QUELLE

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DATUM1936-06-17
AUSSTELLUNGSORTBerlin
TITEL/REGESTDeutsches Reich: "Erlaß über die Einsetzung eines Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern"
TEXT[S. 487] I.
Zur einheitlichen Zusammenfassung der polizeilichen Aufgaben im Reich wird ein Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern eingesetzt, dem zugleich die Leitung und Bearbeitung aller Polizeiangelegenheiten im Geschäftsbereich des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern übertragen wird.

II.
(1) Zum Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern wird der stellvertretende Chef der Geheimen Staatspolizei Preußens, Reichsführer SS Heinrich Himmler, ernannt.
(2) Er ist dem Reichs- und Preußischen Minister des Innern persönlich und unmittelbar unterstellt.
(3) Er vertritt für seinen Geschäftsbereich den Reichs- und Preußischen Minister des Innern in dessen Abwesenheit.
(4) Er führt die Dienstbezeichnung: Der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern.

[S. 488] III.
Der Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern nimmt an den Sitzungen des Reichskabinetts teil, soweit sein Geschäftsbereich berührt wird.

IV.
Mit der Durchführung dieses Erlasses beauftrage ich den Reichs- und Preußischen Minister des Innern.


Berlin, den 17. Juni 1936.

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern
Frick


QUELLE     | Reichsgesetzblatt | I, 1936, Nr. 55, S. 487f.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
90   Gesetz, Verordnung, (Staats-)Vertrag
Zeit3.9   1900-1949
Ort1.6   Deutsches Reich <1918-1945>
Sachgebiet3.14.2   Ordnungsverwaltung, Sicherheit
DATUM AUFNAHME2004-02-04
AUFRUFE GESAMT772
AUFRUFE IM MONAT4