Bis zur Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes 1960 dürfen Jugendliche bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten. Wie hoch die Wochenarbeitszeit des Autoelektrikers Theo Nießing aus Raesfeld war, ist nicht bekannt. Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen | 06_952
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