INFORMATION | Noch vor Unterzeichnung des endgültigen Friedensvertrages zwischen Preußen und Österreich in Prag am 23.08.1866 schließt Preußen am 18.08.1866 einen Bündnisvertrag mit zahlreichen norddeutschen Kleinstaaten und Freien Städten, darunter dem Fürstentum Lippe, in denen sich die Partner verpflichten, an der Bildung eines Norddeutschen Bundes teilzunehmen und in ihren Territorien Wahlen zu einem Bundesparlament auf der Grundlage des Reichswahlgesetzes von 1849, also nach dem allgemeinen, gleichen und direkten Stimmrecht, durchzuführen.
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