EREIGNIS

JAHR1865   Suche
MONATJuni
TAG24
TITELDas "Allgemeine Berggesetz für die preußischen Staaten" wird erlassen


INFORMATIONDurch das am 01.10.1868 in Kraft tretende  "Allgemeine Berggesetz für die preußischen Staaten" vom 24.06.1865 werden die bisher im Bereich des Ruhrreviers geltenden fünf verschiedenen Vorschriftenwerke abgeschafft und die Berggesetzgebung vereinheitlicht. Das Preußische Berggesetz bleibt bis zum Inkrafttreten des am 13.08.1980 verabschiedeten Bundesberggesetzes am 11.01.1982 gültig.

Das wesentlich von den Vorstellungen des Bergbauvereins beeinflusste Gesetz stellt den wichtigsten Schritt auf dem Weg zur privatwirtschaftlichen Weiterentwicklung des Ruhrgebiets dar, weil sich der Staat von dem bisherigen "Direktionsprinzip" zurückzieht und sich weitgehend auf eine bergpolizeiliche Aufsichtsfunktion beschränkt. Insbesondere die Arbeitsverhältnisse werden der freien Vereinbarung überlassen, so dass der traditionelle Schutz des bergmännischen Arbeitsplatzes fortan entfällt. Allein die Knappschaft als Pflichtversicherung für alle Bergleute bleibt erhalten.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.8   1850-1899
Ort1.5   Ruhrgebiet
2.30   Brandenburg/Preußen, KFtm. / KgR. < - 1918>
Sachgebiet10.3   Wirtschaftsordnung, Wirtschaftsrecht
10.14   Montanindustrie
AUFRUFE GESAMT4321
AUFRUFE IM MONAT596