Zeitabschnitte > 1555-1648
Johannes Arndt
Westfalen im konfessionellen Zeitalter
- 1. Einleitung
- 2. Der Religionsfrieden von Augsburg 1555
- 3. Der niederländische Aufstand und seine Wirkungen auf Westfalen 1566-1583
- 4. Ständige Militärpräsenz: Der Kölner Krieg und die Folgen 1583-1609
- 5. Der Erbstreit um die Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg 1609-1623
- 6. Westfalen im Dreißigjährigen Krieg 1623-1648
- 7. Der "Hessenkrieg"
- 8. Der Prager Friede 1635
- 9. Der Westfälische Friede 1648
- 10. Literatur |
10.1 Allgemeine Geschichte |
10.2 Westfälische Geschichte |
10.3 Dreißigjähriger Krieg und Westfälischer Friede]
Einführungen: 1450-1550 |
Überblick |
1648-1770
Ereignisse 1550-1599 | 1600-1649 |
Quellen 1550-1599 | 1600-1649 |
Personen 1550-1599 | 1600-1649 |
Medien 1550-1599 | 1600-1649 |
Überblick |
1648-1770
Ereignisse 1550-1599 | 1600-1649 |
Quellen 1550-1599 | 1600-1649 |
Personen 1550-1599 | 1600-1649 |
Medien 1550-1599 | 1600-1649 |
Der Zeitabschnitt von 1555, dem Jahr des Augsburger Religionsfriedens, und 1648, dem Jahr des Westfälischen Friedens, wird heute in der Forschung "Konfessionelles Zeitalter" genannt. In der Begriffsbestimmung wird zum Ausdruck gebracht, dass die Austragung des Glaubensstreits zwischen mehreren konkurrierenden Kirchengemeinschaften (Katholiken, Lutheraner, Reformierte) zu den bewegenden Kräften der Zeit gehörte. Dazu diente die Straffung des jeweiligen dogmatischen Lehrgebäudes und dessen Absicherung gegen die unterschiedlichen Auslegungen, aber auch die Optimierung der kirchlichen Verwaltungen sowie die Hebung der Seelsorgetätigkeit und des Lebenswandels der Pfarrer. Die Einrichtungen zur Klerikerausbildung (Priesterseminare) wurden reformiert, und die vorgesetzten Dienststellen überprüften regelmäßig die Pfarreien (sog. Visitationen). Dieser Prozess zog sich über mehrere Generationen hin.
Früher wurde der Zeitabschnitt mit Begriffen wie "Gegenreformation" (Leopold von Ranke), "katholische Reform" (Hubert Jedin, Ernst Walter Zeeden) oder "Zweite Reformation" (Jürgen Moltmann, Thomas Klein) umschrieben. Dabei stand das Gegeneinander der Bekenntnisse im Vordergrund: Zunächst die Bemühungen des Katholizismus, der sich von der Überrumpelung durch die lutherische Expansion erholte und Gebiete und Personengruppen zurückgewinnen konnte (Gegenreformation), dann die Bestrebungen des Calvinismus, der lutherischen Reform der Lehre eine zweite Reform des Lebens an die Seite zu stellen (Zweite Reformation). In jüngerer Zeit haben Forscher unterschiedlicher Konfessionen den Zusammenhang zwischen der Herausbildung der Konfessionskirchen und dem Entstehen des modernen Staates mit einer disziplinierten Untertanenschaft betont und dabei das Wort "Konfessionalisierung" (Wolfgang Reinhard, Heinz Schilling) verwendet: Es betont die frappierenden Parallelen zwischen staatlichen und kulturellen Konzentrationsprozessen (sowohl in den Verwaltungen als auch in den konkurrierenden Bildungseinrichtungen) und überlagert damit die frühere Vorstellung von der völligen Unterschiedlichkeit der Kirchenentwicklungen.
Früher wurde der Zeitabschnitt mit Begriffen wie "Gegenreformation" (Leopold von Ranke), "katholische Reform" (Hubert Jedin, Ernst Walter Zeeden) oder "Zweite Reformation" (Jürgen Moltmann, Thomas Klein) umschrieben. Dabei stand das Gegeneinander der Bekenntnisse im Vordergrund: Zunächst die Bemühungen des Katholizismus, der sich von der Überrumpelung durch die lutherische Expansion erholte und Gebiete und Personengruppen zurückgewinnen konnte (Gegenreformation), dann die Bestrebungen des Calvinismus, der lutherischen Reform der Lehre eine zweite Reform des Lebens an die Seite zu stellen (Zweite Reformation). In jüngerer Zeit haben Forscher unterschiedlicher Konfessionen den Zusammenhang zwischen der Herausbildung der Konfessionskirchen und dem Entstehen des modernen Staates mit einer disziplinierten Untertanenschaft betont und dabei das Wort "Konfessionalisierung" (Wolfgang Reinhard, Heinz Schilling) verwendet: Es betont die frappierenden Parallelen zwischen staatlichen und kulturellen Konzentrationsprozessen (sowohl in den Verwaltungen als auch in den konkurrierenden Bildungseinrichtungen) und überlagert damit die frühere Vorstellung von der völligen Unterschiedlichkeit der Kirchenentwicklungen.
2. Der Religionsfrieden von
Augsburg 1555
Von den meisten Regionen des Heiligen Römischen Reiches des 16. Jahrhunderts unterschied sich Westfalen dadurch, dass es ein Frontgebiet zwischen den Konfessionen darstellte. Der Augsburger Religionsfrieden von 1555 hatte zum einen den fürstlichen Landesherren die Entscheidung darüber zugestanden, welches Bekenntnis sie und damit auch ihre Untertanen annehmen würden. Allerdings mussten geistliche Fürsten ihre Bistümer oder Abteien aufgeben, falls sie zum Protestantismus konvertierten. Für Westfalen bedeutete dies, dass die Bistümer Münster, Osnabrück und Paderborn altkirchlich blieben. In den folgenden Jahrzehnten stellte sich allerdings heraus, dass nicht jeder Bischof sich an die reichsrechtlichen Vorgaben hielt: So wurde das Bistum Minden nach 1554 von dem protestantischen Bischof Georg von Braunschweig-Lüneburg schrittweise "säkularisiert", d. h. in ein weltliches Territorium umgewandelt.
Die kleineren Grafschaften in Westfalen wechselten ebenfalls zum Luthertum über und bestätigten damit Tendenzen, die sich bereits vor 1548 gezeigt hatten. Dies galt auch für die beiden größten weltlichen Territorien Westfalens, die Grafschaften Mark und Ravensberg. Beide unterstanden dem katholischen Herzog Wilhelm dem Reichen von Jülich-Kleve-Berg, der allerdings seinen Territorien eine jeweils eigene Konfessionsentwicklung gestattete. Während das Herzogtum Jülich überwiegend katholisch blieb, waren Kleve und Berg gemischtkonfessionell, Mark und Ravensberg hingegen weit mehrheitlich lutherisch. Auch die Reichsstadt Dortmund wurde lutherisch, wahrte aber Toleranz gegenüber einer Minderheit an katholischen Familien sowie gegenüber den drei Klöstern der Dominikaner, Franziskaner und Prämonstratenser. In diesem Zeitabschnitt verfestigte sich die Konfessionsverteilung in Westfalen, die auch heute noch - besonders in ländlichen Gebieten - feststellbar ist, allen späteren Bevölkerungswanderungen zum Trotz.
Konrad von Tecklenburg (rechtes Bild), der 1557 starb, wechselte 1527 mit seiner Grafschaft als erster Landesherr in Westfalen zum lutherischen Glauben
3. Der niederländische Aufstand und seine
Wirkungen auf Westfalen 1566-1583
Das Jahr 1566 ist ein Epochenjahr für die Niederlande - es wurde allerdings auch eines für Westfalen. Der Aufstand der niederländischen Stände unter Führung von Prinz Wilhelm von Oranien gegen die spanische Weltmacht schlug sich in zahlreichen Militäraktionen auf rheinischem und westfälischem Boden nieder. Zunächst fanden vor allem Truppenwerbungen statt, später lagerten sich kleinere oder größere Militärabteilungen ein, die zur kurzen Erholung oder zum halbjährigen Winterquartier erschienen, da Westfalen im Gegensatz zu vielen ausgepowerten niederländischen Gegenden über reichliche natürliche Ressourcen wie Lebensmittel, aber auch Pferde verfügte. Unter dem Druck der Kriegsparteien scheiterte nach dem Tod Johanns von Hoya 1574 die kirchenrechtlich wirksame Wiederbesetzung des Bischofsstuhls in Münster; die Frage musste offen gelassen werden, bis die katholische Partei sich hinreichend konsolidieren konnte.
Der Niederrheinisch-Westfälische Reichskreis, die Regionalorganisation der Territorien im Rheinland, Westfalen und westlichen Niedersachsen, war für die Aufrechterhaltung des Landfriedens zuständig. Unter Leitung der beiden Kreisdirektoren, des Herzogs von Jülich und des Bischofs von Münster, fanden zahlreiche Tagungen zur Abwehr der militärischen Aktionen statt. Am Ende stand allerdings zumeist kein militärisches Engagement, sondern die Bitte an die Kriegsparteien um Schonung und der Ruf an den Kaiser um Hilfe.
4. Ständige Militärpräsenz:
Im Jahr 1583 eskalierte der Konflikt zwischen dem Kölner Erzbischof Gebhard Truchsess von Waldburg und dem Domkapitel bzw. der römischen Kurie zum offenen Krieg. Der Kurfürst hatte die Konfession gewechselt und geheiratet. Er versuchte, sein Erzstift protestantisch werden zu lassen, was im Widerspruch zum Reichsrecht stand und zu seiner Absetzung führte. Vollzogen wurden die Beschlüsse des Papstes und des Domkapitels durch spanische und bayerische Truppen, denn der neue Erzbischof Ernst stammte aus dem Hause Wittelsbach. Da das kurkölnische Herzogtum Westfalen ebenso wie das Vest Recklinghausen zu Westfalen gehörten, wurde der Kölner Krieg auch in diese Region getragen. Obwohl der Kampf um Köln 1589 entschieden war, setzte sich die militärische Präsenz der niederländischen Kriegsparteien im rheinisch-westfälischen Raum auch anschließend ungebrochen fort. Im Herbst 1598 kam es zu einem großen spanischen Truppeneinbruch nach Westfalen, der durch eine militärische Gegenaktion eines Kreiskontingents im Frühjahr 1599 beendet werden konnte.
Der Niederrheinisch-Westfälische Reichskreis, die Regionalorganisation der Territorien im Rheinland, Westfalen und westlichen Niedersachsen, war für die Aufrechterhaltung des Landfriedens zuständig. Unter Leitung der beiden Kreisdirektoren, des Herzogs von Jülich und des Bischofs von Münster, fanden zahlreiche Tagungen zur Abwehr der militärischen Aktionen statt. Am Ende stand allerdings zumeist kein militärisches Engagement, sondern die Bitte an die Kriegsparteien um Schonung und der Ruf an den Kaiser um Hilfe.
4. Ständige Militärpräsenz:
Der Kölner Krieg und die Folgen 1583-1609
Im Jahr 1583 eskalierte der Konflikt zwischen dem Kölner Erzbischof Gebhard Truchsess von Waldburg und dem Domkapitel bzw. der römischen Kurie zum offenen Krieg. Der Kurfürst hatte die Konfession gewechselt und geheiratet. Er versuchte, sein Erzstift protestantisch werden zu lassen, was im Widerspruch zum Reichsrecht stand und zu seiner Absetzung führte. Vollzogen wurden die Beschlüsse des Papstes und des Domkapitels durch spanische und bayerische Truppen, denn der neue Erzbischof Ernst stammte aus dem Hause Wittelsbach. Da das kurkölnische Herzogtum Westfalen ebenso wie das Vest Recklinghausen zu Westfalen gehörten, wurde der Kölner Krieg auch in diese Region getragen. Obwohl der Kampf um Köln 1589 entschieden war, setzte sich die militärische Präsenz der niederländischen Kriegsparteien im rheinisch-westfälischen Raum auch anschließend ungebrochen fort. Im Herbst 1598 kam es zu einem großen spanischen Truppeneinbruch nach Westfalen, der durch eine militärische Gegenaktion eines Kreiskontingents im Frühjahr 1599 beendet werden konnte.In Westfalen begann die "Gegenreformation" mit den Reformversuchen Johanns von Hoya. Als Oberhirte von drei Diözesen - seit 1553 in Osnabrück, seit 1566/1568 in Münster und Paderborn -, übte er dank seiner "zielstrebigen Kontaktfreudigkeit" und hervorragenden Bildung einen starken Einfluss aus.
Der Westfälische Reichskreis (1512-1806)
Gebhard Truchsess von Waldburg
Der neue Kölner Erzbischof Ernst wurde 1585 auch zum Bischof von Münster gewählt. Mit diesem Datum begann eine neue Epoche der altkirchlichen Konsolidierung im Stift, das u. a. durch die Bildungspolitik der Jesuiten und eine konsequente katholische Erneuerung innerhalb der kirchlichen Administration zu einer Hochburg des Katholizismus im Nordwesten des Reiches wurde. Während die kirchlichen Veränderungen im Stift Münster allmählich eintraten, ohne große Widerstände zu provozieren, spitzte sich der Konflikt im Stift Paderborn zwischen Bischof Dietrich von Fürstenberg und der starken lutherischen Bevölkerungsgruppe im Adel und in der Stadt Paderborn gewaltsam zu. 1604 gelang es dem Bischof, mit spanischer Unterstützung die Stadt zu unterwerfen. Bürgermeister Liborius Wichart wurde nach einem fragwürdigen Verfahren hingerichtet und der protestantische Kult wenig später verboten.
Zur selben Zeit differenzierte sich der Protestantismus in Westfalen aus: Seit den späten 1570er Jahren traten mehrere Grafen zum reformierten Bekenntnis in der Nachfolge des Genfer Reformators Johannes Calvin über. Die Grafschaften Nassau-Siegen, Wittgenstein, Bentheim, Steinfurt und Lippe gehörten zu dieser Gruppe. Das reformierte Bekenntnis war durch den Augsburger Religionsfrieden nicht ausdrücklich anerkannt worden, sodass die Anhänger stets mit einem Verbot bzw. mit kaiserlichen Gegenmaßnahmen rechnen mussten.
Zur selben Zeit differenzierte sich der Protestantismus in Westfalen aus: Seit den späten 1570er Jahren traten mehrere Grafen zum reformierten Bekenntnis in der Nachfolge des Genfer Reformators Johannes Calvin über. Die Grafschaften Nassau-Siegen, Wittgenstein, Bentheim, Steinfurt und Lippe gehörten zu dieser Gruppe. Das reformierte Bekenntnis war durch den Augsburger Religionsfrieden nicht ausdrücklich anerkannt worden, sodass die Anhänger stets mit einem Verbot bzw. mit kaiserlichen Gegenmaßnahmen rechnen mussten.
Dietrich IV. von Fürstenberg, Fürstbischof von Paderborn
Jesuitenniederlassungen in Westfalen 1580-1728
5. Der Erbstreit um die Herzogtümer
Jülich-Kleve-Berg 1609-1623
Auch die nächste Zäsur wurde durch ein außerwestfälisches Ereignis gesetzt: Im März 1609 starb Herzog Johann Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg ohne männliche Erben, sodass ein Erbkonflikt folgte. Ein französischer Einmarsch unterblieb durch die Ermordung König Heinrichs IV. im Mai 1610. Allerdings intervenierten in den folgenden Jahren sowohl die Niederländer (Besetzung der Festung Jülich 1610) als auch die Spanier (Truppenvormarsch 1614) im Rheinland, wobei Westfalen erneut am Rande in Mitleidenschaft gezogen wurde. Das niederrheinische Erbe wurde zwischen den beiden Hauptanwärtern geteilt: Während der Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Neuburg die Herzogtümer Jülich und Berg unter seine Verwaltung nahm, erlangte Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg neben dem Herzogtum Kleve auch die westfälischen Grafschaften Mark und Ravensberg. Mit der Verlagerung der Regierungszentren für die nun geteilten niederrheinischen Herzogtümer nach Berlin und Neuburg sowie für Münster in die kurkölnische Residenz Bonn begannen Rheinland und Westfalen das zu werden, was Rudolf Vierhaus später als "Raum der Nebenländer" bezeichnete.
"Dortmunder Rezess" zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg, u. a. in der Jülicher Erbschaftsfrage, 31.05.1609/10.06.1609
Der Xantener Vertrag von 1614 zwischen den niederrheinischen Erbaspiranten brachte kaum mehr als ein Abflauen der militärischen Aktionen. Dabei hatten die konfessionellen Kampfbündnisse der protestantischen Union (gegründet 1608) und der katholischen Liga (gegründet 1609) kaum direkte Bedeutung für Westfalen, ebenso wenig wie der böhmische Aufstand ab 1618. Im Jahre 1621 endete der Waffenstillstand zwischen der niederländischen Republik und Spanien, und beide Kriegsparteien versicherten sich erneut mehrerer militärischer Plätze im östlichen Nachbargebiet. Bereits im vorangegangenen Winter hatte auch Herzog Christian von Braunschweig Truppen nach Westfalen geführt, insbesondere nach Ostwestfalen. Damit hatte die Konfliktserie die Region erreicht, die später als "Dreißigjähriger Krieg" in die Geschichte eingehen sollte. Nach dem protestantischen Herzog erschienen auch Heeresabteilungen des katholischen Ligaheeres 1622 und 1623 in Westfalen, die Christian durch die Schlacht von Stadtlohn im August 1623 außer Landes trieben und Westfalen unter die eigene Kontrolle brachten.
6. Westfalen im Dreißigjährigen Krieg
1623-1648
Neben den bis dahin üblichen Truppenzügen setzte sich im Laufe des Krieges die Kontrolle militärisch besetzter Räume durch. Armeen zogen nicht mehr zielgerichtet an einen bestimmten Ort (Schauplatz einer Schlacht oder vor eine Festung), sondern richteten sich in einer befestigten Stadt dauerhaft ein. Magistrate, Pfarrer und Lehrer wurden in der Regel aus der Bekenntnisgruppe des Besatzungsherrn ausgewählt und ggf. ausgewechselt. Auch erhob die Kommandantur Abgaben aus dem Umland - nicht selten unter Verwendung von Dokumenten der regionalen Steuerbehörden. Auf diese Weise konnte eine intensive Nutzung der Ressourcen am längsten durchgehalten werden, ohne dass das Wirtschaftsleben zum Erliegen kam und die Bevölkerung floh. In der Kriegsphase von 1623 bis 1632 dominierten die Truppen der Liga in Westfalen. Die geistlichen Fürsten stellten sich mit den Besatzern gut und nutzten die Gelegenheit, politische Ziele (wie z.B. die Anerkennung von Steuerforderungen) gegenüber ihren eigenen Ständen und Untertanen durchzusetzen.
Die Sitzungsprotokolle der Regierungskanzlei zeigen das Dreiecks-Verhältnis zwischen Landesherrschaft, Ständen und auswärtigen Militärbefehlshabern in der Frage der Kriegslastenverteilung am Beispiel der Einquartierung der Anholtischen Truppen 1622/23 im Hochstift Paderborn
7. Der "Hessenkrieg"
Im Oktober 1631 besetzten hessische Truppen die Stadt Paderborn und in der Folgezeit die Hochstifte Münster und Paderborn (Geschenk des Schwedenkönigs Gustav Adolf an den hessischen Landgrafen Wilhelm V.). Eckpunkte waren die Festungen in Lippstadt und Dorsten. Die hessische Armee spielte dabei eine Sonderrolle: Nach dem Zusammenbruch der Herrschaft des Landgrafen Moritz von Hessen 1627 hatte sein Nachfolger Wilhelm für längere Zeit sein Land zu verlassen. Er nahm Zuflucht bei seiner Armee, die als militärische Einheit ohne Land sich nur aus dem versorgen konnte, was sie selbst erbeutete. Die hessische Drohung war daher eine dreifache: Zum einen zehrte das Militär die kontrollierten Gebiete aus. Zum anderen griff der Landgraf auf alte Lehnsrechte gegenüber mehreren Grafschaften zurück, um die Gebiete nun in seine Abhängigkeit oder gar in seinen Besitz zu bringen. Zum dritten strebte er die Säkularisierung des einen oder anderen geistlichen Gebietes an, das er seiner Landgrafschaft angliedern wollte. Am geeignetsten dafür waren das Hochstift Paderborn sowie das kurkölnische Herzogtum Westfalen, die an Hessen grenzten. Mit der Niederlage Schwedens in der Schlacht bei Nördlingen im September 1634 nahm der Einfluss der skandinavischen Macht ab. Die hessische Armee wurde zwar nach Norden gedrängt, blieb aber intakt und kontrollierte dort ihre Einflusssphäre.
Landgraf Wilhelm von Hessen fordert von den Landständen des Herzogtums Westfalen die Aufbringung von 38.000 Reichstalern für die Grafschaft Arnsberg
8. Der Prager Friede 1635
Der Prager Friede vom Mai 1635 zwischen dem Kaiser und Kursachsen, dem zahlreiche Reichsstände beitraten, änderte nichts an der militärischen Situation in Westfalen. Ein bewegliches Patt zwischen der kaiserlich-ligistischen und der protestantisch-hessischen Seite blieb bestehen, gestützt auf die dominierende schwedische Präsenz in Niedersachsen. Das Bild der früheren Kriegsjahre wurde bestätigt: Einzelne befestigte Städte wechselten den Besitzer, oft nach großem belagerungstechnischen Aufwand, die Gewinne und Verluste beider Seiten hielten sich aber im allgemeinen die Waage, sodass keine Seite einen strategischen Vorteil errang und niemand dem Frieden näher kam. Nicht einmal die Einnahme der Schlüsselfestung Dorsten durch die Kaiserlichen 1641 konnte daran etwas ändern.
9. Der Westfälische Friede 1648
Der Westfälische Friede war zwar ein Friede, der in Westfalen verhandelt wurde - das Hochstift Osnabrück wurde damals ebenso wie das gesamte heutige Niedersachsen westlich der Weser zu Westfalen gezählt -, der aber mehrere europäische Konflikte abschloss und damit eigentlich ein europäischer Friede war. Nach den aufgezeigten Kriegsschädigungen, die westfälische Landesherren und ihre Untertanen seit 80 Jahren hatten erleiden lassen, mutet es wie Ironie an, dass die beiden westfälischen Friedensstädte vor allem deswegen ausgewählt wurden, weil die Agrarproduktion in ihrer Umgebung noch eher intakt war als in vielen anderen Gegenden des Reiches. So konnten die Friedensdelegationen stets mit dem Lebensnotwendigen - unter Anerkennung ihres hohen Ranges und ihres gehobenen Bedarfes - versorgt werden. Günter Grass hat 1979 in seiner Erzählung "Das Treffen in Telgte" gerade die kulturelle Dimension der Friedensverhandlungen aufgezeigt: Das Kulturschaffen der Dichter und ihr Nachdenken über den Krieg, Deutschland und Europa, aber auch die Art und Weise des "Fouragierens", der Nahrungsmittelbeschaffung unter Kriegsbedingungen, denn die Kampfmaßnahmen setzten sich während der langen Verhandlungen fort.
Die Verhandlungen setzten 1644 ein und begannen mit sog. zeremoniellen Präliminarien. Dabei handelte es sich nicht um 'vertane Zeit', wie die ältere Forschung angenommen hatte, sondern hinter diesen Absprachen über die zeremoniellen und kulturellen Formen verbargen sich inhaltliche Vorentscheidungen, die später nicht mehr revidiert werden konnten. Wenn etwa die Delegation der niederländischen Republik die Anerkennung ihrer Gesandten als Botschafter (ambassadeurs) forderte und durchsetzte, ein Recht, das nur souveränen Staaten zustand, dann bedeutete das beinahe zwingend, dass am Ende der Verhandlungen auch die staatliche Souveränität der Republik nicht mehr in Frage gestellt werden konnte. Der Friede zwischen Spanien und den Vereinigten Niederlanden wurde am 30.01.1648 in Münster unterzeichnet.
Schwieriger waren die Verhandlungen zwischen dem Kaiser und den beiden ausländischen Mächten Frankreich und Schweden, wobei letztere dafür gesorgt hatten, dass auch die Reichsstände zu den Verhandlungen eingeladen wurden. Der Kongress verband somit die internationalen Friedensverhandlungen mit einem kompletten Reichstag. Die ausländischen Monarchen stellten sich auf den Standpunkt, dass ihnen der Krieg aufgezwungen worden sei und sie damit ein Anrecht auf Entschädigung besäßen. Frankreich erhielt große Teile des Elsass, die Bestätigung der seit 1552 innegehabten lothringischen Bistümer Metz, Toul und Verdun sowie das südniederländische Cambrai. Schweden erhielt Vorpommern mit der Odermündung, das zuvor mecklenburgische Wismar sowie die säkularisierten Hochstifte Bremen und Verden am Unterlauf der Weser. Für die Wirtschaftsentwicklung der skandinavischen Großmacht war die Kontrolle der Flussmündungen mit den damit verbundenen Handels- und Zolleinnahmechancen ebenso wichtig wie eine Militärabfindung in Höhe von 5 Millionen Reichstalern zur Demobilisierung der großen schwedischen Streitkräfte. Gleichzeitige Verhandlungen zwischen Spanien und Frankreich führten zu keinem Erfolg.
Die Reichsstände, die im Laufe des Krieges ihre Gebiete an andere Mächte verloren hatten, wie die Kurpfalz, Hessen-Kassel sowie einige Grafen der Wetterau, wurden ganz oder teilweise wieder hergestellt. Kurbrandenburg wurde für den Verlust seines Erbanspruchs auf Pommern mit geistlichem Besitz entschädigt. In Westfalen änderte sich territorial nicht viel. Wichtiger waren hier die konfessionellen Regelungen. Nach schwierigen Verhandlungen einigten sich die katholischen und protestantischen Reichsstände darauf, die alte Regelung von 1555 aufzuheben: Die Untertanen sollten nicht mehr ihrem Landesherrn beim Konfessionswechsel folgen müssen, sondern der Zustand vom 01.01.1624, das "Normaljahr" zwischen dem ersten und zweiten Kriegsabschnitt, wurde für die Konfessionsverteilung festgeschrieben. Ein Bischof, Abt oder Pfarrherr, der für diesen Zeitpunkt einen Besitz nachweisen konnte, bekam ihn bestätigt. Spätere Konfessionsveränderungen zwischen Katholiken und Protestanten mussten rückgängig gemacht werden. Jeder Untertan besaß das Recht auf freie Glaubensentscheidung; wohnte er allerdings in einem anderskonfessionellen Territorium, konnte er äußerstenfalls zur Auswanderung in ein Gebiet seines Bekenntnisses genötigt werden.
Für die großen Bistümer in Westfalen bedeutete das die Wiederherstellung in allen altkirchlichen Rechten, bis auf Minden, das schon vor 1555 säkularisiert worden war. Die Reformierten wurden als reichsrechtlich geschützte Konfessionsgruppe anerkannt, was besonders für die calvinistischen Grafen in Westfalen wichtig war. Zur Vorbeugung für künftige Konflikte wurde in allen Reichsgremien die "Parität" vorgeschrieben: Die katholische wie die "augsburgische" Konfessionsgruppe (Lutherische und Reformierte zusammen, hergeleitet vom "Augsburgischen Bekenntnis" von 1530) galten als gleichwertig, ungeachtet der Stimmenzahl im Einzelnen. Religionsfragen durften künftig nur einvernehmlich entschieden werden. So kompliziert das Friedenswerk im Einzelnen war, es erfüllte seinen Zweck: Die Reichsverfassung hielt weitere anderthalb Jahrhunderte, ohne einen neuerlichen Bürgerkrieg oder Konfessionskrieg heraufzubeschwören. Ein Zeitalter des Friedens rückte dennoch nicht heran, wie die Unterzeichner der Verträge vom 24.10.1648 in Münster erhofft hatten, doch die späteren Kriege hatten andere Gründe als die Streitpunkte, die in Osnabrück und Münster beigelegt worden waren.
Die Verhandlungen setzten 1644 ein und begannen mit sog. zeremoniellen Präliminarien. Dabei handelte es sich nicht um 'vertane Zeit', wie die ältere Forschung angenommen hatte, sondern hinter diesen Absprachen über die zeremoniellen und kulturellen Formen verbargen sich inhaltliche Vorentscheidungen, die später nicht mehr revidiert werden konnten. Wenn etwa die Delegation der niederländischen Republik die Anerkennung ihrer Gesandten als Botschafter (ambassadeurs) forderte und durchsetzte, ein Recht, das nur souveränen Staaten zustand, dann bedeutete das beinahe zwingend, dass am Ende der Verhandlungen auch die staatliche Souveränität der Republik nicht mehr in Frage gestellt werden konnte. Der Friede zwischen Spanien und den Vereinigten Niederlanden wurde am 30.01.1648 in Münster unterzeichnet.
Schwieriger waren die Verhandlungen zwischen dem Kaiser und den beiden ausländischen Mächten Frankreich und Schweden, wobei letztere dafür gesorgt hatten, dass auch die Reichsstände zu den Verhandlungen eingeladen wurden. Der Kongress verband somit die internationalen Friedensverhandlungen mit einem kompletten Reichstag. Die ausländischen Monarchen stellten sich auf den Standpunkt, dass ihnen der Krieg aufgezwungen worden sei und sie damit ein Anrecht auf Entschädigung besäßen. Frankreich erhielt große Teile des Elsass, die Bestätigung der seit 1552 innegehabten lothringischen Bistümer Metz, Toul und Verdun sowie das südniederländische Cambrai. Schweden erhielt Vorpommern mit der Odermündung, das zuvor mecklenburgische Wismar sowie die säkularisierten Hochstifte Bremen und Verden am Unterlauf der Weser. Für die Wirtschaftsentwicklung der skandinavischen Großmacht war die Kontrolle der Flussmündungen mit den damit verbundenen Handels- und Zolleinnahmechancen ebenso wichtig wie eine Militärabfindung in Höhe von 5 Millionen Reichstalern zur Demobilisierung der großen schwedischen Streitkräfte. Gleichzeitige Verhandlungen zwischen Spanien und Frankreich führten zu keinem Erfolg.
Die Reichsstände, die im Laufe des Krieges ihre Gebiete an andere Mächte verloren hatten, wie die Kurpfalz, Hessen-Kassel sowie einige Grafen der Wetterau, wurden ganz oder teilweise wieder hergestellt. Kurbrandenburg wurde für den Verlust seines Erbanspruchs auf Pommern mit geistlichem Besitz entschädigt. In Westfalen änderte sich territorial nicht viel. Wichtiger waren hier die konfessionellen Regelungen. Nach schwierigen Verhandlungen einigten sich die katholischen und protestantischen Reichsstände darauf, die alte Regelung von 1555 aufzuheben: Die Untertanen sollten nicht mehr ihrem Landesherrn beim Konfessionswechsel folgen müssen, sondern der Zustand vom 01.01.1624, das "Normaljahr" zwischen dem ersten und zweiten Kriegsabschnitt, wurde für die Konfessionsverteilung festgeschrieben. Ein Bischof, Abt oder Pfarrherr, der für diesen Zeitpunkt einen Besitz nachweisen konnte, bekam ihn bestätigt. Spätere Konfessionsveränderungen zwischen Katholiken und Protestanten mussten rückgängig gemacht werden. Jeder Untertan besaß das Recht auf freie Glaubensentscheidung; wohnte er allerdings in einem anderskonfessionellen Territorium, konnte er äußerstenfalls zur Auswanderung in ein Gebiet seines Bekenntnisses genötigt werden.
Für die großen Bistümer in Westfalen bedeutete das die Wiederherstellung in allen altkirchlichen Rechten, bis auf Minden, das schon vor 1555 säkularisiert worden war. Die Reformierten wurden als reichsrechtlich geschützte Konfessionsgruppe anerkannt, was besonders für die calvinistischen Grafen in Westfalen wichtig war. Zur Vorbeugung für künftige Konflikte wurde in allen Reichsgremien die "Parität" vorgeschrieben: Die katholische wie die "augsburgische" Konfessionsgruppe (Lutherische und Reformierte zusammen, hergeleitet vom "Augsburgischen Bekenntnis" von 1530) galten als gleichwertig, ungeachtet der Stimmenzahl im Einzelnen. Religionsfragen durften künftig nur einvernehmlich entschieden werden. So kompliziert das Friedenswerk im Einzelnen war, es erfüllte seinen Zweck: Die Reichsverfassung hielt weitere anderthalb Jahrhunderte, ohne einen neuerlichen Bürgerkrieg oder Konfessionskrieg heraufzubeschwören. Ein Zeitalter des Friedens rückte dennoch nicht heran, wie die Unterzeichner der Verträge vom 24.10.1648 in Münster erhofft hatten, doch die späteren Kriege hatten andere Gründe als die Streitpunkte, die in Osnabrück und Münster beigelegt worden waren.
Das Internet-Portal bündelt in seinem
Projekt "Westfälischer Friede" umfangreiche Ressourcen zum Thema, darunter alle 121 Aufsätze der beiden Begleitbände (rund 1.300 Seiten, jedoch ohne Bilder) zur Europaratsausstellung "1648 - Krieg und Frieden in Europa".
Die vom Stadtarchiv Münster 1998 erstellte Website "Die Kongreßstadt Münster - Die Metropolis Westphaliae als große Gastgeberin" informiert über die Stadt Münster vor, während und nach den Westfälischen Friedensverhandlungen, die von 1643 bis 1648 - neben dem Tagungsort Osnabrück - in Münster stattfanden.
Die "Friedenssäle" in den Rathäusern zu Münster und Osnabrück
Beschwörung des Friedens zwischen Spanien und den Niederlanden im Rathaus zu Münster, 1648
Plan der Stadt Münster um 1646 [mit Einzeichnung der Gesandtenwohnungen nach dem Plan von Simon Beckenstein 1648]
Zoombare Detailansichten: 800 x 450 px | 800 x 650 px
Zentrale Dokumente der deutschen und europäischen Geschichte: der Osnabrücker Friedensvertrag ("Instrumentum Pacis Osnabrugensis", IPO) und der Münstersche Friedensvertrag ("Instrumentum Pacis Monasteriensis", IPM) in moderner deutscher Übersetzung
Informationen zum Editionsprojekt der "acta pacis westphalicae" (apw), der Westfälischen Friedensverträge vom 24. Oktober 1648, sowie bibliografische Informationen und verschiedene Übersetzungen (Sprache, Jahr) der Verträge bietet ferner die "Arbeitsstelle Westfälischer Frieden von 1648" auf ihrer Website
Johann Gottfried von Meiern: Acta Pacis Westphalicae Publica. Oder: Westphälische Friedens-Handlungen, Hannover 1734-1735
10. Literatur
10.1 Allgemeine Geschichte
Anderson, Alison DeborahOn the Verge of War. International Relations and the Jülich-Kleve Succession Crisis (1609-1614). Boston 1999.
Arndt, Johannes
Der Dreißigjährige Krieg 1618-1648. Stuttgart 2009.
Barudio, Günter
Der Teutscher Krieg 1618-1648. Frankfurt a. M. 1985.
Burkhardt, Johannes
Der Dreißigjährige Krieg. Frankfurt a. M. 1992.
Buschmann, Arno
Kaiser und Reich. Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation vom Beginn des 12. Jahrhunderts bis zum Jahre 1806 in Dokumenten. 2 Teile. 2., erg. Aufl. Baden-Baden 1994.
Sammlung der wichtigen "Reichsgrundgesetze" des Heiligen Römischen Reiches vom Hochmittelalter bis zum Ende des Reiches.
Ehrenpreis, Stefan / Lotz-Heumann, Ute
Reformation und konfessionelles Zeitalter. Darmstadt 2002.
Parker, Geoffrey (Hg.)
Der Dreißigjährige Krieg. Darmstadt 1987 (engl. 1984).
Schmidt, Georg
Der Dreißigjährige Krieg. München 1995.
Schormann, Gerhard
Der Dreißigjährige Krieg. 2. Aufl. Göttingen 1993.
10.2 Westfälische Geschichte
Arndt, Johannes
Das Heilige Römische Reich und die Niederlande 1566-1648. Politisch-konfessionelle Verflechtung und Publizistik im Achtzigjährigen Krieg. Köln [u. a.] 1998 (insbesondere S. 97-140).
Casser, Paul
Der niederrheinisch-westfälische Reichskreis 1500-1806. In: Hermann Aubin / Franz Petri (Hg.), Der Raum Westfalen, Bd. 2, Berlin 1934, S. 35-70.
Dethlefs, Gerd (Hg.)
Der Frieden von Münster. De Vrede van Munster 1648. Der Vertragstext nach einem zeitgenössischen Druck und die Beschreibungen der Ratifikationsfeiern. Münster 1998.
Dotzauer, Winfried
Die deutschen Reichskreise (1383-1806). Stuttgart 1998 (insbesondere S. 297-333).
Gotthard, Axel
"Macht hab ehr, einen bischof abzusezen." Neue Überlegungen zum Kölner Krieg. In: ZRG-KA 82, 1996, S. 270-325.
Groenveld, Simon
Unie, Religie en Militie. Binnenlandse verhoudingen in de Republiek voor en na de Munsterse Vrede. In: Hugo de Schepper u. a. (Hg.), 1648. De Vrede van Munster. Handelingen van het herdenkingscongres te Nijmegen en Kleef, 28-30 augustus 1996, georganiseerd door de Katholieke Universiteit van Nijmegen, onder auspiciën van de Werkgroep Zeventiende Eeuw, Hilversum 1997, S. 67-87.
Kleinsorgen, Gerhard von (Hg.)
Tagebuch der Truchsessischen Wirren im Herzogtum Westfalen 1583/84. Bearbeitet von Alfred Bruns. Brilon 1987.
Klueting, Harm
Zur reformierten Konfessionalisierung des 16. Jahrhunderts in Westfalen. In: Reimund Haas / Reinhard Jüstel (Hg.), Kirche und Frömmigkeit in Westfalen, Gedenkschrift für Alois Schröer, Münster 2002, S. 84-101.
Kohl, Wilhelm
Das Zeitalter der Glaubenskämpfe. In: Wilhelm Kohl (Hg.), Westfälische Geschichte, Bd. 1, Düsseldorf 1983, S. 469-535.
Lademacher, Horst
"Ein letzter Schritt in die Unabhängigkeit" - Die Niederländer in Münster. In: Heinz Duchhardt (Hg.), Der Westfälische Friede, Diplomatie - politische Zäsur - kulturelles Umfeld - Rezeptionsgeschichte, München 1998, S. 335-348.
Lossen, Max
Der Kölnische Krieg. 2 Bde. Gotha [u. a.] 1882-1897.
Mostert, Rolf-Achim
Der jülich-klevische Regiments- und Erbfolgestreit - ein Vorspiel zum Dreißigjährigen Krieg. In: Stefan Ehrenpreis (Hg.), Der Dreißigjährige Krieg im Herzogtum Berg und seinen Nachbarregionen, Neustadt/Aisch 2002, S. 26-64.
Neuhaus, Helmut
Der Niederrheinisch-Westfälische Reichskreis - eine Region der Frühen Neuzeit? In: Westfälische Forschungen 52, 2002, S. 94-110.
Schindling, Anton / Ziegler, Walter (Hg.)
Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung, Bd.3: Der Nordwesten, Münster 1991.
Schröer, Alois
Die Kirche in Westfalen im Zeichen der Erneuerung (1555-1648). 2 Bde. Münster 1986-1987.
Wolf, Manfred
Das 17. Jahrhundert. In: Wilhelm Kohl (Hg.), Westfälische Geschichte, Bd. 1, Düsseldorf 1983, S. 537-601.
Das Heilige Römische Reich und die Niederlande 1566-1648. Politisch-konfessionelle Verflechtung und Publizistik im Achtzigjährigen Krieg. Köln [u. a.] 1998 (insbesondere S. 97-140).
Auswertung der Archivalien des Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreises.
Casser, Paul
Der niederrheinisch-westfälische Reichskreis 1500-1806. In: Hermann Aubin / Franz Petri (Hg.), Der Raum Westfalen, Bd. 2, Berlin 1934, S. 35-70.
Überblick über den Reichskreis in der Frühen Neuzeit.
Dethlefs, Gerd (Hg.)
Der Frieden von Münster. De Vrede van Munster 1648. Der Vertragstext nach einem zeitgenössischen Druck und die Beschreibungen der Ratifikationsfeiern. Münster 1998.
Quellenedition und Einführung zum spanisch-niederländischen Frieden vom 30. Januar 1648 in Münster. Weitere Texte zu den Zeremonien des Friedensschlusses sind angefügt.
Dotzauer, Winfried
Die deutschen Reichskreise (1383-1806). Stuttgart 1998 (insbesondere S. 297-333).
Überblick über den Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis in der Frühen Neuzeit.
Gotthard, Axel
"Macht hab ehr, einen bischof abzusezen." Neue Überlegungen zum Kölner Krieg. In: ZRG-KA 82, 1996, S. 270-325.
Moderne Interpretation des Kölner Krieges.
Groenveld, Simon
Unie, Religie en Militie. Binnenlandse verhoudingen in de Republiek voor en na de Munsterse Vrede. In: Hugo de Schepper u. a. (Hg.), 1648. De Vrede van Munster. Handelingen van het herdenkingscongres te Nijmegen en Kleef, 28-30 augustus 1996, georganiseerd door de Katholieke Universiteit van Nijmegen, onder auspiciën van de Werkgroep Zeventiende Eeuw, Hilversum 1997, S. 67-87.
Detaillierte Darstellung der niederländischen Willensbildung während der Friedensverhandlungen mit Spanien.
Kleinsorgen, Gerhard von (Hg.)
Tagebuch der Truchsessischen Wirren im Herzogtum Westfalen 1583/84. Bearbeitet von Alfred Bruns. Brilon 1987.
Quellenedition zum Kölner Krieg.
Klueting, Harm
Zur reformierten Konfessionalisierung des 16. Jahrhunderts in Westfalen. In: Reimund Haas / Reinhard Jüstel (Hg.), Kirche und Frömmigkeit in Westfalen, Gedenkschrift für Alois Schröer, Münster 2002, S. 84-101.
Darstellung der reformierten Territorien in Westfalen.
Kohl, Wilhelm
Das Zeitalter der Glaubenskämpfe. In: Wilhelm Kohl (Hg.), Westfälische Geschichte, Bd. 1, Düsseldorf 1983, S. 469-535.
Grundlegender Handbuchartikel zu Westfalen.
Lademacher, Horst
"Ein letzter Schritt in die Unabhängigkeit" - Die Niederländer in Münster. In: Heinz Duchhardt (Hg.), Der Westfälische Friede, Diplomatie - politische Zäsur - kulturelles Umfeld - Rezeptionsgeschichte, München 1998, S. 335-348.
Analyse der niederländischen Politik in den 1640er Jahren bis zum Friedensschluss.
Lossen, Max
Der Kölnische Krieg. 2 Bde. Gotha [u. a.] 1882-1897.
Ältere Grundlagendarstellung zum Kölner Krieg.
Mostert, Rolf-Achim
Der jülich-klevische Regiments- und Erbfolgestreit - ein Vorspiel zum Dreißigjährigen Krieg. In: Stefan Ehrenpreis (Hg.), Der Dreißigjährige Krieg im Herzogtum Berg und seinen Nachbarregionen, Neustadt/Aisch 2002, S. 26-64.
Analyse des wichtigsten Erbstreits in Rheinland und Westfalen, der beinahe zum europäischen Krieg geführt hätte.
Neuhaus, Helmut
Der Niederrheinisch-Westfälische Reichskreis - eine Region der Frühen Neuzeit? In: Westfälische Forschungen 52, 2002, S. 94-110.
Spezialuntersuchung zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis.
Schindling, Anton / Ziegler, Walter (Hg.)
Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung, Bd.3: Der Nordwesten, Münster 1991.
Sammelwerk der wichtigsten Territorien des Heiligen Römischen Reiches zwischen 1500 und 1648; Bd. 3 beinhaltet den Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis.
Schröer, Alois
Die Kirche in Westfalen im Zeichen der Erneuerung (1555-1648). 2 Bde. Münster 1986-1987.
Zentrale Darstellung zur Reorganisation des Katholizismus in den westfälischen Fürstbistümern.
Wolf, Manfred
Das 17. Jahrhundert. In: Wilhelm Kohl (Hg.), Westfälische Geschichte, Bd. 1, Düsseldorf 1983, S. 537-601.
Grundlegender Handbuchartikel zu Westfalen.
10.3 Dreißigjähriger Krieg und Westfälischer Friede
Bußmann, Klaus / Schilling, Heinz (Hg.)1648 - Krieg und Frieden in Europa. Katalog zur 26. Europaratsausstellung Münster/Osnabrück 1998, Katalogband und 2 Textbde. München 1998.
Großer Katalog zum Dreißigjährigen Krieg und Westfälischen Frieden mit ca. 120 Aufsätzen in den beiden Textbänden (online verfügbar unter http://www.westfaelischer-friede.de)
Conrad, Horst / Teske, Gunnar (Hg.)
"Sterbzeiten". Der Dreißigjährige Krieg im Herzogtum Westfalen. Münster 2000.
Quellenband zu Kriegsereignissen im Herzogtum Westfalen.
Dickmann, Fritz
Der Westfälische Frieden. 7. Aufl. Münster 1998 (Erstausgabe 1959).
Klassische Darstellung der Westfälischen Friedensverhandlungen.
Duchhardt, Heinz (Hg.)
Der Westfälische Friede. Diplomatie - politische Zäsur - kulturelles Umfeld - Rezeptionsgeschichte. München 1998.
Sammelband mit über 40 Aufsätzen zu den beteiligten Staaten am Friedenskongress sowie zu Spezialproblemen der Verhandlungen.
Duchhardt, Heinz / Jakobi, Franz-Josef (Hg.)
Der Westfälische Frieden. Das Münstersche Exemplar des Vertrags zwischen Kaiser/Reich und Frankreich vom 24. Oktober 1648. 2 Bde. Bd. 1: Faksimile; Bd.2: Einführung, Transkription, Übersetzung. Wiesbaden 1996.
Janssen, Johannes (Hg.)
Die münsterischen Chroniken von Melchior Röchell, Heinrich Stevermann und Lambert Friedrich von Corvey. Münster 1856.
Quellenedition zur Geschichte des Fürstbistums Münster.
Keller, Ludwig (Hg.)
Die Gegenreformation in Westfalen und am Niederrhein. 3 Bde. Stuttgart 1881-1895 (Neudruck Osnabrück 1965).
Quellenedition zur Geschichte der konfessionellen Auseinandersetzung im Vorfeld des Dreißigjährigen Krieges.
Kleinsorgen, Gerhard von (Hg.)
Tagebuch der Truchsessischen Wirren im Herzogtum Westfalen 1583/84. Bearbeitet von Alfred Bruns. Brilon 1987
Quellenedition zum Kölner Krieg.
Legge, Theodor (Hg.)
Flug- und Streitschriften der Reformationszeit in Westfalen (1523-1583). Münster 1933.
Edition von gedruckten Quellen zur Geschichte der konfessionellen Auseinandersetzung im Vorfeld des Dreißigjährigen Krieges.
Neuwöhner, Andreas (Hg.)
Im Zeichen des Mars. Quellen zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges und Westfälischen Friedens in den Stiften Paderborn und Corvey. Paderborn 2000.
Quellenband zu Kriegsereignissen im Fürstbistum Paderborn und im Stift Corvey.
Repgen, Konrad
Dreißigjähriger Krieg und Westfälischer Friede. Studien und Quellen. Hg. von Franz Bosbach / Christoph Kampmann. Paderborn [u. a.] 1998.
Gesammelte Aufsätze von Konrad Repgen, von seinen Schülern herausgegeben. Enthält zudem ein Werkverzeichnis des wichtigsten Forschers zum Westfälischen Frieden.
Schütte, Leopold (Hg.)
Der Dreißigjährige Krieg und der Alltag in Westfalen. Quellen aus dem Staatsarchiv Münster. Münster 2000.
Quellenband zu Kriegsereignissen im Fürstbistum Münster.
Stiglic, Anja
"Ganz Münster ist ein Freudental ...". Öffentliche Feierlichkeiten als Machtdemonstration auf dem Münsterschen Friedenskongreß. Münster 1998.
Dissertation zu den zeremoniellen Feiern im Zuge der Verhandlungen sowie zu den Friedensfeiern von 1648.
Teske, Gunnar
Bürger, Bauern, Söldner und Gesandte. Der Dreißigjährige Krieg und der Westfälische Frieden in Westfalen. Münster 1997.
Alltagsgeschichte Westfalens während des Krieges und der Friedensverhandlungen.
Stand des Haupttextes: 2004.