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PERSON
2 Treffer (1-2)
Gemen, von
Johann II.
†1458
Mark, von der
Johann II.
*1458-04-13 †1521-01-15
QUELLE
2 Treffer (1-2)
1458-10-25
Aussage des Hans Böking über den Landbesitz am Erbenstein in früherer Zeit
1458-11-11
Johann von Hatzfeld (Hoitzfeldt), Ritter und Herr zu Wildenburg, bekundet, daß er zu Lebzeiten des verstorbenen Erzbischofs Diedrich (von Moers) auf Ersuchen der Gebrüder von Neheim auf dem Erbenstein Streit geschlichtet habe. Als die Brüder von Neheim mit ihren Freunden erschienen, ließ der Richter die Markengenossen und Bergleute über den Besitz auf dem Erbenstein befragen. Die Markengenossen und Bergleute ließen durch Hermann von Werncken (
Mennen van Wernchen
) erklären, das eine Land gehöre zu Bökings Gut und der Kirche zu Hüsten (
Huysten
), das andere Land dem Hans Werncken und sei nun im Besitz des Schulten von Endorf, der von den Gebrüdern von Neheim in ihrer Gegenwart darin belassen worden sei. Im Namen des Landesherrn befiehlt Johann von Hatzfeld dem Böking, sein Land durch
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