brandenburg/Preußen, KFtm. / KgR. < - 1918>
2.32   Ravensberg, Gt. < - 1807>
Sachgebiet3.7.2   Landesherren/-frauen, Präsidenten, Regierungschefs
4.1   Verfassung und Recht / Allgemeines
6.7.2   Dorf, Land
6.8.15   Säuglinge, Kinder, Jugendliche
12.2   Bildungspolitik
12.3   Schulen, Schulformen
12.6   Lehrerin/Lehrer, Erzieherin/Erzieher
16.3   Evangelische Kirche
AUFRUFE GESAMT2192
AUFRUFE IM MONAT300