Rundgang > Urkunden


 
 
 






Urkunden


In den Magazinräumen wird Archivgut aufbewahrt. Archivgut umfasst "archivwürdige“, das heißt besonders wichtige Unterlagen aus Behörden und Dienststellen der Verwaltung. Dazu zählen Informationsträger wie z.B. Urkunden und Akten, darüber hinaus aber auch Karten und Pläne, Bilder, Filme und Tondokumente sowie maschinenlesbare Datenträger (z. B. Disketten, CD-Roms).

Eine Urkunde enthält einen schriftlich festgehaltenen Rechtsakt, bei dem bestimmte formale Merkmale eingehalten werden müssen. Sie spricht für sich allein. Es gibt sie seit der Spätantike, und sie wurde meist auf Pergament abgefasst. Auch heute noch werden Rechtsgeschäfte urkundlich geregelt. Die Inhalte haben verbindliche Rechtsgültigkeit.