EREIGNIS

JAHR1670   Suche
TITELVerordnung zur Hausmusik im Kloster Wedinghausen


INFORMATIONHausmusik ist in der Frühen Neuzeit nicht nur im Bürgertum und im Adel verbreitet. Auch in westfälischen Klöstern ist das gemeinschaftliche Musizieren populär. Seinen Stellenwert bezeugt u. a. eine Verordnung des Abtes des Prämonstratenserklosters Wedinghausen in Arnsberg, die aus der Zeit um 1670 stammt. Die bis 1799 geltende Anordnung bestimmt als Voraussetzung für die Aufnahme in das Kloster die Fähigkeit des Novizen, mindestens ein Instrument spielen zu können.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.4   1650-1699
Ort1.7.1   Arnsberg, Stadt
Sachgebiet15.6   Musik
15.6.4   Musikinstrumente
16.3   Evangelische Kirche
16.6.3   Geistliche, Rabbiner, Ordensleute
16.6.5   Domkapitel / Klöster / Stifte, Klosterleben
AUFRUFE GESAMT1575
AUFRUFE IM MONAT146