QUELLE

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DATUM1934-08-01   Suche Portal
AUSSTELLUNGSORTBerlin
TITEL/REGESTDeutsches Reich: "Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs"
TEXTDie Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1
Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter.

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung von dem Zeitpunkt des Ablebens des Reichspräsidenten von Hindenburg in Kraft.


Berlin, den 1. August 1934

Der Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Stellvertreter des Reichskanzlers
von Papen

Der Reichsminister des Auswärtigen
Freiherr von Neurath

Der Reichsminister des Innern
Frick

Der Reichsminister der Finanzen
Graf Schwerin von Krosigk

Der Reichsarbeitsminister
Franz Seldte

Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner

Der Reichswehrminister
von Blomberg

Der Reichspostminister und Reichsverkehrsminister
Frhr. v. Eltz

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft
R. Walther Darré

Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda
Dr. Goebbels

Der Reichsminister der Luftfahrt
Hermann Göring

Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung
Bernhard Rust

Der Reichsminister ohne Geschäftsbereich
Rudolf Heß

Der Reichsminister ohne Geschäftsbereich
Hanns Kerrl


QUELLE     | Reichsgesetzblatt | I, 1933, Nr. 89, S. 747


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
90   Gesetz, Verordnung, (Staats-)Vertrag
Zeit3.9   1900-1949
Ort1.6   Deutsches Reich <1918-1945>
Sachgebiet3.7   Regierung, Ministerien
4.2   Verfassung, Staatsrecht, Stadtrecht, Verfassungsrecht
DATUM AUFNAHME2004-02-02
AUFRUFE GESAMT761
AUFRUFE IM MONAT278