QUELLE

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DATUM1933-07-14   Suche   Suche DWUD
AUSSTELLUNGSORTBerlin
TITEL/REGESTDeutsches Reich: "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien"
TEXTDie Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1
In Deutschland besteht als einzige politische Partei die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei.

§ 2
Wer es unternimmt, den organisatorischen Zusammenhalt einer anderen politischen Partei aufrechtzuerhalten oder eine neue politische Partei zu bilden, wird, sofern nicht die Tat nach anderen Vorschriften mit einer höheren Strafe bedroht ist, mit Zuchthaus bis zu drei Jahren oder mit Gefängnis von sechs Monaten bis zu drei Jahren bestraft.

Berlin, den 14. Juli 1933


Der Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern
Frick

Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner


QUELLE     | Reichsgesetzblatt | I, 1933, Nr. 81, S. 479


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
90   Gesetz, Verordnung, (Staats-)Vertrag
Zeit3.9   1900-1949
Ort1.6   Deutsches Reich <1918-1945>
Sachgebiet3.16   Parlamente
3.18   Parteien
3.19   Politikerin/Politiker, Abgeordnete/Abgeordneter
DATUM AUFNAHME2004-01-30
AUFRUFE GESAMT871
AUFRUFE IM MONAT319