Orte > Landwehr in Telgte
Landwehr in Telgte
Bischöflicher Hofbesitz, auf dem schon früh eine Clemens und Silvester geweihte Pfarrkirche entstanden war, bildete den Ursprung der Siedlung Telgte, die1238 zur Stadt erhoben wurde. Die große Bedeutung des bischöflichen Stadtrichters und der Dienstleute lässt sich besonders im 13. und 14. Jh. aus den Urkunden belegen und hat auch in der Topographie der Stadt deutliche Spuren hinterlassen.
Die Landwehr, zuerst 1411 eher zufällig bei der Beschreibung von Ländereien vor dem Dieck- oder Münstertor genannt, wird 1437 ausdrücklich als Stadtlandwehr bezeichnet. Auffällig ist, dass sie nur nördlich der Ems, nicht aber auf der Südseite der Stadt nachweisbar ist, eine Beobachtung, die mit dem Weiterleben mehrerer domkapitularischer Höfe im südlichen Stadtfeld zusammenhängen dürfte. Eine weitere Besonderheit ist die enge Verknüpfung mit der Landwehr, die die Bewohner der umliegenden Kirchspiele im Zuge des wichtigen Verkehrsweges nach Münster zwischen Telgte und der Werse bei Handorf errichtet haben. Dies wird besonders deutlich aus den Vereinbarungen, die die Stadt Telgte und die Bauerschaft Verth 1443 getroffen haben und in denen die Verantwortlichkeiten bei der Instandhaltung genau abgegrenzter Landwehrabschnitte festgelegt wurden. Herauszulesen ist, dass Stadt- und Kirchspiellandwehr räumlich aneinander anschlossen, die Stadtlandwehr also in einem größeren Kontext stand und nicht als eine auf die Stadt konzentrierte, geschlossene Anlage geplant war.
Fragen wir nach den Hintergründen für die Entstehung dieser eher "unstädtischen“ Landwehr, so rücken Fragen der Gerichtsbarkeit verstärkt in das Blickfeld. Denn jenseits der Stadtmauer hatten die Bürger nur Nutzungsrechte, während dem Domkapitel seit 1336 die wichtige Gogerichtsbarkeit und damit das Recht des Landwehrbaus zustand. Aufgrund der um 1370 belegten Fehdehandlungen mit den Grafen von Tecklenburg, die ihren Angriff über die Herren von Bevern und Ostbevern aus führten, werden sie den Landwehrbau auf der Nordseite der Stadt begünstigt haben, nicht aber den auf der ungefährdeten Südseite der Stadt. Dahinter steht die Überlegung, dass eine die Stadt ganzseitig umschließende Landwehr einerseits die Aufgabe der dem Domkapitel abgabepflichtigen Höfe begünstigte, zum anderen dann die Gefahr groß war, dass die Wehrhoheit in dem von der Landwehr umschlossenen Bereich an die Bürger übergehen könnte, wie dies bei anderen Städten im Münsterland beobachtet werden kann.
Die Landwehr, zuerst 1411 eher zufällig bei der Beschreibung von Ländereien vor dem Dieck- oder Münstertor genannt, wird 1437 ausdrücklich als Stadtlandwehr bezeichnet. Auffällig ist, dass sie nur nördlich der Ems, nicht aber auf der Südseite der Stadt nachweisbar ist, eine Beobachtung, die mit dem Weiterleben mehrerer domkapitularischer Höfe im südlichen Stadtfeld zusammenhängen dürfte. Eine weitere Besonderheit ist die enge Verknüpfung mit der Landwehr, die die Bewohner der umliegenden Kirchspiele im Zuge des wichtigen Verkehrsweges nach Münster zwischen Telgte und der Werse bei Handorf errichtet haben. Dies wird besonders deutlich aus den Vereinbarungen, die die Stadt Telgte und die Bauerschaft Verth 1443 getroffen haben und in denen die Verantwortlichkeiten bei der Instandhaltung genau abgegrenzter Landwehrabschnitte festgelegt wurden. Herauszulesen ist, dass Stadt- und Kirchspiellandwehr räumlich aneinander anschlossen, die Stadtlandwehr also in einem größeren Kontext stand und nicht als eine auf die Stadt konzentrierte, geschlossene Anlage geplant war.
Fragen wir nach den Hintergründen für die Entstehung dieser eher "unstädtischen“ Landwehr, so rücken Fragen der Gerichtsbarkeit verstärkt in das Blickfeld. Denn jenseits der Stadtmauer hatten die Bürger nur Nutzungsrechte, während dem Domkapitel seit 1336 die wichtige Gogerichtsbarkeit und damit das Recht des Landwehrbaus zustand. Aufgrund der um 1370 belegten Fehdehandlungen mit den Grafen von Tecklenburg, die ihren Angriff über die Herren von Bevern und Ostbevern aus führten, werden sie den Landwehrbau auf der Nordseite der Stadt begünstigt haben, nicht aber den auf der ungefährdeten Südseite der Stadt. Dahinter steht die Überlegung, dass eine die Stadt ganzseitig umschließende Landwehr einerseits die Aufgabe der dem Domkapitel abgabepflichtigen Höfe begünstigte, zum anderen dann die Gefahr groß war, dass die Wehrhoheit in dem von der Landwehr umschlossenen Bereich an die Bürger übergehen könnte, wie dies bei anderen Städten im Münsterland beobachtet werden kann.
Cornelia Kneppe
Die Landwehr der Stadt Telgte um 1400
Landwehren im Fürstbistum Münster
- Einleitung
- Landwehr in Ahlen
- Landwehr in Beckum
- Landwehr in Bocholt
- Landwehr in Borken
- Landwehr in Coesfeld
- Landwehr in Dülmen
- Landwehr in Haltern
- Landwehr in Münster
- Landwehr in Rheine
- Landwehr in Telgte
- Landwehr in Vreden
- Landwehr in Warendorf
- Landwehr in Werne
Die Landwehr der Stadt Telgte um 1400
Für die Datierung der Telgter Landwehr ergibt sich aus den Ausführungen, dass sie nicht zu den ältesten Anlagen des Münsterlandes gehört haben dürfte, sondern der Notsituation der Jahre um 1370 Rechnung trug, in der auch die Stadtburg innerhalb der Stadt auf bischöfliche Initiative errichtet wurde. Diese zeitliche Einrodnung bestätigt auch die enge Verbindung zur Landwehr des Kirchspiels, die eben nicht auf den Kirchspielsgrenzen verläuft und damit - wie auch andernorts zu erschließen ist - eine spätere Erscheinungsform des Landwehrbaus darstellt.
Literatur
Kneppe, C.
Die Geschichte und topographische Entwicklung der Stadt Telgte im Mittelalter. In: W. FRESE (Hrsg.), Telgte. Geschichte der Stadt Telgte. Münster (1999), S. 29-53.
Zusammenfassung aus: Cornelia Kneppe, Die Stadtlandwehren des östlichen Münsterlandes, Veröffentlichungen der Altertumskommission für Westfalen XIV, Münster 2004, S. 104-120.
Die Geschichte und topographische Entwicklung der Stadt Telgte im Mittelalter. In: W. FRESE (Hrsg.), Telgte. Geschichte der Stadt Telgte. Münster (1999), S. 29-53.
Zusammenfassung aus: Cornelia Kneppe, Die Stadtlandwehren des östlichen Münsterlandes, Veröffentlichungen der Altertumskommission für Westfalen XIV, Münster 2004, S. 104-120.