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Das rasante Wachstum der Schülerzahlen durch die Aufnahme der Flüchtlinge und Vertriebenen sowie die Zerstörung von Schulen im Bombenkrieg machen vielerorts den Neubau von Schulen nötig. Das Bild zeigt die Grundsteinlegung der Alexanderschule in Raesfeld 1949 (Ausschnitt) / LWL-Medienzentrum für Westfalen







Aufwachsen in Westfalen

Krisenjahre und Aufbruchsstimmung -
die Nachkriegszeit in Deutschland
1945-1965



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Inhaltsverzeichnis
Veronika Jüttemann /  Einleitung

Thomas Abeler /  1. Von der Not zur Normalität

Adalbert Hoffmann /  2. Kriegskinder

Ursula Janik /  3. Freizeitverhalten von Jugendlichen

Hans-Peter Johannsen /  4. Töchterheim Sonnenwinkel

Edith Kreyenschulte /  5. Vertriebenenkinder

Angela Prinz /  6. "Aufwachsen" im Sportverein

Norbert Schäfers und Roland F. Stiegler /  7. Besatzungskinder

Wilfried Voß /  8. Evangelische Kindheit



 
 




Hans-Peter Johannsen

Das Evangelisch Hauswirtschaftliche Töchterheim Sonnenwinkel in Tecklenburg

 
 
Gliederung
1. Einleitung | 1.1. Zielsetzung und Fragestellung der Arbeit |
1.2. Forschung, Quellen und Methoden

2. Rahmenbedingungen | 2.1. Kinder- und
Jugendgesetzgebung
| 2.2. Das Landesjugendamt Westfalen in Münster | 2.3. Das Diakonissenmutterhaus Münster als Träger |
2.4. Exkurs: Die Rolle der Familie und die gesellschaftliche Rolle der Frau in der Nachkriegszeit

3. Das Evangelisch Hauswirtschaftliche Töchterheim Sonnenwinkel in Tecklenburg | 3.1. Die Geschichte des Hauses Sonnenwinkel bis 1948 | 3.2. Die Geschichte des Hauses Sonnenwinkel von 1948 bis 1973 | 3.3. Der Alltag im Heim |
3.3.1. Der Tagesablauf | 3.3.2. Die Gruppen | 3.3.3. Eine der wenigen mit Zeugnis belegten Aufenthalte |

4. Die Heimbewohnerinnen | 4.1. Auswertung der erfassten Daten | 4.1.1. Vorüberlegungen | 4.1.2. Gesamtübersichten |
4.1.3. Chronologische Veränderungen | 4.1.3.1. Veränderung der Anzahl der Heimbewohnerinnen | 4.1.3.2. Die Zeit im Heim |
4.1.3.3. Aus welchen Familien kommen die Heimbewohnerinnen? | 4.1.3.4. Veränderung der Gründe der Heimeinweisung |
4.2. Heimkarrieren anhand von Beispielen | 4.2.1. "Typische" Heimkarrieren | 4.2.1.1. Mädchen mit Mehrfachproblemen |
4.2.1.2. Aufwachsen in ungeordneten Familienverhältnissen |
4.2.1.3. Mädchen als Zeugen sexueller Handlungen im Elternhaus | 4.2.1.4. Mädchen als Opfer von sexuellem Missbrauch |
4.2.1.5. Gewalt in der Familie | 4.2.1.6. Aufwachsen in unklaren Beziehungsverhältnissen | 4.2.1.7. Von Mädchen begangene Eigentumsdelikte | 4.2.1.8. Sexuelle Ausschweifungen von Mädchen | 4.2.2. Einzelne schriftliche Darstellungen von Heimkindern | 4.2.2.1. Weihnachtsgrüße an die Eltern |
4.2.2.2. Ein Lebenslauf |

5. Schlussbemerkungen

6. Quellen und Literaturliste | 6.1. Quellen | 6.2. Literatur
 
 
 
 

1. Einleitung

 
 
 
Die Problematik der Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren ist in vielen Veröffentlichungen der letzten Zeit aufgegriffen worden. Sie wird aber gerade in den Medien und im Internet streckenweise sehr kontrovers bis polemisch geführt, was der Zielsetzung, die Opfer der Heimerziehung zu rehabilitieren und ihnen eine angemessene Entschädigung zukommen zu lassen, schadet. In diesem Kontext kommt der wissenschaftlichen Erforschung der Heimerziehung in der Nachkriegszeit die wichtige Aufgabe zu, eine sachliche Grundlage für die Debatte zu erarbeiten.

2009 wurde zudem eine Institution vom Deutschen Bundestag ins Leben gerufen, die sich mit dieser Problematik auf politischer Ebene beschäftigt, der "Runde Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren". Mitglieder sind neben Politikern, Fachleuten, Vertretern von Jugendämtern und Vertretern der verschiedenen Trägerorganisationen auch mehrere Betroffene. Aufgabe des Runden Tisches soll "die Aufarbeitung der Heimerziehung unter den damaligen rechtlichen, pädagogischen und sozialen Bedingungen" sein. [1]

Die vorliegende Arbeit kann und soll sich aber nicht mit der Gesamtheit des Problems beschäftigen, sondern will versuchen, mit dem Haus Sonnenwinkel in Tecklenburg beispielhaft einen Teilaspekt zu beleuchten.
 
 
 

1.1. Zielsetzung und Fragestellung der Arbeit

 
 
 
Bei der Auswahl der Möglichkeiten, die Situation der Heimerziehung der Jahre 1945 - 1965 zu erforschen, war zunächst ins Auge gefasst worden, mehrere Heime der Region vergleichend nebeneinander zu stellen. Doch bei den ersten Kontakten mit den ausgewählten Heimen stellten sich Schwierigkeiten unterschiedlicher Art heraus. In einem Fall war die Geschichte eines Heimes bereits von anderer Seite erarbeitet worden, womit sich eine weitere Beschäftigung mit dieser Einrichtung ausschloss. [2] Eine weitere Einrichtung in Münster lehnte eine Kontaktaufnahme aus "Zeitgründen" ab. Letztlich kam ein Kontakt mit dem LWL-Archivamt zustande, wo die Möglichkeit besteht, die inzwischen digitalisierten und anonymisierten Akten von Heimkindern des Evangelischen Hauswirtschaftlichen Töchterheimes Sonnenwinkel in Tecklenburg einzusehen. [3]

Ziel der Arbeit ist es, mit Hilfe der Daten aus den Akten einerseits ein Bild des Alltags in diesem Heim zu erstellen, andererseits zu versuchen, "typische" Heimkarrieren zu beschreiben.
 
 
 

1.2. Forschung, Quellen und Methoden

 
 
 
Die Zustände in Fürsorgeheimen sind schon früher beschrieben worden. Sehr öffentlichkeitswirksam geschah dies zum Beispiel durch die sogenannten Heimkampagnen 1969, [4] das Drehbuch von Ulrike Meinhof für den Film "Bambule" aus dem Jahr 1970 [5] , Peter Broschs autobiographische Sozialreportagen "Fürsorgeerziehung" von 1971, den ebenfalls autobiographischen Roman "Treibjagd" [6] oder den von Martin Walser angeregten und kommentierten Sozialbericht "Vom Waisenhaus ins Zuchthaus" von Wolfgang Werner [7] , der 1985 erschien. Es ist der Stoff also zumindest publizistisch vielfach verarbeitetet worden. Kaum ein anderes Arbeitsfeld ist von Pädagogen und Soziologen zudem mit so viel Sozial- und Fallstudien untersucht worden wie die Heimerziehung. [8]

Umso mehr verwundert es, dass der irische Kinofilm "Die unbarmherzigen Schwestern" von Peter Mullan aus dem Jahr 2002 über die Zustände in Fürsorgeanstalten, der 2002 in Venedig mit dem Goldenen Löwen ausgezeichnet wurde, international eine breite öffentliche Diskussion auslöst.

In Deutschland wird die aktuelle öffentliche Debatte über Heimerziehung in der Nachkriegszeit durch einen SPIEGEL-Artikel ausgelöst. Der SPIEGEL-Redakteur Peter Wensierski greift das Thema 2003 in einem Artikel auf, in dem er kritisch über die Heimerziehung der 1950er und -60er Jahre berichtet. Damit löst er eine Flut von Leserbriefen und Zuschriften aus, die von ähnlichen Schicksalen in westdeutschen Fürsorgeheimen erzählen. Er recherchiert weiter und im Frühjahr 2004 erscheint sein Buch "Schläge im Namen des Herrn. Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik". [9] Parallel dazu gründen sich Vereine, die sich für die Belange der Heimkinder einsetzen. Es entstehen Internetportale und schließlich der Verein ehemaliger Heimkinder. [10] Auch die kirchlichen Verbände und Einrichtungen, in deren Trägerschaft sich die meisten Heime in der Nachkriegszeit befanden, befassen sich seither intensiv mit der Problematik.

Auch die Geschichtswissenschaft beschäftigt sich bereits seit Jahrzehnten mit dem Thema: Ende der 1980er Jahre hat Detlev Peukert mit seiner Habilitationsschrift "Grenzen der Sozialdisziplinierung" den Anstoß für weitere Forschungen auf dem Gebiet der Heimerziehung gegeben. [11] Heute gibt es an verschiedenen Universitäten Forschungsgruppen, die sich speziell mit der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre befassen und dazu auch schon Ergebnisse veröffentlicht haben. Stellvertretend für viele andere seien an dieser Stelle die Forschungsgruppen in Bielefeld um Matthias Benad und Hans-Walter Schmuhl [12] sowie in Bochum um Wilhelm Damberg, Bernhard Frings, Traugott Jähnichen und Uwe Kaminsky genannt. [13] Wichtiger Verknüpfungspunkt zwischen den Forschern und Forschergruppen sind die Gespräche, die zu diesem Themenbereich stattfinden. [14]

Für Westfalen hat Markus Köster in seinem Buch "Jugend, Wohlfahrtsstaat und Gesellschaft im Wandel" die Geschichte der Jugendhilfe von 1870 bis 1960 aufgearbeitet. [15] Aus dem gleichen Jahr stammt die Veröffentlichung "Zwischen Disziplinierung und Integration" [16] , in dem die Geschichte des westfälischen Landesjugendamtes von 1924 bis 1999 aufgezeigt wird. Die begonnene Arbeit setzt das LWL-Institut für Regionalgeschichte in Münster fort. Matthias Frölich erforscht in diesem Zusammenhang die Geschichte der Heime des Landschaftsverbandes. [17]

Über das Evangelisch Hauswirtschaftliche Töchterheim Sonnenwinkel liegen nur drei Veröffentlichungen vor: ein Aufsatz von Karl-Heinz Menzler über die Heime des LWL im Sammelband von Markus Köster und Thomas Küster, ein Aufsatz von Horst Wermeyer und Dietbert Lipka im Jahrbuch des Kreises Steinfurt sowie eine stark politisch gefärbte Veröffentlichung aus dem Jahre 1978 von Claudia Koenig und Mariele Pelster unter dem Titel "Reform im Ghetto. Eine Fallstudie". [18] Darin beschreiben sie die Zustände des Heimes in der Umbruchphase der späten 60er Jahre/Anfang der 70er Jahre bis zum Verkauf an den LWL 1973.


Für die Erstellung der vorliegenden Arbeit wurde neben der Literatur auf die folgenden Quellen zurückgegriffen:
  • LWL-Archivamt für Westfalen Münster, 245 Bewohnerakten des Sonnenwinkels [19]
  • Kirchenbücher der Evangelischen Kirchengemeinde Tecklenburg, Konfirmandendaten von 1948 - 1971
  • Von Bodelschwinghsche Stiftung, Bielefeld-Bethel, Archiv Sarepta, Briefwechsel und Prospekte [20]
  • Schriftlicher Lebenslauf der ehemaligen Heimbewohnerin R. P. [21]
  • Archiv Diakonissenmutterhaus Münster, Aufsätze zu Weihnachten 1949 von Heimbewohnerinnen an Verwandte. [22]
Bei den benutzten Quellen ist die Aussagekraft und Vollständigkeit der Unterlagen sehr unterschiedlich. Bei dem Träger des Heims im Untersuchungszeitrum - dem Diakonissenmutterhaus Münster - standen bis auf einige persönliche Briefe von ehemaligen Diakonissen nur noch Aufsätze zu Weihnachten 1949 von ehemaligen Heimbewohnerinnen zur Verfügung.

Für die Untersuchung der Geschichte des Hauses war allerdings das Archiv der von Bodelschwinghschen Stiftung - Archiv Sarepta - sehr hilfreich. Hier fand sich ein umfangreicher Schriftverkehr zwischen den verschiedenen Amtsinhabern (Vorsteher des Diakonissenmutterhauses Sarepta, Oberin von Sarepta, Ortspfarrer von Tecklenburg u.a.), aus dem ein recht genaues Bild der Entstehung und des Betriebes des Hauses Sonnenwinkel gezeichnet werden kann. [23]

Die Kirchenbücher der Kirchengemeinde Tecklenburg konnten zwar vollständig eingesehen werden, spielen im Rahmen dieser Untersuchung aber für die Beschreibung des Lebens im Heim nur eine untergeordnete Rolle. [24]

Die wichtigste Quelle sind die Heimbewohnerakten, die im LWL-Archivamt in digitalisierter und anonymisierter Form eingesehen werden konnten. Für die vorliegende Arbeit wurden 245 dieser Akten von Bewohnerinnen des Hauses Sonnenwinkel ausgewertet. Es handelt sich hierbei um die Hausakten und nicht um die Akten des Landesjugendamtes (LJA). [25] Bei den Hausakten und den Akten des Landesjugendamtes handelt es sich weitgehend um Doppelakten, die leichten Unterschiede zwischen beiden Akten sind für die Fragestellung dieser Untersuchung zu vernachlässigen. Aus dem folgenden Absatz wird deutlich, welche Rolle die Akten für die jeweiligen Heime und Behörden spielten.
 
 
 
Akten in der vorliegenden Form können niemals die Wirklichkeit der Heimerziehung der 50er und 60er abbilden. Sie "konstruieren", wie Hans-Walther Schmuhl es beschreibt, "ihre eigene Wirklichkeit". [26] Die Fürsorgeerziehung und die freiwillige Erziehungshilfe, um die es in den Akten geht, "werden zu einem Verwaltungsvorgang, in dem alles seine Ordnung hat und streng nach Gesetz, Verordnungen und Erlassen gehandelt wird". [27] Ereignisse und Sichtweisen, nach denen in diesem Schema nicht gefragt wird, finden dementsprechend aber auch keine Erwähnung. Strafen und Züchtigungen etwa - ein zentrales Problem der Heimerziehung in den 1950er und -60er Jahren - wurden in den Akten nicht systematisch vermerkt, allerdings mussten die Heime seit Ende der 1920er Jahre spezielle Strafbücher führen, die sie in regelmäßigen Abständen dem Landesjugendamt zur Kenntnisnahme vorlegen mussten. [28] Das Strafbuch für das Haus Sonnenwinkel konnte im Rahmen dieser Arbeit nicht eingesehen werden. Auch darf man bei der Auswertung der Akten nicht vergessen, dass gerade in der Zeit kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges die Verwaltung noch stark von der Zeit zwischen 1933 und 1945 geprägt ist. An Hand des Aufnahmeantrages aus dem Jahre 1949, [29] der für jede Heimbewohnerin ausgefüllt wurde, wird dieses verdeutlicht, da hier noch explizit nach "geistigen oder seelischen Regelwidrigkeiten" gefragt wird, teilweise auch nach erblichen Vorbelastungen. Diese Fragebögen werden noch bis in die 60er Jahre verwendet. Erst in der Mitte der 60er Jahre wird diese Art Fragebogen durch einen neuen ersetzt, in dem natürlich auch nach Vorerkrankungen gefragt wird, aber in einer deutlich neutraleren Formulierung als das bisher der Fall war.
 
 
Man muss sich also darüber im Klaren sein, dass man die Geschichte der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre nur unter Zuhilfenahme der besagten Akten erforschen kann, diese Akten aber quellenkritisch gelesen werden müssen. Denn wenn man sich ausschließlich auf diese Quellen stützt, bekommt man eine Perspektive, nämlich die Sicht der Betroffenen, nicht in den Blick. So erklärt der Historiker Walter Schmuhl ganz richtig: "Sie [die Perspektive der Heimbewohner, d. Verf.] kann nur durch theoretisch-methodisch reflektierte, leitfadengestützte Interviews rekonstruiert werden". [30]

Um auch die Perspektive der Bewohnerinnen von Haus Sonnenwinkel zu rekonstruieren, hätte ich also auch Interviews mit ehemaligen Heimbewohnerinnen durchführen müssen. Für diese Arbeit wurde auf die Führung von Interviews jedoch verzichtet, da die erforderliche psychologische (Weiter-)betreuung der Interviewten nicht leistbar wäre. [31] Im Kapitel 4.2.2 wird der Lebenslauf einer ehemaligen Heimbewohnerin, den sie mir schriftlich zur Verfügung gestellt hat, zu lesen sein. [32] Außerdem werden an gleicher Stelle einige kurze Aufsätze von Heimbewohnerinnen zu Weihnachten 1948 vorgestellt. [33]

Zur Erfassung der Daten des LWL-Archivamtes wurde das Fragebogenprogramm "Grafstat" (siehe Kapitel 4.1.) verwendet. Insgesamt 54 Fragen vom Aufnahmedatum bis zu den familiären Verhältnissen wurden erfasst. Die erfassten Daten und deren Auswertung werden in Kapitel 4 vorgestellt.
 
 
 
 

2. Rahmenbedingungen

 
 
 
Zum besseren Verständnis der Vorgänge, die im Kapitel 4 beschrieben werden, sollen an dieser Stelle der gesetzgeberische und der institutionelle Rahmen der Heimerziehung erläutert werden. Diese Faktoren prägten die Geschichte des Sonnenwinkels nachhaltig.
 
 
 

2.1. Kinder- und Jugendgesetzgebung

 
 
 
Für die Geschichte der Heimerziehung auch der Nachkriegszeit sind folgende Gesetze von zentraler Bedeutung: das preußische Gesetz zur Fürsorgeerziehung von 1900 und das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1924. [34]

In Folge der Einführung des BGB am 1.1.1900 wurden in den meisten Ländern auch Fürsorgeerziehungsgesetze erlassen. Geregelt ist im BGB, dass das Vormundschaftsgericht
"bei Gefährdung des Kindeswohls auf Grund missbräuchlicher Ausübung der väterlichen Sorge oder Vernachlässigung die Unterbringung eines Kindes in einer Familie, Erziehungs- oder Besserungsanstalt"

anordnen kann. [35] Hiermit gab es nun eine Möglichkeit zur Zwangserziehung, die um die Verhütung des "völligen sittlichen Verderbens" (gemeint ist die Prostitution) erweitert worden war und von Anfang an einen stark disziplinierenden Charakter besaß. Das kurz darauf erlassene preußische "Gesetz über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger" (FEG) vom 02.07.1900 schöpft den so neu gewonnenen Spielraum für die Expansion der öffentlichen Erziehung aus. [36] In der Folge weitet sich das Feld für die professionelle soziale Arbeit in der Heimerziehung massiv aus. [37] Als nächster gesetzgeberischer Schritt ist das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) von 1922, das am 1.4.1924 in Kraft trat, zu betrachten. Es ist die erste gesetzliche Regelung, die ausschließlich für Kinder und Jugendliche geschaffen wurde, deren Erziehung im Elternhaus nicht gewährleistet werden kann. [38] Das RJWG regelt, wann Kinder oder Jugendliche der Verantwortung der Eltern entzogen und unter die Obhut des Staates gestellt werden können. Es sieht vor, dass nach einem Antrag etwa des örtlichen Jugendamts die Kinder durch einen Beschluss des Vormundschaftsgerichtes der Fürsorgeerziehung zugeführt werden. Ein Hintergrund für diese Initiative ist die in den ersten Jahren der Weimarer Republik wachsende soziale Not. Davon sind insbesondere Kinder und Jugendliche betroffen, denen durch das RJWG das Recht auf Hilfe gegeben wird. Die historisch-soziologische Forschung hat jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass die Heimerziehung immer auch ein Instrument zur gesellschaftlichen Sanktionierung und Disziplinierung war und ist. Hier ist insbesondere Detlev Peukert zu nennen, der in seiner Habilitationsschrift die Probleme der Erziehung beschrieben hat. [39] Für Westfalen hat Markus Köster in seiner Dissertation diese Entwicklung bis in die frühen Jahre der Bundesrepublik beschrieben. [40]

Nach 1945 galten in den westlichen und somit in der sich entwickelnden Bundesrepublik weiterhin die Regeln des RJWG in seiner ursprünglichen Fassung von 1922 mit einer relativ unbedeutenden Novellierung aus dem Jahre 1953. [41]

Für eine große Neuerung und anschließende weitereichende Konflikte sorgte die Novellierung des mittlerweile Jugendwohlfahrtsgesetztes (JWG) heißenden Gesetzes vom 11.08.1961: Insbesondere die Schaffung einer externen Heimaufsicht, die in Westfalen beim LWL lag, stößt bei den freien Trägern der Heime, darunter auch den konfessionellen Trägern, auf erbitterten Widerstand. [42]

Bis 1991 regelt diese neue Fassung des JWG die Jugendhilfe in der Bundesrepublik Deutschland und wird danach durch die Neufassung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im achten Buch des Sozialgesetzbuches abgelöst.

Für eine Unterbringung im Heim sind einige Begriffe von Bedeutung, die im Folgenden kurz beschrieben werden:
  1. Fürsorgeerziehung (FE) ist ein staatlicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Jugendlichen, wenn staatliche Behörden (Jugendämter) der Auffassung sind, dass eine Gefährdung der Entwicklung des Jugendlichen ("Verwahrlosung") zu befürchten ist. Die Fürsorgeerziehung wird grundsätzlich durch einen Gerichtsbeschluss angeordnet. Der Gerichtsbeschluss übertrug die Verantwortung für den einzelnen Jugendlichen auf das Landesjugendamt, das den Jugendlichen in einem Heim unterbringen und seine weitere Entwicklung überwachen musste. Sie spielt in dem untersuchten Heim nach dem Zweiten Weltkrieg kaum noch eine Rolle (13 von 245 Fällen). [43]
  2. Freiwillige Erziehungshilfe (FEH) geht zurück auf einen Runderlass des Reichsinnenministers vom 25.8.1943 und wird in Westfalen zum 1.1.1944 eingeführt. [44] Sie ist eine vorbeugende Maßnahme und wird in Zusammenarbeit von Eltern, Beratungsstellen und Jugendamt durchgeführt. Die Kinder werden hier nicht, wie bei der FE, auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses, sondern auf Grundlage eines 'freiwilligen' Antrags von Jugendamt und Eltern ins Heim eingewiesen. Die Unterbringung im Heim kann daher jederzeit von den Eltern abgebrochen werden, die jedoch teils von den Behörden unter Druck gesetzt wurden. Von 'Freiwilligkeit' kann daher nur bedingt die Rede sein. Die FEH spielt im untersuchten Heim die Hauptrolle (224 von 245 Fällen).
  3. Private Unterbringung erfolgt immer dann, wenn die Eltern der Auffassung sind, dass eine Erziehung außerhalb des Elternhauses notwendig ist, da sie selbst mit der Erziehung ihres Kindes überfordert sind. Die Unterbringung im Heim kann wie bei der FEH jederzeit abgebrochen werden, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist. Von den hier untersuchten 245 Fällen gehören acht in diese Kategorie.
 
 
 

2.2. Das Landesjugendamt
Westfalen in Münster

 
 
 
Mit dem Inkrafttreten des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes am 01.04.1924 wird für Kinder und Jugendliche das Recht auf Erziehung gesetzlich verankert. Durchgeführt werden sollte die FE laut Gesetz von den Provinzialverbänden, die diese Aufgaben den eigens neu geschaffenen Landesjugendämtern (LJA) übertrug. Auch in Westfalen hatte das LJA den Auftrag, die Durchführung der FE zu gewährleisten und als Kostenträger für die Minderjährigen in der FE zu fungieren. Zwar waren die meisten westfälischen Heime in konfessioneller Trägerschaft, jedoch unterhielt der Provinzialverband auch einige eigene Heime. Wie im nächsten Absatz beschrieben, kam ab 1961 zusätzlich zu diesen Aufgaben noch die Aufsicht über alle Heime hinzu. [45]

In der Bundesrepublik wird der Landschaftsverband Westfalen Lippe die Nachfolgerin des westfälischen Provinzialverbandes und übernimmt auch die mit der Heimerziehung verbundenen Aufgaben. In der am 6.5.1953 verabschiedeten Landschaftsverbandsordnung heißt es:
"Die Landschaftsverbände ... errichten und unterhalten... ein Landesjugendamt für die Aufgaben der Jugendwohlfahrt in ihrem Aufgabenbereich. Die Landschaftsverbände führen im Auftrag des Landes Fürsorgeerziehung durch. Die Landschaftsverbände errichten und unterhalten die notwendigen fürsorgerischen, erzieherischen und pflegerischen Anstalten und Einrichtungen. Sie fördern und unterstützen die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege." [46]

Zu Konflikten mit den konfessionellen Trägern der Heime kommt es zunehmend in den 60er Jahren, vor allem mit der Reform des Jugendwohlfahrtsgesetzes 1961.
"Im § 78 wird gegen den Widerstand der konfessionellen Fachverbände erstmals eine institutionelle Heimaufsicht geschaffen, die ab 1963 beim Landesjugendamt angesiedelt ist. Dieses Novum gibt in den folgenden Jahren erstmals Anlass zu größeren Konflikten, da die Behörde in neuer, ungewohnter Form den freien Trägern gegenübertritt." [47]

Es wird in der Folgezeit zwischen dem Landesjugendamt und den freien Trägern über
"die Fragen der pädagogischen Praxis, der Professionalisierung der Erzieherschaft und der körperlichen Züchtigung" [48]

gestritten.

Logischerweise findet sich ab diesem Zeitpunkt eine wachsende Anzahl von Beschwerden in den Akten des Landesjugendamtes. [49]

Generell gilt für die Heimerziehung des frühen 20. Jahrhunderts, dass sie konfessionell geprägt ist. Die schon seit den zwanziger Jahren eng geknüpften Beziehungen zwischen öffentlichen, konfessionellen und anderen Trägern bleiben auch über das Ende des Krieges hinaus bestehen. Trotz der Irritationen Anfang der 60er Jahre, bleibt das Landesjugendamt weiterhin bestrebt, gut mit allen Trägern zusammenzuarbeiten, ohne die Aufsichtsfunktion zu vernachlässigen. In den Worten Matthias Frölichs heißt es dazu:
"Es zeigt sich die Einsicht, auf einem kooperativen Weg mehr bewirken zu können als durch die bloße förmliche Kontrolle." [50]
 
 
 

2.3. Das Diakonissenmutterhaus
Münster als Träger

 
 
 
Das Diakonissenmutterhaus Münster ist von 1948 bis 1973 Träger des Hauses Sonnenwinkel und hat damit die Aufgabe, das Heim zu betreiben und mit den erforderlichen Fachkräften und Mitteln auszustatten. Die Oberin des Diakonissenmutterhauses Münster war zu dieser Zeit Dorothea Petersmann, die eine Ausbildung als Wohlfahrtspflegerin absolviert und vor Ihrem Ruf nach Münster lange Zeit im Gängeviertel in Hamburg gearbeitet hat. [51]

Für die Leitung des Haus Sonnenwinkel verpflichtet Dorothea Petersmann eine Wegbegleiterin aus ihrer Hamburger Zeit, Schwester Margarethe Fulda, über die es leider keine näheren Informationen gibt.

Welche Ausbildung die Diakonissen haben, die die Arbeit in den Heimen zu leisten hatten, ist weder aus dem Buch von Claudia Bendick noch aus dem Archivmaterial des Diakonissenmutterhauses zu ersehen. Auch über die Anzahl der in Tecklenburg eingesetzten Diakonissen gibt es keine verlässlichen Unterlagen. Der einzige Hinweis ist in einem Brief der Hausmutter Schwester Christine Fleer vom Diakonissenmutterhaus Sarepta in Bielefeld, das den Sonnenwinkel bis 1948 betrieben hatte, an ihren Vorsteher, Pastor Meyer, zu dem bevorstehenden Wechsel zu finden:
"Schwester Margarete Fulda vom Diakonissenhaus Münster hat Tecklenburg einen Besuch abgestattet und dabei den für die Übergabe erforderliche Personalaufwand genannt:
  • am 27.9. eine Schwester zwecks Einarbeitung in der Waschküche
  • am 28.9. vier weitere Schwestern
  • am 30.9. drei übrige Kräfte
Das Haus kann damit zum 1.10.1948 vollständig vom Diakonissenmutterhaus Münster übernommen werden." [52]

Sorge bereitet der Leiterin des Diakonissenmutterhauses Dorothea Petersmann der Mangel an qualifizierten Fachkräften. Auf ihre Initiative hin wird mit der Gründung einer Pflegevorschule ein Instrument geschaffen, diesem Mangel entgegenzuwirken. Die Weiterentwicklung zur Evangelischen Sozialpädagogischen Ausbildungsstätte (ESPA) 1955 wird diese Entwicklung abschließen. Es sollen insgesamt fünf verschiedene Ausbildungsgänge angeboten werden (in Klammern: Dauer der Ausbildung):
  • "Fachschule für Kindergärtnerinnen und Hortnerinnen (2 Jahre)"
  • "Fachschule für Heimerzieherinnen, die in Einrichtungen für schulentlasse Jugendliche arbeiten (2 Jahre)"
  • "Aufbaulehrgang für Frauen, die schon über einen Berufsabschluss im sozialen Sektor verfügen (1 Jahr)"
  • "Aufbaukurs für Heimleiterinnen ( 6 Monate)
  • "Fortbildungsangebote für alle Bereiche" [53]
Vor allem der erstmals angebotene Bildungsgang zur Heimerzieherin muss völlig neu konzipiert werden. Voraussetzung für die Zulassung ist die mittlere Reife, es sollen aber auch weibliche Jugendliche mit Volksschulabschluss zugelassen werden, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können. [54] Inwieweit diese Ausbildungen auch den im Sonnenwinkel eingesetzten Diakonissen zu Gute kamen, konnte auf Grund fehlender Quellen nicht ermittelt werden.
 
 
 

2.4. Exkurs: Die Rolle der Familie und
die gesellschaftliche Rolle der
Frau in der Nachkriegszeit

 
 
 
Zum Verständnis der Entwicklung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges am 08.05.1945 ist ein kurzer Exkurs erforderlich, um die Rolle der Familie und speziell die Rolle der Frauen in der jungen Bundesrepublik zu beleuchten. Denn die Rolle der Frau ist in zwei Punkten auch zentrales Thema bei der Betrachtung der Heimerziehung:
  1. Einer unverheirateten Mutter wird in dieser Zeit die Fähigkeit abgesprochen, ein Kind alleine zu erziehen, so dass es dadurch zu Heimeinweisungen kommt.
  2. Die Erziehung im Sonnenwinkel ist, wie weiter unten noch gezeigt wird, im ganzen Untersuchungszeitraum noch ausgerichtet nach dem traditionellen Frauenbild, wonach Frauen den Haushalt zu führen haben.

Der Zeitraum von 1945 - 1949 wird häufig als eine Zeit des Umbruchs, als Zeit der Neuorientierung und des radikalen Bruchs mit der jüngsten Vergangenheit interpretiert. Die Familie, wenn auch durch den Krieg häufig zerrissen, wird von den Zeitgenossen jedoch als Faktor großer Kontinuität wahrgenommen.

In der ersten Zeit nach dem 2. Weltkrieg gewinnt sie als Instanz der Sicherheit und der Organisation des alltäglichen Überlebens großes Gewicht. Die Familien sind häufig reduziert auf die Kinder, Alte und Frauen. Viele der Männer sind gefallen oder werden vermisst. Mit über sieben Millionen sind Frauen gegenüber Männern in der Überzahl, davon viele im heiratsfähigen Alter. [55] Bestehende Ehen geraten nicht selten in die Krise, da die Partner durch die Einwirkungen und Folgen des Krieges lange getrennt sind. Nicht erstaunlich ist, dass viele Frauen sich einen anderen Partner gesucht haben. Ehen, die während des Krieges geschlossen worden waren, zerbrechen besonders schnell, da man davon ausgehen kann, dass die Partner sich häufig nicht allzu lange kannten. Die Scheidungen verdoppeln sich im Vergleich zu der Zahl der Vorkriegszeit und erreichen ihren Höhepunkt im Jahre 1948. [56] Die Mehrheit der Frauen hat auf Grund der Verteilung der "Scheidungsschuld" [57] keinen Anspruch auf Ehegattenunterhalt. [58] Die Kinder aus diesen Ehen haben oft ein Problem, sich mit dem neuen Partner eines Elternteils zu verstehen Nicht selten sorgten zudem zweite Ehen verwitweter Mütter für vergleichbare Schwierigkeiten. Diese besonderen Nachkriegsfamiliensituationen sind häufig mit einer der Gründe für eine Heimeinweisung.

Im Zentrum politischer Bemühungen steht zu Beginn der 50er Jahre die Restabilisierung sozialer und familiärer Wertevorstellungen. Die Männerjahrgänge, die sich nach 1945 im heiratsfähigen Alter befinden, gehen fast zu 100 % die Ehe ein, während gleichaltrige Frauen nur eine Quote von 90 % erreichen. Dabei orientieren sich die Partner an den klassischen Rollenvorbildern: Der Mann als Ernährer der Familie und die Frau als Hausfrau und Mutter. Laut einer Umfrage des Allensbacher Instituts für Demoskopie findet sich 1954 noch keine Mehrheit für die Auffassung, dass Männer und Frauen in der Ehe die gleichen Rechte und Pflichten haben sollten. [59] Die Erziehung im Sonnenwinkel ging, wie im Kapitel 3.3. gezeigt wird, davon aus, die Mädchen auf ihre Rolle als zukünftige Hausfrau und Mutter vorzubereiten.
 
 
 
 

3. Das Evangelisch Hauswirt-
schaftliche Töchterheim Sonnen-
winkel in Tecklenburg

 
 
 

3.1. Die Geschichte des Hauses
Sonnenwinkel bis 1948

 
 
 
Im Jahre 1865 wurde von der Provinzialsynode der Evangelischen Kirche von Westfalen der "Westfälische Asylverband" ins Leben gerufen, der 1901 das Fürsorge- und Mädchenasyl in Tecklenburg gründete. Einen entscheidenden Anteil an der Gründung hatte der Ortspfarrer von Tecklenburg, Heinrich von der Becke, der auch die erste Heimleitung bis 1910 innehatte. Untergebracht war die Einrichtung in zwei Mietshäusern in Tecklenburg. Die für diese Zeit übliche Orientierung des Heimlebens und Heimalltags in kirchlicher Trägerschaft erfolgte nach der Devise "Bete und arbeite". Dieser Teil der Hausordnung war bei der Aufnahme von jedem "Zögling" zu unterschreiben und wurde, damit dies nicht in Vergessenheit geriet, am 1. jeden Monats von dem Hausvater oder der Hausmutter verlesen. [60]

Um die räumliche Trennung zwischen den beiden Mietshäusern zu überwinden, entstanden schon 1902 Pläne für einen Neubau. Er war konzipiert für 30 Pfleglinge in zwei Gruppen. Die Gruppen sollten von einer gemeinsamen Küche versorgt werden und einen gemeinsamen Esssaal erhalten, der gleichzeitig auch als Andachtsraum dienen konnte. Außerdem vorgesehen waren eine Wasch- und Plättstube. Jeder Gruppe - oft auch als Familie bezeichnet - standen ein geräumiger Schlafsaal sowie zwei Einzelzimmer für "unbotmäßige Mädchen" zur Verfügung. Die Planungen wurden rasch umgesetzt, so dass im Sommer 1903 der Neubau auf dem Gelände "Im Sonnenwinkel" eingeweiht und bezogen werden konnte. [61]

Bis 1910 war das Heim in der Trägerschaft des Westfälischen Asylverbandes, ab dem 1.10.1910 fungierte das Diakonissenmutterhaus Sarepta aus Bielefeld als neuer Träger. Dieser stellte fest, dass es bis auf die Einzelzimmer für "unbotmäßige Mädchen" und die Zimmer für die Helferinnen nur die Schlafsäle, aber keinen Aufenthalts- bzw. Wohnraum gab. Seit 1912 wurde das Haus unter laufendem Betrieb umgebaut. Es gab fortan statt der Schlafsäle Ein- und Zweibettzimmer. [62]

Erst im Jahre 1928 ist der Umbau des Hauses soweit abgeschlossen, dass für alle Mädchen Einzelzimmer zur Verfügung stehen, [63] und statt der bisher 35 jetzt 50 Plätze zur Verfügung stehen. Die finanziellen Ressourcen waren immer knapp bemessen. Die Finanzierungsprobleme kumulierten jedoch 1932 zusehends, da von den Jugendämtern immer weniger Mädchen dem Haus Sonnenwinkel zugewiesen wurden. Daher entschloss man sich, neben der Fürsorgeerziehung auch eine Privaterziehung einzuführen. [64] Voraussetzung für die Aufnahme war die Vermittlung des zuständigen Evangelischen Jugend- und Wohlfahrtsdienstes, Anschrift der Eltern (und möglichst auch der Taufpaten). Die Aufnahme dieser "Privatzöglinge" hatte eine veränderte Aufgabenstellung von der reinen Fürsorgeerziehung zu einer Mischform aus Fürsorge- und privater Erziehung zur Folge, die mit dem neuen Namen: "Evangelisch Hauswirtschaftliches Töchterheim Tecklenburg" zum Ausdruck gebracht werden sollte. [65]

Während des Zweiten Weltkrieges wurde das Heim zeitweise beschlagnahmt und diente als Lazarett und Altenwohnheim. Erst im Jahr 1944 konnte wieder der Betrieb aufgenommen werden, d.h., es lebten auch in der Nachkriegszeit zeitweise ca. 20 Mädchen und über 80 evakuierte alte Menschen aus Ballungsgebieten in Tecklenburg.
 
 
 

3.2. Die Geschichte des Hauses
Sonnenwinkel von 1948 bis 1973

 
 
 
Nach dem Zweiten Weltkrieg ergab sich für die konfessionell geführten Heime in Westfalen eine neue Situation. Da sie sich der Entkonfessionalisierung und der Übernahme durch nationalsozialistische Organisationen während der NS-Zeit erfolgreich widersetzt haben, werden sie von der britischen Militärregierung als ideologisch unbelastet wahrgenommen und ausdrücklich gefördert. [66]

Trotzdem war das Diakonissenmutterhaus Sarepta als langjährigem Träger bemüht, einen neuen Träger für Tecklenburg zu finden. Das Diakonissenhaus Münster war bereit, diese Aufgabe zum 1.10.1948 zu übernehmen. Aus den einschlägigen Archivunterlagen geht jedoch nicht hervor, wieviel Personal gegenüber dem ermittelten Bedarf nach der Übernahme tatsächlich eingesetzt wurde. [67]
 
 
 
Die folgende Zeit war auch im Sonnenwinkel eine Zeit des Aufbruchs und der Veränderungen. Zielgruppe des Heimes blieben zwar die Mädchen mit Erziehungsproblemen, es waren für die Umsetzung der neuen pädagogischen Ansätze jedoch zahlreiche bauliche Veränderungen notwendig. [68] Unter anderem wurden in einem Nebengebäude Schlafräume für die Schulmädchen eingerichtet. Die aktuelle Raumnot machte den Neubau eines Hauses für Schulentlassene notwendig, der 1961 bezogen werden konnte- das so genannte Haus 1. Die folgenden Jahre waren geprägt durch bauliche Veränderungen: An die Stelle des alten Haupthauses aus dem Jahre 1903, das wegen Baufälligkeit abgerissen werden musste, traten in den Jahren 1963 bis 1968 das Haus 2 und Haus 3. Insgesamt verfügte das Heim nun über 86 Plätze, davon 28 Plätze für Schulmädchen. [69] Die bis zu diesem Zeitpunkt aufrechterhaltene Eigenversorgung des Hauses inklusive der Haltung von Hühnern, Schweinen und Pferden wurde aufgegeben. Karl-Heinz Menzler resümiert:
"Die alten Gebäude, in denen es auch noch Gruppenschlafräume gab, waren einer hochhausähnlichen Struktur gewichen. Diese Ende der sechziger Jahre fertiggestellte Bausubstanz galt bei der Einweihung als hochmodern und vorbildlich." [70]
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Das Haus Sonnenwinkel nach der Fertigstellung der Neubauten.
 
 
Die strenge Pädagogik der Diakonissen hatte in den sechziger Jahren immer größere Probleme, sich zu behaupten. Angeregt durch die Studentenunruhen 1968 mit den Heimkampagnen (Staffelberg bei Biedenkopf) wurde auch die Pädagogik in Tecklenburg in Frage gestellt. Die Historikerin Ulrike Winkler beschreibt die Probleme, mit denen sich alle konfessionellen Heime, auch das Haus Sonnenwinkel, auseinandersetzen mussten:
"Die Heime [...] sahen sich mit großen Nachwuchsproblemen ihrer religiösen Personengenossenschaften konfrontiert. [...] Die Zahl der Diakonissen und Diakone ging zurück, die Anstaltsleitungen sahen sich gezwungen, althergebrachte Arbeitsfelder [...] mit freien Kräften zu besetzen. So strömten Frauen und Männer [...] in die Einrichtungen, Menschen, die vielfach nicht mehr konfessionell gebunden waren und die Geschlossenheit der religiösen Mikromilieus der Anstalten in Frage stellten und zuletzt aufbrachen. Zudem waren viele dieser so genannten 'freien' Kräfte gut ausgebildet, so dass dem säkularen Professionalisierungsprozess auf allen diakonischen Arbeitsfeldern weiter Vorschub geleistet wurde." [71]

In der folgenden Zeit kam es in Tecklenburg immer häufiger zu Konflikten zwischen Erziehern und Heimbewohnerinnen und dem Diakonissenmutterhaus und den säkularen Mitarbeitern, deren Lockerung der Erziehungsmethoden große Probleme im Haus schufen. Als dann die Heimleiterin kündigte, sah sich das Diakonissenmutterhaus in Münster nicht mehr in der Lage, das Heim weiter zu führen. [72] 1973 beendete es nach 25 Jahren seine Arbeit Tecklenburg.

Am 1.10.1973 wurde das Heim vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe übernommen. [73]
 
 
 

3.3. Der Alltag im Heim

 
 
 

3.3.1. Der Tagesablauf

 
 
 
Trotz umfangreicher Nachforschungen ist es nicht gelungen, speziell aus dem Archiv des Diakonissenmutterhauses als Träger des Hauses Sonnenwinkel Material über den Alltag im Heim aufzufinden. Im Rahmen dieser Arbeit war es nur möglich, indirekt aus anderen Quellen, wie dem weiter unten zitierten Lebenslauf von R.P. und Angaben in der Literatur, auf den Heimalltag zu schließen. [74] Daraus wird klar, dass der Alltag im Heim stark strukturiert ist: vom morgendlichen Waschen über das gemeinsame Essen, die täglichen Verrichtungen in den Gruppen bis hin zu den Ruhe- bzw. Schlafenszeiten war alles geregelt. Dies war bei der relativ schwachen Besetzung mit Diakonissen und nur wenigen sonstigen Kräften erforderlich, um die Disziplin aufrecht zu erhalten. [75] Zum einen bedeutete dies für die Bewohnerinnen des Heimes den Verlust fast jeglicher Privatsphäre, zum anderen lag die Betonung auf der Erlernung praktischer Fähigkeiten als Vorbereitung auf die Rolle als Hausfrau. Von der Struktur her dürfte ein Wochenplan im Heim ungefähr so ausgesehen haben: [76]

Tagesablauf im Heim

Lediglich der Sonntag sowie die Zeiten für die Mahlzeiten wurden ergänzt, wobei davon auszugehen ist, dass nach dem Gottesdienst bis auf die gemeinsamen Mahlzeiten ebenfalls "frei" war. Bei der nachmittäglichen praktischen Arbeit ist ein Teil natürlich auch den Hausaufgaben für die Schule zuzurechnen.

Umfassende Quellenstudien von Matthias Frölich über den Alltag in den Heimen des Landschaftsverbandes haben zudem ergeben, dass der Alltag in einem "großen Teil der Heime" nicht nur "anonym und lieblos" war, sondern als "Massenabfertigung mit einem Schwerpunkt auf Arbeit, Disziplinierung, Zucht und Ordnung" zu charakterisieren ist. [77] In vielen Heimen waren "körperliche Züchtigungen ... Isolierungen und ... harte als bloße Beschäftigungstherapie durchgeführte Arbeit" an der Tagesordnung. [78] Matthias Frölich resümiert jedoch, dass die Zustände und die Atmosphäre in einem Heim "sehr stark von den handelnden Personen - der Heimleitung und den Erzieherinnen und Erziehern vor Ort - abhängig" waren und so in den Heimen teils auch ein "angenehmes Umfeld" für die Heimbewohner entstehen konnte. [79] Zwar berichtet die ehemalige Heimbewohnerin R.P. , dass sie sich im Sonnenwinkel sehr wohl gefühlt habe. [80] Welche der beiden Charakterisierungen auf den Sonnenwinkel im Verlauf des Untersuchungszeitraums insgesamt zutrifft, konnte mit Hilfe der in dieser Arbeit herangezogenen Quellen jedoch nicht abschließend beantwortet werden.
 
 
 

3.3.2. Die Gruppen

 
 
 
Aus den Akten des LWL-Archivamtes ließen sich aus den Beobachtungsbogen die folgenden 10 Gruppen herausfiltern:
  • Aufnahmegruppe
  • Erziehungsgruppe
  • Gartengruppe
  • Hausgruppe
  • Kindergruppe
  • Küchengruppe
  • Nähgruppe
  • Wohngruppe
  • Stallgruppe
  • Altenstation (nur bis 1949) [81]
  • Bewährungsgruppe
Diese Gruppen wurden von den Mädchen in unterschiedlichen zeitlichen Abfolgen durchlaufen, d.h., nicht jedes Mädchen hat in jeder Gruppe Aufnahme gefunden. Bei einer durchschnittlichen Verweildauer im Heim von 12 Monaten und in der Gruppe von 2 bis 3 Monaten kann ein Mädchen höchstens in 6 Gruppen Mitglied gewesen sein.

Die Reihenfolge der genannten Gruppen ist im Wesentlichen willkürlich, bis auf die Aufnahme-, die Erziehungs- und die Bewährungsgruppe. Die Mädchen kamen als erstes in die Aufnahmegruppe und wurden danach entsprechend ihren Fähigkeiten einer der anderen Gruppen zugeteilt. Kurz vor der bevorstehenden Entlassung kamen die Mädchen in die Bewährungsgruppe, in der sie einerseits auf die Entlassung vorbereitet werden sollten, andererseits aber auch geprüft wurde, ob sie überhaupt schon die erforderliche Reife für eine Entlassung erreicht haben. War dies nicht der Fall, musste über einen weiteren Verbleib im Heim mit dem Kostenträger verhandelt werden.
 
 
 

3.3.3. Eine der wenigen mit Zeugnis
belegten Aufenthalte

 
 
 
Was beim Studium der Akten immer wieder ins Auge sprang, ist die den Mädchen zugeteilte Rolle in der Gesellschaft allgemein. Man trifft fast in jeder Akte auf Bemerkungen wie:
"NN ist ungeschickt in der Handarbeit", "NN stellt sich ungeschickt beim Kochen an"

,wobei das Alter der Mädchen bei der Aufnahme überwiegend zwischen 14 und 17 Jahren liegt, in der Regel also kurz nach der Schulentlassung.

In nur zwei von 245 erfassten Fällen findet sich ein Zeugnis über die Zeit im Heim, und damit über den Einsatz der Mädchen in den verschiedenen Bereichen. Als Beispiel hier nun das Zeugnis der 1930 geborenen W.L. aus Dortmund: Sie ist über 8 Monate im Sonnenwinkel und durchläuft dabei die Haus-, die Garten- und Stallgruppe, die Altenstation und zum Schluss die Nähgruppe. [82] Sie wird vorzeitig aus dem Heim entlassen, da die Mutter erkrankt ist und dringend ihrer Hilfe bedarf. Daher durchläuft sie - wie sonst üblich -auch nicht die Bewährungsgruppe.
 
 
 

4. Die Heimbewohnerinnen

 
 
 
Für die untersuchte Zeit standen im Archiv des LWL 245 Akten zur Einsicht zur Verfügung: Es sind dies die Akten des Heimes in digitalisierter und anonymisierter Form, so dass die Anonymität der Heimbewohnerinnen gewahrt bleibt. [83]
 
 
 

4.1. Auswertung der erfassten Daten

 
 
 
Um die darin enthaltene Datenmenge zu verarbeiten, wurde mit Hilfe des Programms "Grafstat" ein Erhebungsbogen entwickelt, um möglichst genau die Lebensbedingungen, das familiäre Umfeld und die Gründe für eine Heimeinweisung abbilden zu können. [84] Der entwickelte Erhebungsbogen besteht aus 54 Punkten und hat sich im Wesentlichen für diese Arbeit geeignet. Es gab lediglich einen Punkt, der bei der Erstellung zu kurz behandelt worden ist: Das ist die Frage nach den Eltern. Hier hätte eine weitere Differenzierung von leiblichen, Pflege- und Stiefeltern erfolgen müssen. Die Problematik besteht in der besonderen Situation nach 1945, wie im Kapitel über die Rolle der Frauen angedeutet. Sie hat vielerorts die Familienstrukturen zerstört und damit eine geregelte Erziehung erschwert. Diese veränderten Familienverhältnisse wurden aber erst nach der Erfassung von einigen -zig Datensätzen erkannt und konnten bei der weiteren Erhebung nicht berücksichtigt werden, da das Programm eine Änderung der Struktur im Nachhinein nicht zulässt. So wurde neben der eigentlichen Erfassung auch noch eine Kurzbeschreibung jedes einzelnen Falles angelegt. Aus diesen Kurzbeschreibungen soll versucht werden, sowohl das familiäre Umfeld als auch die Gründe für die Heimeinweisung genauer zu beleuchten, die sich aus den anderen erfassten Daten nicht erschließen lassen.
 
 

4.1.1. Vorüberlegungen

 
 
 
Vor der Auswertung der Akten stand die Überlegung, wie viele Akten für den gesamten Zeitraum zur Verfügung stehen würden. Nach Angaben von Matthias Frölich wurde im Falle des Hauses Sonnenwinkel jede 5. Akte digitalisiert und anonymisiert. Die nebenstehende Tabelle veranschaulicht bei einer angenommenen durchschnittlichen Verweildauer von 12 Monaten, wie viele Mädchen pro Jahr betreut wurden. Die Platzzahlen ergeben sich aus den Heimverzeichnissen der AFET von 1959 und 1968. [85] Durch den Neubau des Hauses 3 im Jahre 1967/1968 wurde die Platzzahl nicht erhöht, er war erforderlich geworden, da die alten Gebäude nicht mehr den Erfordernissen der Zeit entsprachen. Die hochgerechnete Anzahl der Betreuten stimmt also mit den erfassten Daten gut überein.

Vergleich der Anzahl einsehbarer Akten/ betreuter Heimkinder
 
 
 

4.1.2. Gesamtübersichten

 
 
 
Bei der Auswertung muss man zunächst berücksichtigen, in welchem Rahmen die Mädchen im Sonnenwinkel untergebracht werden: 5% Fürsorgezöglinge, 90 % Freiwillige Erziehungshilfe und 4 % sind keiner dieser Gruppen zuzuordnen. Es handelt sich in einigen wenigen Fällen um eine private Unterbringung ohne Einschaltung des Jugendamtes. Im Vergleich mit den vom LWL erhobenen Zahlen für die eigenen Heime sind diese Zahlen eher untypisch: Im Bereich des LWL gab es bis 1951 in den Statistiken keine Unterscheidung zwischen FE und FEH. Ab 1951 weist die Statistik einen Anteil an der FE von 83% auf, der bis auf 44% im Jahr 1970 abfällt, während gleichzeitig die FEH entsprechend zunimmt. [86]

Dabei ergab sich, wie aus der nebenstehenden Grafik ersichtlich, dass die Verweildauer im Haus Sonnenwinkel vorwiegend 12 Monate beträgt. Kürzere Verweildauern sind auf zwei Gründe zurückzuführen:

Verweildauer in Monaten

  1. Die Eltern wünschen keine weitere Heimunterbringung und brechen die Maßnahme auch gegen den Ratschlag des Heimes bzw. des zuständigen Sozialamtes ab.
  2. Die Heimbewohnerin wird in ein anderes Heim verlegt. Gründe hierfür sind z. B. häufige Entweichungen oder aber auch eine Schwangerschaft.


Alter bei Heimaufnahme

Auch beim Alter gibt es eine deutliche Spitze, die bei 15 bis 18 Jahren liegt. Das wird insofern noch von Bedeutung sein, als bei der Bewertung der Daten um die Ausbildung und hier insbesondere bei den angefangenen Ausbildungen nur ein geringer Teil zum Abschluss gekommen ist. Da jedoch nur die tatsächliche Zeit im Heim betrachtet wird, liegen über die Abschlüsse nach dem Heimaufenthalt keine Daten vor.

Weiterhin wurden die Entfernung vom Heim zum Geburtsort bzw. Wohnort erhoben. Dabei fällt auf, dass der Geburtsort in den meisten Fällen weiter als 100 km vom Heim entfernt liegt. Die Ursache hierfür sind die Flüchtlingsbewegungen nach dem Zweiten Weltkrieg oder auch die ganz "normalen" Umzüge von Familien in einen neuen Lebensraum.

Entfernung zwischen Heim und Geburtsort

Beim Wohnort findet man zwei große Gruppen, nämlich die, die zwischen 50 und 100 Km, und die, die über 100 km vom Heim entfernt wohnen. Zu erklären ist das mit dem Einzugsbereich des Heimes: die erste Gruppe kommt vorwiegend aus dem nördlichen Ruhrgebiet (Dortmund, Gelsenkirchen etc.), während die zweite Gruppe aus dem südlichen Westfalen stammt (Hagen bis Siegen).

Entfernung zwischen Heim und Wohnort

Einen Grund für diesen Einzugsbereich lässt sich aus den Akten nicht entnehmen. Schließlich kann man sich auch fragen, wie die Mädchen in dem untersuchten Zeitraum in das Heim gekommen sind. Dazu wurde in der Erhebung sowohl nach den Gründen für die Heimeinweisung gefragt, als auch nach den Personen, die sie angeregt haben.

Grund für Heimeinweisung

Die Hauptursache für eine Heimunterbringung sind demnach Erziehungsprobleme, wobei dieser Begriff sehr dehnbar ist; denn er reicht von dem einfachen "nicht gehorchen" bis hin zu einem totalen Zerwürfnis mit den Erziehungsberechtigten. Aber auch die Familienprobleme spielen eine nicht unerhebliche Rolle. Darunter finden sich Alkoholprobleme mindestens eines Elternteils, beengte Wohnungsverhältnisse, sexuelle Übergriffe von Vätern oder Stiefvätern an den Mädchen und die Unfähigkeit der Eltern, geregelter Arbeit nachzugehen. Auffällig ist die äußerst geringe Zahl von Einweisungen wegen krimineller Delikte. Dazu muss man feststellen, dass die Akten des Heimes nicht immer ausreichend Aufschluss über den Einweisungsgrund geben, und somit viele der Fälle mit anderem Hintergrund unter den Erziehungsproblemen erfasst worden sind.

Die häusliche Situation wird von den örtlichen Jugendämtern, oft in Zusammenarbeit mit einem Betreuungsverein, über einen längeren Zeitraum beobachtet, bis die Einweisung in ein Heim als letztes Erziehungsmittel eingesetzt wird.
 
 
 

4.1.3. Chronologische Veränderungen

 
 
 
Die bisherigen Auswertungen stellen einen Ist-Zustand für den gesamten Zeitraum dar, interessant ist jedoch auch die Möglichkeit, die Veränderungen bei den erhobenen Daten darzustellen. Es soll jetzt versucht werden, die chronologischen Veränderungen in der Zeit von 1945 bis 1970 jeweils in Schritten von 5 Jahren aufzuzeigen. Bei dieser Einteilung muss jedoch berücksichtigt werden, dass die erhobenen Daten mit der Übernahme des Hauses durch das Diakonissenmutterhaus Münster im Jahre 1948 beginnen, so dass die erste Periode einen kürzeren Zeitraum abbildet.
 
 
 

4.1.3.1. Veränderungen der Anzahl
der Heimbewohnerinnen

 
 
 
Wie dem nebenstehenden Diagramm zu entnehmen ist, steigt die Anzahl der betreuten Mädchen kontinuierlich an. Den leichten Einbruch Anfang der 60er Jahre darf man einerseits wohl auf die Umbauphase, wie in Kapitel 3.1.3. beschrieben, zurückführen.

Beginn der Heimunterbringung 1945-1970

Andererseits ist Anfang der 1970er Jahre ein Rückgang der Gesamtzahlen der ÖE zu beobachten, die danach erst langsam wieder ansteigt und sich dann aber auf einem niedrigeren Niveau einpendelt. [87]
 
 
 

4.1.3.2. Die Zeit im Heim

 
 
 
In dem betrachteten Zeitraum entwickelt sich die durchschnittliche Verweildauer leicht ansteigend, hat in den Jahren 1955 - 1960 einen Einbruch wegen teilweise sehr kurzer Verweildauern, und steigt in den Jahren bis 1973 kontinuierlich bis auf 14 Monate an.

Durchschnittliche Verweildauer in Monaten

Die Gründe für die steigende Aufenthaltsdauer haben sich aus den Akten leider nicht erschlossen.

Einerseits kann sich die Akzeptanz des Heimaufenthaltes durch die Bewohnerinnen auch invers zu den sogenannten Entweichungen wiederspiegeln: je häufiger die Entweichungen, desto weniger identifiziert sich die Heimbewohnerin mit den Erziehungszielen des Heimes. Andererseits können auch ganz andere Gründe für die Häufung von Entweichungen - etwa laschere Kontrollen - vorliegen.

Entweichungen aus dem Heim

Während in den Jahren bis 1955 eine nur leichte Steigerung der Entweichungen auf einem niedrigen Niveau zu beobachten ist, so steigt die Anzahl der Entweichungen und hier insbesondere die Anzahl der Mehrfachentweichungen stark an. Ab Mitte der sechziger Jahre hat jedes zweite Mädchen mindestens einmal das Heim verlassen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass in den letzten Jahren der Trägerschaft durch das Diakonissenmutterhaus die heiminternen Konflikte erheblich dazu beigetragen haben. [88]

Die Zeit im Heim ist weiterhin durch zwei weitere Faktoren geprägt: Entweder sind die Mädchen noch so jung, dass sie eine Schule besuchen müssen oder aber sie befinden sich in der Phase der Berufsfindung.

Aus den erhobenen Daten ergab sich für den Schulabschluss der Mädchen im Sonnenwinkel die folgende Verteilung:

Schulabschlüsse der Heimbewohnerinnen

Auffallend ist der extrem hohe Anteil an Volks-/Hauptschulabschlüssen. Das ist aber insoweit plausibel, als in den 50er und 60er Jahren dies der normale Abschluss war (Referenzwerte siehe Einleitungsbeitrag zum Gesamtprojekt von Veronika Jüttemann). Der ebenfalls hohe Anteil an Mädchen ohne Abschluss bzw. ohne Antwort lässt sich auf die Tatsache zurückführen, dass die Mädchen während ihrer Zeit im Heim die Schule noch nicht beendet haben.

Zu ähnlichen Ergebnissen kommt man bei der Betrachtung der Beruflichen Bildung. Bei der Erfassung der Ausbildung wird in den Akten, wie auch schon beim Schulabschluss erwähnt wurde, nur die Zeit im Heim und nicht die darüber hinausgehende Zeit betrachtet . Daher sind die vielen nicht abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse nicht erstaunlich. Andererseits ist aber die Vielzahl von mehreren begonnenen Ausbildungen ein Hinweis darauf, dass die Mädchen Probleme bei der Ausübung eines Berufes haben. Die Erklärungen hierfür sind sehr unterschiedlich, wie aus den Akten zu ersehen ist: Einerseits wird den Mädchen vorgeworden, nicht über die erforderliche Disziplin zu verfügen, um einen Ausbildungsplatz auszufüllen, andererseits werden ihnen Unregelmäßigkeiten (Unterschlagung, Diebstahl) zur Last gelegt, so dass sich die Lehrherren nicht in der Lage sahen, ein Mädchen weiter zu beschäftigen.

Begonnene Ausbildungen

Anteil abgeschlossener Ausbildungen

Beschäftigung in Abhängigkeit vom Alter

Betrachtet man die Entwicklung der Ausbildung in Abhängigkeit vom Alter, so ist nicht überraschend, dass in der Gruppe der bis 14 jährigen die Ausbildung keine Rolle spielt, da frühestens zu diesem Zeitpunkt die Schule abgeschlossen werden kann. Danach finden - wenn auch über Umwege - praktisch alle Mädchen einen Beruf.
 
 
 

4.1.3.3. Aus welchen Familien
kommen die Heimbewohnerinnen?

 
 
 
Ein weiterer Anhaltspunkt, der zu einem Heimaufenthalt führen kann, sind die häuslichen Verhältnisse. Hier gibt es verschiedene Indikatoren, die im Folgenden aufgezeigt werden sollen. Zunächst ist das der Elternstatus, d.h. inwieweit die Mädchen einer intakten Familie entstammen.

Elternstatus

Eine Erklärung für den hohen Anteil an verwitweten Frauen findet man in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg: Es sind dies die Frauen, deren Männer im Krieg gefallen sind oder noch nicht aus der Gefangenschaft entlassen sind. Diese Zahl fällt zwar in den 50er und 60er Jahren rasch ab, dafür nimmt in einem erheblichen Maß die Anzahl der Scheidungen zu. Nur um die 30 % der Heimbewohnerinnen entstammen einer vollständigen Familie. Die Entwicklung eines Kindes kann unter diesen Umständen nicht so normal verlaufen wie in anderen Familien.

Interessant ist auch die Entwicklung bei der Anzahl der Geschwister.

Anzahl der Geschwister

Hier ist in den 60er Jahren ein signifikanter Anstieg gerade bei fünf und mehr Geschwistern zu verzeichnen. In vielen Fällen fanden sich in den Akten Hinweise, dass auch die Geschwister in Heimen untergebracht waren, da die häuslichen Verhältnisse eine geordnete Erziehung nicht zuließen.
 
 
 

4.1.3.4. Veränderung der Gründe
der Heimeinweisung

 
 
 
Häufig wird eine Heimeinweisung in den Akten nicht nur mit dem Verhalten der Mädchen begründet, sondern die Familienverhältnisse insgesamt stellen ein erhebliches Problem dar.

Familienprobleme

Erschreckend hoch ist der Anteil von Vernachlässigung der Minderjährigen. Diese Vernachlässigung ist in der Regel gekoppelt mit anderen Problemen, vor allem Alkoholmissbrauch. Bei der Erhebung der Daten waren an dieser Stelle Mehrfachnennungen möglich. Die anderen Kategorien bewegen sich über den Zeitraum in einem zwar niedrigen, aber relativ konstanten Niveau. Lediglich bei den Missbrauchsfällen ist ein deutlicher Anstieg zu erkennen.

Aber auch die Mädchen selbst haben durch ihr Verhalten zu einer Heimeinweisung beigetragen, indem sie auffällig wurden und eine Strafanzeige gegen sie erstattet wurde. Eine Übersicht hierüber findet sich in den nebenstehenden Diagrammen.

Anzahl der Anzeigen

Erstaunlich hoch ist die Zahl der Mädchen, bei denen keine Straftaten bekannt geworden sind.

Art der Anzeigen

Knapp die Hälfte der Mädchen aus dem Sonnenwinkel hat sich in unterschiedlicher Weise strafbar gemacht. Allen voran sind Eigentumsdelikte zu nennen, die in dem Untersuchungszeitraum von 3% auf 10 % bezogen auf die Gesamtzahl von Heimbewohnerinnen anwachsen. Bezogen auf die Gesamtzahl der Delikte in einer Periode bleiben die Eigentumsdelikte mit ca. 70 % über den gesamten Untersuchungszeitraum konstant. Meistens handelt es sich um kleinere Diebstähle von Konsumgegenständen und nur in einigen Fällen werden auch größerer Geldbeträge entwendet (z. B. aus der Kasse des Lehrbetriebes).

Eine nur geringe Anzahl der Anzeigen bezieht sich auf Sittlichkeitsdelikte. Dieses sind vor allem sexuelle Handlungen mit in der Regel älteren Männern. Bezogen auf die Anzahl der Heimbewohnerinnen wächst dieser Anteil von 1% auf fast 7 % an, bezogen auf die Gesamtzahl der Delikte handelt es sich um einen Anteil von zunächst 9 %, der im Laufe der Zeit auf bis zu 26 % anwächst.

Bei den verhängten Strafen, vorausgesetzt es hat eine Gerichtsverhandlung stattgefunden, sind in vier Fällen Geldstrafen ausgesprochen worden. In einem Fall wurde eine Gefängnisstrafe mit Bewährung und in weiteren vier Fällen eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung verhängt. In der Überzahl der übrigen Fälle gibt es lediglich eine mündliche (richterliche) Verwarnung.

Welcher Grund hinter der Einweisung ins Heim steht, ob durch eigenes Verschulden oder durch ungünstige familiäre Verhältnisse, kann man nicht ohne weiteres voneinander trennen, da sie sich in wesentlichen Teilen gegenseitig bedingen. Für den Aufenthalt im Heim hat das aber nur bedingt Auswirkungen, da dort nicht danach gefragt wird, ob ein Mädchen "Täter" oder "Opfer" ist. Die Behandlung beider Gruppen erfolgt im Wesentlichen nach den gleichen Regeln.
 
 
 

4.2. Heimkarrieren anhand von Beispielen

 
 
 
In diesem Kapitel soll das Leben der Heimbewohnerinnen auf zwei unterschiedliche Arten beleuchtet werden:

Zunächst wird versucht, an Hand der Akten die unterschiedlichen Heimkarrieren darzustellen und in Kategorien zu ordnen. Diese Kategorien sind aus der Zeit heraus zu sehen, d.h. sie spiegeln die Wertvorstellungen der Verfasser dieser Akten wider.

Danach kommen die Heimbewohnerinnen in selbst verfassten Briefen aus dem Jahre 1949 zu Wort.
 
 
 

4.2.1. "Typische" Heimkarrieren

 
 
 
Die in den folgenden Abschnitten beschriebenen Fälle sind inhaltlich den Datensätzen des LWL-Archivs entnommen, es sind aber keine Zitate, sondern vom Autor verfasste Kurzbeschreibungen, die sich aus allen Teilen einer Akte zusammensetzen und insofern auch die Wertungen der Akte übernehmen, die nicht mit der Einschätzung des Verfassers übereinstimmen müssen. Sofern Zitate verwendet wurden, sind diese wie üblich durch Anführungszeichen gekennzeichnet. Die Namenskürzel der Heimbewohnerinnen und Ortsangaben sind vom Autor anonymisiert worden und lassen nicht auf den realen Namen der Heimbewohnerinnen oder Ort schließen. [89]

Interessant bei der Verfassung dieser Exzerpte ist, dass über den gesamten Zeitraum die Sprache der Verfasser der Jugendamtsakten oder anderer Beteiligter sich kaum geändert hat.
 
 
 

4.2.1.1. Mädchen mit Mehrfachproblemen

 
 
 
Bei der Untersuchung der 245 zur Verfügung stehenden Akten wurde bald klar, dass die Kategorisierung von "Heimkarrieren" und ihren Vorgeschichten außerordentlich schwierig ist, da zumeist mehrere Komponenten zu einem Heimaufenthalt geführt haben.
Ein besonders drastisches Beispiel ist die Geschichte von S.T.:
Das Amtsgericht B. hat aufgrund von diversen Aussagen entschieden, für S.T. die FE anzuordnen. Die Gründe hierfür sind im Wesentlichen:
  1. Die schlechte Ehe der Eltern, der Vater neigt zur Trinkerei und wird, wenn er betrunken ist, gewalttätig.
  2. In der Erziehung zeigen sich beide Elternteile nachgiebig bis gleichgültig.
  3. "S.T. wurde mit 9 Jahren von einem 54-jährigen sexuell missbraucht."
  4. S.T. hat zwar die Volksschule durchlaufen, hat aber keine Ausbildung begonnen, sondern als Hilfsarbeiterin gearbeitet. Sie hat in 3 Jahren 8 Mal die Stelle gewechselt. "In den Zeiten der Nichtbeschäftigung hat sie wegen einer Erkrankung der Mutter den elterlichen Haushalt führen müssen."
  5. Seit 1962, sie ist zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alt, hat sie mehrfach intime Verhältnisse zu Männern unterhalten, die sie aber nicht näher kannte. Einer ihrer "Verehrer" hat sie geschwängert und sie hat 1964 ein uneheliches Kind geboren. "Der von S.T. genannte Kindsvater hat die Vaterschaft wegen Mehrverkehrs abgestritten."
  6. In den darauf folgenden Jahren hat S.T. häufig wechselnde Bekanntschaften mit ebenso häufig wechselnden Geschlechtspartnern. Das Amtsgericht spricht von einem "dirnenhaften Lebenswandel" und ordnet die FE an.
"Eine Unterbringung im Rahmen der FEH kommt nicht in Betracht, da vor allem der Vater für die Durchführung einer solchen Maßnahme nicht genügend zuverlässig erscheint." [90]

In diesem Fall wird auch der Unterschied zwischen Fürsorgeerziehung (FE) und Freiwilliger Erziehungshilfe (FEH) exemplarisch deutlich: Bei der FEH haben die Eltern immer noch ein Mitspracherecht, können also auch die Heimunterbringung nach eigenem Ermessen unterbrechen. Das ist bei der FE nicht möglich, da diese gerichtlich angeordnet wird und ein Mitspracherecht der Eltern damit ausgeschlossen ist.

Häufig sind auch Fälle, in denen ein Elternteil verstorben ist, und kurze Zeit später wieder ein Stiefelternteil hinzukommt. Diese zeichnen sich meistens durch ein ausgesprochenes Desinteresse an den mit in die Ehe gebrachten Kindern aus. Viele der Mädchen können diese Situation nicht verarbeiten und drohen mit Selbstmord, einige von ihnen führen auch einen Selbstmorversuch durch, der aber meistens rechtzeitig entdeckt wird. Eines der dramatischsten Beispiele ist das von G.K.:

Die Mutter ist bei der Geburt des Kindes verstorben. Der Vater hat zwei Jahre später wieder geheiratet. Die Stiefmutter hat nach Aussagen des Jugendamtes andere Interessen als die Erziehung der fremden Tochter. Auch der Vater ist zunehmend mit der Erziehung seiner Tochter überfordert, hat sich deswegen von sich aus an das Jugendamt mit der Bitte gewandt, seine inzwischen 16-jährige Tochter im Rahmen der FEH in einem Heim unterzubringen. Hinzu kommt, dass G.K. während ihrer Lehrzeit Geld entwendet hatte, mit dem sie sich ein paar schöne Tage gemacht hat (Fahrt nach Düsseldorf, Einquartierung im Hotel Bristol, Einkauf auf der Königsallee, Flug nach Frankfurt, dort mittellos von der Polizei aufgegriffen). Der Vater lehnt die Rückkehr seiner Tochter in die Familie energisch ab, da ihm und seiner Frau die ständigen Aufregungen nicht mehr zuzumuten seien.

Sie kommt im Heimalltag nur schwer zurecht, hat dauernd Streit mit den Mitbewohnerinnen, wobei es auch zu Handgreiflichkeiten kommt. Sie versucht sich vor der Arbeit zu drücken (Halsschmerzen, Bauchschmerzen), wird aber im Verlauf des Heimaufenthaltes ruhiger.

Während des Heimaufenthaltes tritt sie eine Beschäftigung in einem Haushalt an, wo sie nach einiger Zeit in einem Putzschrank eine Ampulle E 605 entwendet (die Hausfrau konnte sich an das Vorhandensein des Mittels nicht erinnern). Sie zeigt die Ampulle zwar den Kameradinnen, ohne aber eine Absicht der Selbsttötung zu erkennen zu geben. Erst am Abend gegen 21.30 wird sie aufgefunden und sofort ins Krankenhaus nach L. gebracht. Dort verstirbt sie trotz der ärztlichen Intensivversorgung um 23.50 Uhr.

Reaktionen der Eltern sind "ungehalten", erst nach Darlegung der Schwierigkeiten ihrer Tochter wird ein Einlenken sichtbar. [91]

Unverständlich ist die egoistische Haltung und Reaktion der Eltern, die offensichtlich gar nicht begriffen haben, dass das Verschulden am Selbstmord der Tochter nicht beim Heim oder Jugendamt, sondern auch bei sich selbst zu suchen ist.
 
 
 

4.2.1.2. Aufwachsen in ungeordneten Familienverhältnissen

 
 
 
Die Heimkarrieren sind in der Regel begründet durch Probleme in der Familie, die in den ersten Jahren nach dem 2. Weltkrieg vor allem aus dem Verlust eines oder beider Elternteile resultieren. Die Beschreibung in den Akten des Heimes sieht dann beispielsweise so aus:

A.B. "stammt aus ungünstigen häuslichen Verhältnissen. Die Familie ist 1945 aus Ostpreußen geflohen und wurde 1951 in G. ansässig." Nach dem Tod der Mutter bei der Geburt des 4. Kindes überimmt A.B. zunächst die Führung des elterlichen Haushaltes und die Erziehung der jüngeren Geschwister. "Es zeigt sich jedoch bald, dass die knapp 15-jährige mit dieser Aufgabe vollkommen überfordert ist." Hinzu kommt, dass der Vater Ende 1951 in eine Heil- und Pflegeanstalt eingewiesen wird. Die Vormundschaft wird dem Ev. Gemeindedienst G. übertragen. [...]Trotz allem wird durch die Heimerziehung ein positiver Einfluss auf A.B. erwartet. [92]

Immer wieder tauchen in den Akten Begriffe wie "ungünstige Familienverhältnisse", "unehelich geboren" oder "Die Ehe der Eltern ist zerrüttet." auf. Diese Begriffe stehen beispielhaft für die unterschiedlichen Bedingungen, denen die Mädchen während des Aufwachsens ausgesetzt sind. So ist es nicht verwunderlich, dass sich in den Akten von I.K. folgende Einträge finden:
Sie entstammt unzureichenden häuslichen Verhältnissen. "Der Vater ist gefallen, die Mutter ist mit einem 10 Jahre jüngeren Mann wiederverheiratet. Die Mutter ist als schwachsinnig zu bezeichnen und nicht in der Lage, die Kinder zu erziehen.

I.K. gilt als notorische Schulschwänzerin. Trotz ihres Alters von 12 Jahren besucht sie erst die 2.Klasse der Volksschule. Ermahnungen von Seiten des Jugendamtes (JA) waren ohne Erfolg." Weiter heißt es im Bericht des JA: "Sie ist dumm und raffiniert, weiß aber in geschlechtlichen Dingen erstaunlich gut Bescheid. Wegen der ungünstigen häuslichen Umgebung gilt sie als verwahrlost, weswegen sie so schnell wie möglich einer Heimerziehung zugeführt werden soll, damit aus ihr noch etwas wird." [93]

In den meisten der untersuchten Fälle muss aber von mehreren beeinflussenden Faktoren ausgegangen werden, d.h. es kann sowohl eine Verwahrlosung als auch einer der nachfolgend beschriebenen Gründe gleichzeitig zu einer Aufnahme in den Sonnenwinkel führen.
 
 
 

4.2.1.3. Mädchen als Zeugen sexueller
Handlungen im Elternhaus

 
 
 
Die im vorhergehenden Kapitel angedeutete sexuelle Zügellosigkeit findet sich in vielen Akten wieder. Erschreckend ist, wie die Eltern ihre Sexualität vor den Augen der Kinder ausleben. In vielen Akten finden sich dafür Beispiele, aus denen auch hervorgeht, dass die Mädchen diese Situationen nicht reflektieren und das Handeln der Eltern nachahmen:

So wird das Umfeld von C.D. als äußerst ungünstig beschrieben. Die Familie lebt in einer Einraumwohnung, in der die Mutter "Herrenbesuche" empfängt, mit denen sie in Gegenwart der Kinder sexuellen Verkehr hat. Auch häufige Trinkgelage, die bis in die Morgenstunden andauern, gehören zum Alltag, den C.D. miterlebt. Bei einer Razzia der Polizei wird "C.D. mit einem jungen Mann im Bett liegend angetroffen." Die Mutter zeigt sich gegenüber den Vorhaltungen "uneinsichtig, weil sie meint, mit den Kindern machen zu können, was sie wolle." [94]

Oder:

E.F. wächst in einem Haushalt auf, in dem sie ständig einer sittlichen Gefährdung ausgesetzt ist. Die Mutter hat ein Verhältnis mit dem Schwiegersohn, womit sie vor den Kindern prahlt. Durch diesen Einfluss hat E.F. schon früh mit jungen Männern eines Ledigenheims Bekanntschaft gemacht. (inwieweit sie dabei auch sexuelle Kontakte hatte, geht aus den Akten nicht hervor)

Sie freut sich auf den Heimaufenthalt, um den ungeordneten häuslichen Verhältnissen zu entkommen. Kurz vor ihrer Heimaufnahme war sie zu einem Onkel nach A. "geflüchtet", kam aber nur vom Regen in die Traufe, "da der Onkel ihr Geld gegen Geschlechtsverkehr angeboten hat."[...]" Der Vater hat bisher die Verfehlungen seiner Tochter entschuldigt, sieht aber inzwischen ein, (...) dass nur ein Heimaufenthalt die Gefährdung von der Tochter abwenden kann." [95]

In den meisten Fällen werden die Verfehlungen der Töchter als entschuldbare Handlung angesehen, die sich nach einer gewissen Zeit von selbst erledigen werden. Die Tragweite der inneren Zerrissenheit der Kinder wird von den Eltern, vermutlich zum Selbstschutz, häufig nicht erkannt. So auch indem Fall, in dem der Vater überraschend nach Hause kommt:

"Den Eltern wurde das Sorgerecht entzogen und dem Jugendamt D. übertragen." Zu der überraschenden Aufnahme in den Sonnenwinkel kam es, "weil der Vater unerwartet aufgrund einer Amnestie aus dem Gefängnis entlassen wird. Die Mutter hat in der Zwischenzeit mit einem anderen Mann zusammengelebt, so dass G.H. nun zwischen beiden Elternteilen steht. Sie hat Nachbarn angekündigt, von zu Hause wegzulaufen, dies auch in die Tat umgesetzt und sich bei der Polizei gemeldet mit der Bitte, in ein Heim gebracht zu werden." [96]
 
 
 

4.2.1.4. Mädchen als Opfer
von sexuellem Mißbrauch

 
 
 
Über den gesamten Untersuchungszeitraum finden sich in ca. 8% der Akten Hinweise, dass Mädchen sexuell mißbraucht worden sind. In der Regel fanden diese Übergriffe innerhalb der Familie oder des nahen Umfeldes statt. Ganz typisch ist der folgende Fall:
L.M. ist die Zweitälteste von 6 Geschwistern. [...]

1955 zeigt sie ihren Vater an, da er sich an ihr vergangen habe. Im Laufe der polizeilichen Vernehmungen gibt der Vater zu, sich im Laufe der letzten 2 Jahre mehrfach an seiner Tochter vergangen zu haben. "Die Mutter versucht, das Mädchen dahin zu bewegen, die Aussage zurückzunehmen. Diese Ereignisse haben L.M. in schwerste Not und Bedrängnis gebracht. Aus dieser kann sie sich nur durch die fürsorgliche und liebevolle Erziehung von Fachkräften befreien, weswegen eine Heimunterbringung im Sonnenwinkel vorgeschlagen wird." [97]

Während in diesem Fall ein für den untersuchten Zeitraum typisches Verhalten der Mutter beobachtet wird, nämlich der Schutz des Ehemannes und nicht des Kindes, wird in dem nächsten Fall die Mutter zur Anwältin ihrer Tochter.

"N.O. stammt aus ungeordneten häuslichen Verhältnissen. Die Eheleute flüchteten über Mecklenburg-Vorpommern nach G.(..) Der Vater hat als Bergmann gearbeitet und galt als arbeitsam."

Die Ehe wird 1958 geschieden: "Der Vater hatte sich seiner Tochter 1957 zunächst unsittlich genähert, während eines Krankenhausaufenthaltes seiner Frau hat er mit der Tochter mehrfach Geschlechtsverkehr ausgeführt, den er in der Folgezeit 10-15 mal wiederholte. Erst nach einer Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten hatte N.O. den Mut, sich ihrer Mutter zu offenbaren. Diese erstattete Anzeige gegen ihren Mann, der daraufhin in Untersuchungshaft kam und später wegen Blutschande zu 2 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde." Die Mutter hat auch die Scheidung eingereicht, sie wurde aber mitschuldig geschieden, da sie während der Ehe ein Verhältnis mit einem 20 Jahre jüngeren Mann unterhalten hatte.

Diese familiären Missstände prägen N.O. bis heute, sie ist eher scheu, andererseits ist sie einer behinderten Kameradin eine gute Freundin (während des Aufenthaltes im Heim). Insgesamt ist sie sehr unordentlich und es wird noch einige Zeit dauern, bis sie selbständig arbeiten kann. [98]

Deutlich zu erkennen ist hier, dass das Mädchen die eigenen Probleme und den Mangel an empfangener Liebe durch die Zuwendung zu einer Mitbewohnerin zu kompensieren versucht.
 
 
 

4.2.1.5 Gewalt in der Familie

 
 
 
In anderen Fällen (8,5 %) ist es zu Gewalt in der famliären Umgebung gekommen. Ursachen hierfür können Probleme zwischen den Eheleuten sein, wie es U.W. erfahren muss:

"Die häuslichen Verhältnisse dürfen als ungeordnet bezeichnet werden: Die Mutter hat sich 1948 von ihrem Mann scheiden lassen. Sie hatte häufige Beziehungen zu anderen Männern, zuletzt wohnte sie unter anderem bei ihrem 2. Ehemann in wilder Ehe."

In der 1. Ehe kam es häufig zu Tätlichkeiten unter den Eheleuten, die das 4-jährige Kind nur schwer verarbeitet hat.

In der 2. Ehe versuchte der Stiefvater U.W. durch besondere Härte zu erziehen. Wie aus einem Polizeibericht hervorgeht, hatte U.W. an diversen Stellen blaurote Striemen, die durch einen Bettklopfer und einen Kochlöffel verursacht worden sind. Nachbarn haben das Kind schreien gehört und die Polizei gerufen. Dass diese Ereignisse nicht spurlos an U.W. vorübergehen würden, war abzusehen. So haben nach einem Bericht der Schulleitung die Leistungen des Mädchens in der besagten Zeit deutlich nachgelassen. Auch hat sie die Schule geschwänzt, offensichtlich weil sie Angst vor Bestrafung hatte. Nach Auffassung der Schulleitung hat U.W. einen "entwicklungsbedingten seelischen Defekt, der sich u.U. ungünstig auf die gesamte Entwicklung auswirken kann."

Wegen der Gewalt in der Familie wurde den Eltern das Sorgerecht entzogen.

Die Mutter sieht inzwischen ein, dass ein Aufenthalt im Heim die bessere Lösung ist. [99] Die Einweisung in ein Heim empfinden diese Kinder dann oftmals als Befreiung von den Alltagsproblemen. Infolge der Gewalt ist auch eine Störung in der Entwicklung zu beobachten, wie das folgende Beispiel verdeutlicht:

Der Ev. Gemeindedienst ist seit 1946 mit den häuslichen Verhältnissen vertraut und beschreibt diese so: "Die Mutter von Y.Z. vernachlässigt ihre Kinder und schlägt sie über ein vernünftiges Maß hinaus. Außerdem hat sie dauernd Kerle in ihrer Wohnung. Daraufhin nahm der Gemeindedienst Y.Z. mit zu einer Kindererholung, wo sie durch einen Diebstahl auffiel."[...] "Sie ist an sich normal begabt, aber die ungünstige Erziehung der Mutter lässt sie scheu werden. Sie ist mit 14 Jahren nicht in der Lage, ihre eigenen Sachen in Ordnung zu halten."[...] [100]

R.P. schildert in ihrem Lebenslauf (4.2.2.2) ebenfalls eindrücklich, wie Kinder um die Anerkennung und Liebe der Eltern kämpfen müssen, sie aber aus Gründen, die sie erst viel später erfahren (können), nicht erhalten.
 
 
 

4.2.1.6. Aufwachsen in unklaren Beziehungsverhältnisssen

 
 
 
Schon in den bisher aufgeführten Lebensläufen tauchen auch andere Bezugspersonen als Elternersatz auf. Doch die Eltern möchten andererseits nicht auf die Tochter verzichten und so wird das Mädchen zum Spielball zwischen den verschiedenen Ansprechpartnern.

Der Vater des Mädchens ist in Rumänien vermisst, weswegen es nicht mehr zu einer Heirat gekommen ist. "Nach der Geburt der Tochter erhielt die Mutter die Genehmigung, dem Kind den Namen des Vaters zu geben und diesen Namen auch selbst zu führen."

Zunächst wächst das Kind bei der Mutter auf, als diese ca.1950 heiratet, gibt sie das Kind zu den Großeltern. Das Kind wächst eine gewisse Zeit bei den Großeltern, dann wieder bei der Mutter und dann wieder bei den Großeltern auf. Diese häufigen Wechsel, die auch immer mit einem Schulwechsel verbunden sind, lassen bei dem Kind keine richtige Bindung zu einer Bezugsperson entstehen. Sie sucht sich immer die Person aus, bei er sie den größten Erfolg sieht, dass ihre Forderungen erfüllt werden. So spielt sie die Großeltern und die Mutter ohne Bedenken gegeneinander aus, zumal deren Ansichten über Erziehung und Lebensführung sich konträr gegenüber stehen. Die Großeltern statten das Kind mit reichlich Geld aus, ohne eine Kontrolle auszuüben, für was das Geld ausgegeben wird. "Die Mutter fühlt sich durch dieses Verhalten der Eltern gekränkt und angegriffen, da sie ihre Tochter zu Sparsamkeit und vernünftigem Rechnen erziehen will."

Die gerade 14 jährige weigert sich, zu Hause zu helfen, kommt spät nach Hause, und "reist, wenn sie mit der Mutter nicht klarkommt, ohne die Mutter in Kenntnis zu setzen, zu den Großeltern.

[...] Um einem weiteren Abgleiten vorzubeugen, bittet die Mutter um die Aufnahme ihrer Tochter in die FEH." [101]
 
 
 

4.2.1.7. Von Mädchen begangene
Eigentumsdelikte

 
 
 
Wie in dem einführenden Fall geschildert, spielen die Eigentumsdelikte im Leben der untersuchten Fälle eine grosse Rolle,. In fast 35 % der Fälle fielen die Heimbewohnerinnen durch Eigentumsdelikte auf, wobei es sich in der Mehrzahl um kleinere Diebstähle oder die Unterschlagung von Geld handelt. Der Antrieb für diese Taten ist in der Regel der Wunsch, sich einen (kleinen) Traum zu erfüllen.

[...] Auf Anraten des Gemeindepfarrers setzten sich die Eltern mit dem Ev. Gemeindedienst in Verbindung, um für die Tochter FEH zu beantragen, da sie seit einiger Zeit Schwierigkeiten mit der Erziehung ihrer Tochter hätten. Nach der Entlassung aus der Schule (Sonderschule) hat sie in mehreren Arbeitsstellen gearbeitet. Sie wurde jedoch mehrmals fristlos entlassen, einerseits weil sie sich den Anordnungen des Arbeitgebers widersetzte, andererseits weil sie in der Arbeitsstelle kleinere Geldbeträge entwendet hatte. [...] [102]

Bestohlen werden aber nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die eigenen Eltern.

[...] Der Vater ist wegen seiner Berufstätigkeit oft unterwegs und kann sich nicht ausreichend um die Erziehung seiner Tochter kümmern.

Seit 1966 wird sie auffällig, da sie des Öfteren von zu Hause entweicht, kleinere Diebstähle begeht, [...] Das in der Akte beschriebene Mädchen und ihre Freundin fahren unter anderem nach Duisburg, [...] dort haben sie in einem Kaufhaus Etiketten an Kleidern vertauscht, um billiger an die Ware zu kommen. Bei der Vernehmung beschuldigen sie sich gegenseitig. In der Folgezeit kommt es immer wieder zu Diebstählen: dem Vater unterschlägt sie das vom Briefträger gebrachte Kindergeld von 50 DM, später entwendet sie 200 DM aus einer Geldkassette. Nachdem sie von der Polizei aufgegriffen wurde, hat der Vater eingesehen, dass der Hang zu "Herumstreunen" seiner Tochter nur durch eine Heimunterbringung unterbunden werden kann. [103]

Doch es gibt auch Fälle, in der der Betrogene dem Mädchen trotzdem eine Chance geben will, wie das im Fall von A.T. gschildert wird:

[...] Nach der Schulzeit hat sie eine Ausbildung in einer Fahrschule begonnen, wo sie mehrfach bei kleineren Unterschlagungen beobachtet wurde. Der Lehrherr hat daraufhin das Lehrverhältnis gekündigt.

"Danach hat der Vater im Jugendamt vorgesprochen, um seine Tochter im Rahmen der FEH in Heimerziehung zu geben." Diese Maßnahme scheint Erfolg versprechend zu sein. "Der Fahrlehrer hat sich daraufhin nach Beendigung der erfolgreichen Erziehung zu einer Weiterbeschäftigung von A.T. bereit erklärt." [104]

In diesem Fall, wo eine kranke Mutter zu versorgen und der Haushalt zu führen war, wie auch im folgenden Fall haben die häuslichen Verhältnisse zu einem Verhalten geführt, das nicht den Normvorstellungen der Gesellschaft entspricht.

Sie ist das Opfer der undurchsichtigen Nachkriegsverhältnisse geworden: zum einen hat ihre Mutter jahrelang ein Verhältnis gehabt, als der Vater als Soldat im Krieg war. "Nach der Rückkehr des Vaters wurde die Ehe 1946 geschieden und die Mutter hat ihren einstigen Liebhaber 1947 geheiratet."

Diese unmoralischen Verhältnisse haben das Mädchen stark geprägt. Sie führte zunächst den Haushalt des Vaters, wurde aber vom Vater in einen anderen Haushalt vermittelt, da sie sich "zweifelhaften Vergnügungen" (Tanzveranstaltungen) hingegeben hatte. Dort blieb sie nicht lang, fing danach an, sich herumzutreiben, war in diversen Städten und setzte sich, um einer Bestrafung zu entgehen, in die DDR ab. Später kam sie als Ostflüchtling wieder in den Westen, wo sie lange Zeit unter falschem Namen in München lebte. "Dort wurde sie wegen 10 verschiedener Delikte zu 4 Wochen Jugendarrest verurteilt, die aber durch die Untersuchungshaft abgegolten war. Es wurde zwar Schutzaufsicht angeordnet, aber G.B. dennoch zur Mutter und dem Stiefvater entlassen. Der Vater sah jedoch eine starke Gefährdung seiner Tochter und hat in Zusammenarbeit mit der Inneren Mission auf einen sofortigen Heimaufenthalt gedrängt, konnte sich aber nicht mit seiner Meinung durchsetzen." G.B. wurde in einen Haushalt vermittelt, entwich aber von dort und wurde anschließend nach Tecklenburg vermittelt.

Aus einem Bericht des Heimes geht hervor, dass man nach einer Entweichung "nicht mehr bereit ist, G.B. weiter zu betreuen, da eine ungünstige Beeinflussung der anderen Kameradinnen nicht ausgeschlossen werden kann." [105]

Die Liste ließe sich an dieser Stelle noch weiter fortführen, es soll aber noch ein weiteres Problem an Hand der Aufzeichnungen aufgezeigt werden.
 
 
 

4.2.1.8 Sexuelle Ausschweifungen
von Mädchen

 
 
 
In vielen der genannten Fälle finden sich die Mädchen als Teilnehmer sexueller Handlungen wieder. Das ist in der Altersgruppe der 14- bis 20 jährigen an sich zumindest nach heutigen Moralvorstellungen nicht von Bedeutung, da in diesem Alter die ersten Kontakte zum anderen Geschlecht geknüpft werden. In einigen Fällen wird das Verhalten der Mädchen jedoch in den akten als prostitutionsähnlich beschrieben. So wird beobachtet; dass
"D.R. sich in der letzten Zeit in der Nähe von Kasernen herumgetrieben und auch mehrfach mit englischen Soldaten Geschlechtsverkehr gehabt hat." [106]

In diese Kategorie fällt auch die schon unter 4.2.1.1. erwähnte S.T., für die aufgrund ihres Verhaltens die FE angeordnet wird.

Auch die 15-jährige K.B hält sich in der Nähe von Baustellen und Autobahnparkplätzen auf:
"Sie hat sich meistens", so in der Begründung zur Anordnung der FE, " in der Nähe von Baustellen und Autobahnparkplätzen herumgetrieben und es bestehe dringender Verdacht, daß sie sich dort Männern zum Geschlechtsverkehr angeboten habe. Von verschiedenen Polizeiposten sei sie dabei beobachtet worden, es sei K.B. aber immer wieder gelungen, mit dem Fahrrad zu verschwinden." [107]

In einigen Fällen verliert ein Mädchen durch das ihm vorgeworfene sexuelle Verhalten sogar seinen Arbeitplatz wie das Beispielvon M.T. zeigt:

In den folgenden Berufsausbildungsjahren kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten, da sie sich in ihrer Arbeitsstelle (Krankenhaus) mit den Patienten einlässt und mit diesen auch Geschlechtsverkehr hat. Auch in einer weiteren Ausbildungsstelle kann sie nicht Fuß fassen und muss die Ausbildung abbrechen. Der Vater vermittelt ihr eine Stelle im Wohnort. M.T. hat in dieser Zeit wechselnde Beziehungen zu Männern.

"Die Jugendliche befindet sich in einem erheblichen Erziehungsnotstand. Weder der Vater,[...] noch die Stiefmutter ist es möglich, ihr Halt und Stütze zu geben. Die Jugendliche wird von der leiblichen Mutter abgelehnt. [108]

In 72 der untersuchten Fälle fanden sexuelle Handlungen statt, davon werden aber nur 39 als Einweisungsgrund in das Heim genannt. Zu berücksichtigen bei der Beschreibung der Fälle ist immer auch die Zeit, denn die 50er und 60er Jahre sind noch bestimmt von einer gewissen Prüderie, in der über Sexualität nicht offen gesprochen und sie auch nur im Rahmen einer Ehe gelebt werden durfte. Wesentlich dazu beigetragen hat, dass mit dem "Kuppeleiparagraphen" Sexualität vor der Ehe unter Strafe gestellt wurde.
 
 
 

4.2.2. Einzelne schriftliche Darstellungen
von Heimkindern

 
 
 
Damit die Heimbewohnerinnen wenigstens ansatzweise zu Wort kommen, sollen im Folgenden die einzigen schriftlichen Zeugnisse, die sie hinterlassen haben, vorgestellt werden. Dies sind zum einen Weihnachtsgrüße an Verwandte, zum anderen die Lebenserinnerungen einer Heimbewohnerin, die ihren Aufenthalt im Sonnenwinkel als positiv, fast schon als Elternersatz empfindet.

Es ist erstaunlich, welche Vorstellungen die Mädchen in Bezug auf die Zeit um Weihnachten herum entwickeln. Sicher ist dies in den entsprechenden Stunden zur Vorbereitung auf das Weihnachtsfest besprochen worden und vieles von dem, was wiedergegeben wird, ähnelt sich daher sehr stark. Die Gedanken, die sich die Mädchen in ihren Aufzeichnungen machen, ähneln sich sehr, so dass man von einer Begleitung beim Verfassen dieser Briefe ausgehen kann. [109]
Dennoch fließen an einigen wenigen Stellen die eigenen Gedanken ein, an denen man merkt, mit welchen Problemen die Mädchen belastet sind.
 
 
 

4.2.2.1. Weihnachtsgrüße an die Eltern

 
 
 
Im Folgenden werden einige Auszüge aus Niederschriften wiedergegeben, die von Heimbewohnerinnen zu Weihnachten 1949 geschrieben wurden:

Die 16-jährige S.B. schreibt:
"Liebe Großmutter!
Heute will ich Dir Deinen Brief beantworten. Du möchtest gerne wissen, wie ich die Weihnachtstage verlebte. So schön wie im Sonnenwinkel habe ich noch nie das Weihnachtsfest verlebt, und da kann ich dir wohl eine echte Deutsche Weihnacht schildern. Ich glaube, dass du in Amerika noch nie so etwas Schönes erlebt hast.

Als wir zum 1. Advent zum Kaffeetrinken herunterkamen, gingen wir nicht wie gewöhnlich in den Speisesaal sondern blieben vor dem Tagesraum, bis eine Schwester uns hereinließ. Ich kann Dir sagen, das war eine Überraschung. Eine große Tafel war gedeckt, alles war mit Tannengrün geschmückt und auf jedem Platz stand eine Kerze. Es war eine feierliche Stimmung. Wir sangen einige Lieder und begannen dann Kaffee zu trinken. Der Kerzenschein wirkte auf mich so feierlich. Wir wagten alle nur leise zu reden, dagegen geht es sonst recht laut bei uns her.
[...]

Ich durfte einige Tage vor Weihnachten jeden Tag zur Post gehen. Über jedes Paket, das ich mitbrache, habe ich mich gefreut, als ob es meines wäre.

Dann war Heiligabend angebrochen. Heiligabend, das größte Fest im Jahr, der Tag, da uns das Kind in der Krippe geboren wurde. Ja, das war doch ein Grund sich zu freuen. Das Kind, das alle unsere Schuld und Sünde auf sich nimmt und für uns leidet.

Nach der Kirche aßen wir Abendbrot und hatten dann unsrer Bescherung. Unter unserem Tannenbaum war eine wunderschöne Krippe aufgebaut, so etwas hatte ich noch nie gesehen. Immer wieder musste ich sie betrachten. Ich kann Dir sagen, das war eine Freude. Als ich schon im Bett lag, dachte ich noch einmal über alles nach. Ich stellte mir die Frage, warum wir uns zu Weihnahten etwas schenken. Ja, uns ist ja auch etwas geschenkt, das Kind in der Krippe.

[...]

Jetzt sei recht herzlich gegrüßt von Deiner S."


Bei der ebenfalls 16-jährigen R.B. kommen einige nachdenkliche Gedanken hinzu:
"[...] Das Krippenspiel, welches wir untereinander spielten, hatte uns auch viel zu sagen. Nämlich das Gott arm und Elend in einem Stall geboren ist und nicht wie wir Menschen. Wir meinen wir wären bessere Menschen für uns wäre ein Stall und eine Krippe nicht gut. Aber Gott ist auf die Erde gekommen weil er uns lieb hat und weil er uns unsere Sünde abnehmen und auf sich nehmen will [...]"

Die 18-jährige P.S. geht noch ein Stück weiter:
"[...] Wie wird denn nun das Weihnachtsfest bei uns gefeiert ?? Im strahlenden Lichterglanz, die Stube warm, nicht notdürftig gekleidet, zu essen und zu trinken über unsere Notdurft. Da kann der Mensch wirklich jubeln und froh sein. Eigentlich ist es ja kein Anlass dazu denn wie das Christuskind wirklich geboren ist, dem gegenüber müssten wir uns eigentlich schämen aus dem Feste so einen Jubel zu machen [...]"

Die 18-jährige C.O. gibt noch etwas vom Alltag wieder. Nach der Adventszeit und dem obligatorischen Krippenspiel geht die Adventszeit dem Ende entgegen:
"[...] Dann rückte der Heilige Abend an. Darauf freuten wir uns alle. Es wurde bis Mittags gearbeitet. Dann durften wir uns sonntäglich anziehen. Nach dem Kaffeetrinken gingen wir zur Christvesper [...]" von der sie die Predigt noch gut in Erinnerung hat: "In der Predigt wurde auch wieder besonders die Geburt Christi hervorgehoben auch soll man an diesem Tag keine Lustbarkeiten besuchen. Es darf sich ruhig jeder an solchem tag freuen, aber auf andere Art. Hoffentlich hat jeder den Heiland einziehen lassen und sich nicht so leicht darüber hinweggesetzt. Es wäre sehr schade um solche Menschen. Ob ich Christi habe einziehen lassen, weiß ich nicht. Ich möchte ihn so gerne bei mir haben aber ich verstehe das alles noch nicht so richtig, vielleicht bin ich zu dumm [...]

Sylvester waren wir bis 24 Uhr auf. Wir haben gemütlich beisammen gesessen. Vor uns stand eine große Krippe. Wir haben Spiele gemacht, Plätzchen gegessen und Fruchtsaft getrunken. Sonst verlief alles in einer feierlichen Stimmung. So kamen wir gut in das neue Jahr hinein. Ich hoffe ja, dass das neue Jahr alles Gute bringen wird."

In einem ganz anderen Stil schreibt die 15-jährige H.D:
"Äußerlich: (der äußerliche Hergang alles Feierns)

Der tiefere Sinn: Der tiefere Sinn ist nicht das feiern. Nun wollen wir den tieferen Sinn erfassen, so müssen wir uns klar werden, was bedeuten die vier Kerzen am Adventskranz, was bedeutet Advent. Warum feiern wir Heiligabend. Was bedeutet oder was bringt uns des Jahres Übergang.

1. Antwort: Advent heißt Ankunft. Die vier Kerzen sollen uns auf das Kommen des Heilandes, das Licht der Welt hinweisen. Er ist das Licht der Welt, das der Menschheit den Weg aus der Finsternis weist.

2. Antwort: Warum feiern wir Heiligabend? Heiligabend ist der Tag, an dem das Christuskind geboren ist. Unser Freund, der mit uns durch das Leben geht. Der uns führt und leitet auf rechten Wegen. Ach wenn wir ihm nur nachfolgen wollten, wenn wir seine Hand ergriffen, welche er uns täglich hinstreckt. Der um unserer Sünden willen gestorben ist, der ist es, der am Heiligen Abend geboren ward.

3. Antwort: Silvester bedeutet nicht zu feiern und um 12 Uhr Prosit Neujahr zu rufen nein, in der Silvesternacht liegt ein ganzes Jahr von Sorgen und Elend und auch Freuden hinter uns. Wir beginnen ein neues. Noch liegt es wie ein ungepflügtes Ackerfeld vor uns, wir wissen nicht, was uns bevorsteht. Aber Christus ist ja für uns geboren, er ist ja bei uns und getrost treten wir hinter den Pflug und pflügen Scholle um Scholle um."

Mit sehr einfachen Worten schildert die 15-jährige I.F. ihre Eindrücke:
"[...] Wir bekamen Freude gemacht und machten auch anderen Freude, weil uns ja durch das Jesuskind noch etwas viel Größeres geschenkt worden ist; [...] Auch durften wir durch unser Singen im Altenheim Freude bereiten. Nun kam die Jahreswende, ein altes Jahr wurde beschlossen und einem neuen Jahr ging es entgegen. Wie hatte Gott uns auch wieder durch das Jahr wunderbar geleitet u. bewahrt. Möge Gott auch im Neuen Jahr mit seiner Gnade über uns walten."

Als Letzte soll die 15-jährige G.L. zu Wort kommen:
"Als ich hier ankam, war Weihnachten schon leider vorbei, aber nach der Erzählung der Mädchen muss [...] es sehr schön gewesen sein. [...] Silvester ist immer sehr traurig, denn damit hört das alte Jahr auf und das neue beginnt. Es gibt im Jahr Sonnen und Schattenseiten, das nennt man den dunkeln und den hellen Weg. So vergeht ein Jahr nach dem anderen."
 
 
 

4.2.2.2. Ein Lebenslauf

 
 
 
Vorbemerkung:

Frau P. ist eine ehemalige Bewohnerin des Töchterheimes Sonnenwinkel in Tecklenburg Ende der 50er Jahre. Sie hat sich im Frühjahr des Jahres 2010 telefonisch beim Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde Tecklenburg, Herrn Ost, erkundigt, wann in Tecklenburg die goldene Konfirmation des Jahrganges 1959 sei. Sie möchte daran teilnehmen, zum einen, um endlich ihren Konfirmationsspruch zu erfahren, der ihr von den Eltern nicht mitgeteilt wurde, und zum anderen, da sie den Aufenthalt in Tecklenburg als die schönste Zeit in ihrem Leben empfindet. Zum Ausdruck kommt dies insbesondere dadurch, dass sie mit der Leiterin der Kindergruppe bis zu deren Tod 1995 ein freundschaftliches Verhältnis pflegte.

In mehreren kurzen Gesprächen, sowie bei ihrer eigenen Vorstellung im Rahmen der goldenen Konfirmation, hat sie über sich und ihre Zeit in Tecklenburg berichtet.

Ein geplantes Treffen zwecks Vertiefung der Inhalte hat Frau P. entgegen ihrer vorherigen Zusage dann doch nicht führen wollen. Wir sind so verblieben, dass sie die Erinnerungen an die Zeit im Sonnenwinkel schriftlich niederlegt.

Der Lebenslauf
"1943 bin ich in Hirschberg im Riesengebirge/Schlesien geboren. Vater war schon seit 1942 im Krieg.

1944 hatte ich schweren Typhus und habe gerade noch überlebt.

1946 wurde ich mit Mutter nach Westen - nach Lengerich - vertrieben.

1948 kam Vater aus russischer Gefangenschaft - für mich ein fremder Mann - er zeigte keine Zuwendung. Eine neue Zeit brach für mich an.

1949 wurde meine Schwester geboren und ich war allein. Ich verbrachte überwiegend meine Zeit in der Bauernfamilie, bei der wir in 2 Zimmerchen zur Miete wohnten. Beim Vieh in den Ställen habe ich mich gern aufgehalten und ihnen anvertraut, was mich traurig macht.

1950 wurde ich eingeschult und die Eltern bauten sich eine Baracke auf. Jetzt hatte ich keine Freunde mehr. Das neue Grundstück durfte ich nicht verlassen. Die Eltern begannen sich zu streiten und wurden handgreiflich. Meine große Freiheit war die Schule! Die Jahre wurden immer schwerer, wir Schwestern wurden auseinander gehalten, die Kleine war ihr ein und alles und auf mich wurde geschimpft; hinzu kam die bedrückende Armut. Ganz schlimm war für mich die öfftl. Bloßstellung durch unsere Mutter. Aus Angst vor erbarmungslosen Prügeln traute ich mich nicht, die Wahrheit zu sagen. Nichts machte ich recht und eines Tages schnappte ich mir ein fremdes Fahrrad und fuhr zu den Großeltern nach Siegen.

In der Schule suchte meine Lehrerin wegen meiner immer kleiner werdenden Schrift das Gepräch mit mir. Ich vertraute mich ihr an. Ich lief ein 2. Mal fort und nun bekam ich durch sie endlich Hilfe. Ich wollte nie mehr nach Hause, aber die Unwahrheiten unserer Mutter konnte ich nicht entkräften - man glaubte mir nicht; schließlich habe ich 'geklaut und gelogen'. Warum, wollte niemand wissen!

In dieser Zeit hatte ich die ersten Berufswünsche: Fürsorgerin oder Lehrerin evtl. Tierpflegerin.
Jahrelang habe ich bereut, nicht das Angebot von Schwester Margarethe angenommen zu haben. Nämlich, weiterhin im Sonnenwinkel zu wohnen und auswärts in die Lehre zu gehen. Ein Brief von Mutter hatte mich hoffen lassen, dass sie sich freuen, wenn ich heim komme. Das war ein Trugschluß. Alles wiederholte sich aufs Neue und noch schlimmer. 10 km zu Fuß lief ich in den Sonnenwinkel zurück. Schwester Margarethe hatte meine Eltern zu sich gebeten und ein sehr langes Gespräch mit ihnen geführt. Es gab eine stille Heimfahrt, doch geändert hatte sich wenig.

Frau G. [die Gruppenleiterin, der Verfasser] hat versucht, mit mir im Elternhaus Kontakt zu halten. Es wurde ihr nicht erlaubt, man ließ sie nicht zu mir. Nach Jahren - ich flüchtete 1962 in die Ehe - habe ich sie wiedergefunden und sie oftmals in ihren neuen Wirkungskreisen besucht. Sie blieb bis zu ihrem Tod (1995) meine Vertraute. Ihre Möbel habe ich heute noch in Gebrauch.

Nach meiner Heirat bin ich, wie auch andere, gerne mit meinem Mann zu den "Altentreffen" gefahren. Das waren stets freudige Begegnungen mit Ehemaligen und den Schwestern. Es fand ein reger Austausch statt. Schließlich habe ich mich nicht allein so geborgen im Sonnenwinkel gefühlt. Dieses eine - für mich das bedeutendste Jahr im Sonnenwinkel, hat mir u.a. das Rüstzeug und das erforderliche Selbstvertrauen fürs Leben gegeben."

Der Aufenthalt im Heim
"Aufstehen nach dem Wecken, Körperpflege in zwei altersgemäße Gruppen.

Gemeinsames Gebet/Lied - Frühstück - Dankgebet / wie zu allen Mahlzeiten.

Mit Schulbroten bestückt ging es in die Öfftl. Adolf-Krummacher-Schule - je nach Klasse gemeinsamer Heimweg - freundlicher Empfang von der Gruppenleiterin.

Mittagessen mit unseren Berichten und Erlebnissen.

Pläne für den Nachmittag - anschließend selbständige Schulaufgaben - Freizeit bis alle fertig waren bzw. kleine Ämter erledigt. Diese wurden jeden Samstag neu verteilt.

Jeden Mittwoch aß Schwester Margarethe mit uns zu Abendbrot und erkundigte sich persönlich nach unseren Anliegen. Sie und Frau G. [die Gruppenleiterin] haben wir sehr verehrt - ja, geliebt. Ich habe ihre mütteliche Fürsorge aufgesogen wie ein trockener Schwamm. Dieses Vertrauen blieb mir im Elternhaus versagt.

Wir haben uns auch ein kleines Gärtchen am Bach angelegt. Jeder hatte sein eigenes Beet. Frau G. war stets zugegen und brachte uns viel bei.

Harte Strafen oder gar Schläge gab es nicht. Ein einziges Mal erinnere ich mich an einen ausgefallenen Spaziergang für die ganze Gruppe als Strafe. Streitigkeiten wurden nach beidseitger Anhörung besprochen und ausgräumt. So meine Erinnerungen.

In das Hauptgebäude gingen wir nur zu feierlichen Anlässen, z. B. um unser eingübtes Laienspiel für alle aufzuführen. Selbst Weihnachten feierten wir unter uns mit Flötenspiel, Gesang und Freude. Es waren schöne Weihnachten für mich. Selbst meine Konfirmation habe ich in guter Erinnerung. Wir durften uns die Stoffe in Farbe und Machart für ein Kleid zur Prüfung vor dem Presbyterium und das Konfirmandenkleid selbst aussuchen. Schwester Lina nahm Maß und die Kleider wurden in der Nähstube angefertigt. Dazu bekamen wir die ersten Perlonstrümpfe mit Naht. War das ein Erlebnis!

Ich hatte sogar die Erlaubnis, bei Abmeldung meine Eltern zu besuchen, bin jedoch kein einziges Mal hingefahren. Es war viel schöner im Sonnenwinkel.

KEINE ANGST - KEINE PRÜGEL : KEINEN STREIT - KEINE BLUTIGEN MISSHANDLUNGEN - KEINE LÜGEN" [110]


So weit der Bericht von R.P., der an dieser Stelle noch ergänzt werden soll durch eine Mitteilung, die mir R.P. kurz vor Weihnachten 2010 zukommen ließ. Nach dem Tod ihrer Mutter hat die Schwester Hinweise gefunden, dass ein Onkel des Vaters ihr leiblicher Vater ist. Dazu schreibt sie:" Meine Schwester.... begreift erst jetzt das große Unrecht an mir seitens unserer Eltern und auch ihres aus Unwissenheit. ..Mit diesem Hintergrund läßt sich heute die ganze Vergangenheit besser verstehen - aber sie war grausam." [111]
Die Erfahrungen, die Frau P. in Tecklenburg gemacht hat, sind für einen Großteil der Mädchen typisch. Durch die vor allem in der Nachkriegszeit unübersichtlichen Familienverhältnisse geraten viele Mädchen in eine Situation, die das kindliche Denken und Fühlen überfordert. An diesem Beispiel wird deutlich, in welchem meist unverschuldeten Zwiespalt die Mädchen gelebt haben, den sie erst nach dem Tod der Eltern auflösen können, da man in der "Familie" über diese Themen nicht sprechen darf.
 
 
 
 

5. Schlussbemerkungen

 
 
 
Ziel der Arbeit war es, zu versuchen, einerseits aus den zugänglichen Quellen ein Bild des Alltags im Heim zu zeichnen. Trotz der schwierigen Quellenlage bei den Unterlagen des Trägers ist klar geworden, dass der Alltag im Heim stark strukturiert ist. Andererseits wurde versucht, typische Heimkarrieren aufzuzeigen: Ein Aufenthalt im Sonnenwinkel dauerte durchschnittlich ein Jahr, die Mädchen waren in der Regel zwischen 15 und 18 Jahre alt. Trotzdem wurde klar, dass es "die" typische Heimkarriere nicht gibt, sondern dass meistens eine Vielzahl von Gründen - und nicht ein einzelnes Ereignis - zur Heimeinweisung geführt hat.

Die Mädchen, die einer Heimerziehung zugeführt wurden, sind, wie in den Beipielen beschrieben, in vielen Fällen als "Opfer", in anderen Fällen als "Täter" zu sehen. Das Eine von dem Anderen zu trennen ist jedoch nicht immer möglich, nicht zuletzt da hierzu die Perspektive der Mädchen fehlt.
 
 
 
 

6. Quellen- und Literaturlisten

 
 
 

6.1. Quellen

 
 
 
Archiv des Diakonissenmutterhauses Münster, Aufsätze zu Weihnachten 1949 von Heimbewohnerinnen an Verwandte.

Ev. Kirchengemeinde Tecklenburg, Kirchenbücher, Konfirmandendaten von 1948 - 1971.

Johannsen, Hans-Peter, Schriftlicher Lebenslauf der ehemaligen Heimbewohnerin R. P. im Privatbesitz des Verfassers.

LWL-Archivamt für Westfalen Münster, Archiv LWL, Bestand 513 (Sonnenwinkel).

Von Bodelschwinghsche Stiftung, Bielefeld-Bethel, Archiv Sarepta, Bestände Sar 1, 1600 und Sar 1, 1911.
 
 
 

6.2. Literatur

 
 
 
Abel, Karl
Freiwillige Erziehungshilfe, in: Köster, Markus / Küster Thomas (Hgg.), Zwischen Disziplinierung und Integration. Das Landesjugendamt als Träger öffentlicher Jugendhilfe in Westfalen und Lippe (1924-1999), Paderborn 1999.

Augustin, Günther / Brocke, Hartmut
Arbeit im Erziehungsheim, Weinheim und Basel 1979.

Benad, Matthias / Schmuhl, Hans-Walter / Stockhecke, Kerstin
Endstation Freistatt. Fürsorgeerziehung in den von-Bodelschwinghschen-Anstalten bis in die 1970er Jahre, Bielefeld 2009.

Bendick, Claudia
Das Diakonissenmutterhaus Münster 1914-1955, Bielefeld 2006.

Bülow, Albrecht von
Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland, München 1987.

Damberg, Wilhelm / Frings, Bernhard / Jähnichen, Traugott / Kaminsky, Uwe, (Hgg)
Mutter Kirche - Vater Staat. Geschichte, Praxis und Debatten der konfessionellen Heimerziehung seit 1945, Münster 2010.

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss: Empfehlung des Petitionsausschusses in seiner Sitzung am 26.11.2008 zur Petition ,die Situation von Kindern und Jugendlichen in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland' in verschiedenen öffentlichen Erziehungsheimen betreffend, Berlin, 26.11.2008.

Finger-Teschner, Urte / Krebs, Heinz
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Anmerkungen

[1] Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss: Empfehlung des Petitionsausschusses in seiner Sitzung am 26.11.2008 zur Petition die Situation von Kindern und Jugendlichen in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen öffentlichen Erziehungsheimen betreffend, Berlin, 26.11.2008, S. 13f.
[2] Es handelt sich um das Vincenz-Heim in Handorf. Die Geschichte des Hauses ist von Sabine Heise erforscht worden und wird zum 100-jährigen Jubiläum 2012 veröffentlicht.
[3] LWL-Archivamt für Westfalen, Münster, Archiv LWL, Bestand 513.
[4] Unter Heimkampagnen versteht man in diesem Zusammenhang die Besetzung von Heimen zwecks "Demokratisierung". Die erste Heimkampagne ist die in Stafflenberg unter der Führung von Andreas Baader und Ulrike Meinhof.
[5] Meinhof, Ulrike, Bambule, Neuausgabe, Berlin 1994.
[6] Brosch, Peter, Fürsorgeerziehung, Heimterror und Gegenwehr, Frankfurt 1971; Holzner, Michael, Treibjagd, Die Geschichte des Benjamin Holberg, Hamburg 1978.
[7] Werner, Wolfgang, Vom Waisenhaus ins Zuchthaus. Ein Sozialbericht, Frankfurt/M. 1985.
[8] Es kann im Rahmen dieser Arbeit nicht auf die einzelnen Veröffentlichungen eingegangen werden, der Leser halte sich an die in den Fußnoten aufgeführte Literatur.
[9] Wensierki, Peter, Schläge im Namen des Herrn. Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik, Hamburg 2004.
[10] Für weitere Informationen sei der Leser auf diese Internetseiten verwiesen. URL: http://www.imheim.de/ und URL: http://www.vehev.org/ (letzter Zugriff 2.12.2011).
[11] Peukert, Detlev J.K., Grenzen der Sozialdisziplinierung, Aufstieg und Krise der deutschen Jugendfürsorge von 1878 bis 1932, Köln 1986.
[12] Benad, Matthias, Schmuhl, Hans-Walter, Stockhecke Kerstin, Endstation Freistatt. Fürsorgeerziehung in den von-Bodelschwinghschen-Anstalten bis in die 1970er Jahre, Bielefeld 2009.
[13] Damberg, Wilhelm, Frings, Bernhard, Jähnichen, Traugott, Kaminsky, Uwe (Hgg.), Mutter Kirche - Vater Staat, Geschichte Praxis und Debatten der konfessionellen Heimerziehung seit 1945, Münster 2010.
[14] Kröger, Rainer / Schrapper, Christian (Hgg.), Fürsorgeerziehung der 1950er und 1960er Jahre, Stand und Perspektiven aktueller Forschung. Dokumentation des Expertengesprächs in Kooperation zwischen AFET und Universität Koblenz Landau vom 05.03.2008.
[15] Köster, Markus, Jugend, Wohlfahrtsstaat und Gesellschaft im Wandel. Westfalen zwischen Kaiserreich und Bundesrepublik, Paderborn 1999.
[16] Köster, Markus / Küster, Thomas (Hgg.), Zwischen Disziplinierung und Integration, Das Landesjugendamt als Träger öffentlicher Jugendhilfe in Westfalen und Lippe (1924-1999) Paderborn 1999.
[17] Frölich, Matthias, Heimkinder und Heimerziehung in Westfalen 1945-1980. Zusammenfassung der zentralen Erkenntnisse aus der Quellenarbeit, Münster 2010, online abrufbar unter URL: https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/txt/normal/txt1246.pdf/ (letzter Zugriff am 2.12.2011) An dieser Stelle sei Herrn Frölich ausdrücklich für die Beantwortung fachlicher Fragen gedankt, ohne die diese Arbeit nicht hätte erstellt werden können.
[18] Menzler, Karl-Heinz, Geschichte der eigenen Heime, in: Köster / Küster (Hgg.), Disziplinierung, S. 192-196; Wermeyer, Horst / Lipka, Dietbert, Vom Mädchenasyl zum LWL-Jugendheim Tecklenburg in: Unser Kreis 2010, Jahrbuch des Kreises Steinfurt (Hg), Steinfurt 2010, S 46-54; Koenig, Claudia / Pelster, Mariele, Reform im Ghetto, Die Geschichte eines Mädchenerziehungsheims. Eine Fallstudie, Weinheim und Basel 1978.
[19] LWL-Archivamt für Westfalen Münster, Archiv LWL, Bestand 513 (Sonnenwinkel).
[20] Von Bodelschwinghsche Stiftung, Bielefeld-Bethel, Archiv Sarepta, Bestände Sar 1, 1600 und Sar 1, 1911.
[21] Original im Besitz des Verfassers.
[22] Archiv Diakonissenmutterhaus Münster, Wie feierten wir um die Weihnachtszeit? Niederschriften von Mädchen zu Weihnachten 1949.
[23] Zur Geschichte des Hauses Sonnenwinkel siehe Kapitel 3.
[24] Siehe Kapitel 4.1.
[25] LWL-Archivamt, Münster, Bestand 513, Datensatz 206 bis 450. Es wird hier in dieser Arbeit nur auf Datensätze verwiesen und nicht die Signatur des LWL-Archivamtes benutzt, um die Anonymität der Heimbewohnerinnen zu wahren.
[26] Schmuhl, Hans-Walter, Doppelte Buchführung in Freistatt, in: Damberg, Wilhelm, Frings, Bernhard, Jähnichen, Traugott, Kaminsky, Uwe (Hgg.), Mutter Kirche - Vater Staat, S.211-228, S. 228.
[27] Schmuhl, Doppelte Buchführung, S. 228.
[28] Frölich, Heimkinder, S. 21-26, bes. S. 23.
[29] LWL-Archivamt für Westfalen, Münster, Archiv LWL Bestand 513, Datensatz 337.
[30] Schmuhl, Doppelte Buchführung, S.228.
[31] Dieser Hinweis fiel während einer Veranstaltung an der Universität Bielefeld am 30.06.2009 mit Matthias Benad (Bielefeld), Hans-Walter Schmuhl (Bielefeld), Ulrike Winkler (Berlin), ‚Subkulturen der Gewalt. Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den 1950er/60er Jahren. Ein Werkstattbericht‘: Der Interviewer muss auch über die Zeit der Forschung hinaus für die Interviewten weiter zur Verfügung stehen.
[32] R.P. Erinnerungen an den Aufenthalt im Haus Sonnenwinkel, aufgeschrieben am 10.3.2010. Das Original und das Einverständnis zur Veröffentlichung liegen dem Verfasser dieser Arbeit vor.
[33] Archiv Diakonissenmutterhaus Münster, Wie feierten wir um die Weihnachtszeit? Niederschriften von Mädchen zu Weihnachten 1949.
[34] Eine gute Übersicht über das Thema bietet: Hasenclever, Christa, Jugendhilfe und Jugendgesetzgebung seit 1900, Göttingen 1978 und Potrykus, Gerhard, Jugendwohlfahrtsgesetz nebst den Ausführungen und Ausführungsvorschriften der deutschen Länder. Kommentar, München 1972. Zur sozialpädagogischen Debatte und Praxis sowie zur politischen Diskussion s. Peukert, Grenzen der Sozialdisziplinierung. Besonders S. 263-S. 301.
[35] § 1666 des BGB vom 01.01.1900. In der Neufassung vom 2.1.2002 lautet dieser Passus: "(1)Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“
[36] Hasenclever, Jugendhilfe, S. 20-47.
[37] Peukert, Detlef, Arbeit und Arbeitserfahrung in der Geschichte, Göttingen 1986, S. 128.
[38] Hasenclever, Jugendhilfe, S. 48-72.
[39] Peukert, Grenzen, besonders S. 263 – S. 301.
[40] Köster, Jugend.
[41] Hasenclever, Jugendhilfe, S. 154-176.
[42] Hasenclever, Jugendhilfe, S. 198-222.
[43] Köster, Die Fürsorgeerziehung in Köster, Küster (Hgg.), Disziplinierung, S. 155-170.
[44] Vgl. hierzu und zum Folgenden: Abel, Karl, Freiwillige Erziehungshilfe, in: Köster, Küster (Hgg.), Disziplinierung, S. 171-180, S. 175.
[45] Frölich, Heimkinder, S. 4 und S. 8.
[46] Landschaftsverbandsordnung, § 5 zitiert nach Köster, Kontinuität, .in: Köster, Küster (Hgg.), Disziplinierung, S. 31-S. 42, S. 35.
[47] Frölich, Das Landesjugendamt Westfalen. Kooperation und Konflikt zwischen Behörde und konfessionellen Trägern der Jugendhilfe in Damberg, Frings, Jähnichen, Kaminski (Hgg.), Mutter Kirche - Vater Staat, S. 174- S. 189, S. 181
[48] Frölich, Das Landesjugendamt, S. 182.
[49] Frölich, Das Landesjugendamt, S. 182.
[50] Frölich, Das Landesjugendamt, S. 189.
[51] Bendick, Claudia, Das Diakonissenmutterhaus Münster 1914-1955, Bielefeld 2006, S. 131f.
[52] Sarepta-Archiv, v. Bodelschwinghsche-Stiftungen, Bethel, Bestand SAR 1, 1911, Schreiben von Schwester Christine Fleer (Hausmutter) an den Vorsteher von Sarepta, Pastor Meyer, am 22.9.1948 .
[53] Von-Bodelschwinghsche-Stiftungen, Bielefeld Bethel, Archiv Sarepta, Sar-1107; Archiv des Diakonischen Werkes Berlin, EEV 280, Statuten der Evangelischen Sozialpädagogischen Ausbildungsstätte des Diakonissenmutterhauses Münster, zitiert nach Bendick, Claudia, Das Diakonissenmutterhaus Münster 1914-1955, Bielefeld 2006, S. 331.
[54] Für ihre Verdienste hat der Rat der Stadt Münster die Beschlussvorlage vom 23.5.2005 zur Benennung einer Stichstraße der Salzmannstraße in „Dorothea-Petersmann-Weg“ einstimmig (bei zwei Enthaltungen) beschlossen. (lt. Presse- und Informationsamt der Stadt Münster- Joachim Schieck- vom 5.10.2010). URL: http://www.stadt-muenster.de/ratsinfo/00001/pdf/00230013.pdf, (Zugriff 2.10.2010).
[55] Frevert, Ute, Frauen auf dem Weg zur Gleichberechtigung - Hindernisse, Umleitungen, Einbahnstraßen, in: Broszat, Martin (Hgg.), Zäsuren nach 1945. Essays zur Periodisierung der deutschen Nachkriegsgeschichte, München 1990, S. 113 -130.
[56] Willenbacher, Barbara, Zerrüttung der Familie und Bewährung der Nachkriegs-Familie, in: Broszat, Martin, Henke, Klaus Dietmar und Woller, Hans (Hgg.), Von Stalingrad zu Währungsreform. Die Sozialgeschichte des Umbruchs in Deutschland, München 1990, S. 595-618, hier S. 597.
[57] Ein Viertel der Frauen wurde "alleinschuldig“ geschieden und ein Drittel wegen "Verschuldens auf beiden Seiten“. Willenbacher, Zerrüttung, S. 599 f.
[58] Frankenberger, Tamara, Gedenk-Lücken zur "Stunde Null“. Die fehlende Erinnerung an die "Displaced Persons“, in: Ariadne, Almanach des Archivs der deutschen Frauenbewegung, 1995, Nr. 27, S. 36-41.
[59] Schildt, Axel, Gesellschaftliche Entwicklung, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.), Informationen zur politischen Bildung Nr. 256, Deutschland in den 50er Jahren, Bonn 1997, S. 3-10, hier S. 6.
[60] Menzler, Geschichte der eigenen Heime, S. 192; Wermeyer , Lipka, Mädchenasyl, S. 46-54
[61] Menzler, Geschichte der eigenen Heime, S. 193.
[62] Sarepta-Archiv, v. Bodelschwinghsche-Stiftungen, Bethel, Bestand SAR 1.1600, Akten Tecklenburger Asyl, Reisebericht Pastor Voigt vom 19./20.03.1928. In diesem Brief schreibt Voigt: "Alle früheren Zweibettzimmer konnten in Einzelzimmer verwandelt werden,….“, woraus sich schließen lässt, dass bei dem Umbau 1912 aus Schlafsälen und sonstigen vorhandenen Kapazitäten Zweibettzimmer wurden.
[63] Sarepta-Archiv, v. Bodelschwinghsche-Stiftungen, Bethel, Bestand SAR 1,1600, Akten Tecklenburger Asyl, Reisebericht Pastor Voigt vom 19./20.03.1928.
[64] Laut Abel, Freiwillige Erziehungshilfe, S. 171-179. wurde die freiwillige Erziehungshilfe im Bereich des Landesjugendamtes Westfalen erst zum 1.1.1944 eingeführt. Andere Länder (z.B. Hamburg, Bremen, LJA Nordrhein u.a.) haben die FEH schon früher eingesetzt. Menzler Geschichte der eigene Heime, S. 193 schreibt dagegen in seinem Abriss der Geschichte des Sonnenwinkel von der Einführung der FEH nach 1924, ebenso Wermeyer und Lipka, Vom Mädchenasyl, S 46-54. Es handelt sich hier jedoch um die Einführung von privater Erziehung ohne Einschaltung des Jugendamtes.
[65] Sarepta-Archiv, v. Bodelschwinghsche-Stiftungen, Bethel, Bestand SAR 1, 1600, Prospekt Sonnenwinkel aus dem Jahre 1932.
[66] Frölich, Heimkinder, S. 9.
[67] S. Kap. 2.3.
[68] Wermeyer, Lipka, Mädchenasyl, S. 48.
[69] Verzeichnis der Erziehungsheime und Sondereinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West), bearbeitet von Dr. Irmgard Fricke, herausgegeben von der Geschäftsstelle des Allgemeinen Fürsorgerziehungstages (AFET), Hannover 1968.
[70] Menzler, Geschichte der eigenen Heime, S. 192 -196, S. 194.
[71] Winkler, Ulrike, "1968“ und die "Anstaltsdiakonie“ in Hephata-Magazin Nr. 20, Seite 28
URL: http://www.hephata-mg.de/files/pdf/magazine/HephataMagazin20.pdf, (Zugriff 7.2.2011).
[72] Koenig, Pelster, Reform im Ghetto, S. 109 und S. 115; Menzler, Geschichte der eigenen Heime, S. 194.
[73] Menzler, Geschichte der eigenen Heime, S. 194.
[74] Zum Alltag im Heim siehe: Frölich, Heimkinder, S. 18-26.
[75] Frölich, Heimkinder, S. 18.
[76] Der Wochenplan wurde erstellt in Anlehnung an den Wochenplan der ESPA in Bendick, Diakonissenmutterhaus, S. 317, und den Aufzeichnungen von R.P. in Kapitel 4.2.2.2.
[77] Frölich, Heimkinder, S. 26.
[78] Frölich, Heimkinder, S. 26.
[79] Frölich, Heiminder, S. 27.
[80] Siehe Kap. 4.2.2.2.
[81] Während des Zweiten Weltkrieges war das Heim zeitweise Lazarett, später dann Altenheim für evakuierte Altenheimbewohner aus Ballungsgebieten, die auch in der unmittelbaren Nachkriegszeit zunächst im Sonnenwinkel blieben.
[82] LWL-Archivamt, Bestand 513, Datensatz 434.
[83] LWL-Archivamt für Westfalen, Münster, Archiv LWL, Bestand 513.
Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach Bestand 513 im Folgenden auch "Datensätze“ genannt werden. Dies ist nicht die Signatur des LWL Archivamtes, wird hier aber benutzt, um die Anonymität der Heimbewohner zu wahren.
[84] "Grafstat“ ist ein Fragebogenprogramm, das, gefördert von der Bundeszentrale für politische Bildung, in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften an der WWU Münster von Uwe Diener entwickelt wurde.
[85] Verzeichnis der Erziehungsheime und Sondereinrichtungen für Minderjährige in der Bundesrepublik einschließlich Berlin (West), bearbeitet von Dr. Irmgard Fricke, Allgemeiner Fürsorgeerziehungstag (AFET), Hannover 1959 und 1968.
[86] Zahlen nach Seelheim, Hilde, Entwicklung in Zahlen 1954-1968, Münster, 1968, S. 64; Landschaftsverband Westfalen Lippe (Hg.), Planen, bauen, helfen, pflegen, 1970-1975, Münster, 1975, S. 59; ders. (Hg.), Daten, Fakten, Trends: 25 Jahre Landschaftsverband Westfalen-Lippe 1953-1978, Münster, 1978, S. 115. Siehe hierzu auch: Frölich, Heimkinder, S. 7f.
[87] Frölich, Heimkinder, S. 7.
[88] Koenig, Pelster, Reform im Ghetto, S. 114-124.
[89] LWL-Archivamt für Westfalen, Münster, Bestand 513.
[90] LWL-Archivamt, Bestand 513, Datensatz 405.
[91] LWL Archivamt, Bestand 513, Datensatz 235.
[92] LWL Archivamt, Bestand 513, Datensatz 299.
[93] LWL Archivamt, Bestand 513, Datensatz 310.
[94] LWL Archivamt, Bestand 513, Datensatz 283.
[95] LWL Archivamt, Bestand 513, Datensatz 244.
[96] LWL Archivamt, Bestand 513, Datensatz 321.
[97] LWL Archivamt, Bestand 513, Datensatz 294.
[98] LWL Archivamt, Bestand 513, Datensatz 296.
[99] LWL Archivamt, Bestand 513, Datensatz 448.
[100] LWL Archivamt, Bestand 513, Datensatz 330.
[101] LWL-Archivamt, Bestand 513, Datensatz 420.
[102] LWL-Archivamt, Bestand 513, Datensatz 328.
[103] LWL-Archivamt, Bestand 513, Datensatz 366.
[104] LWL-Archivamt, Bestand 513, Datensatz 403.
[105] LWL-Archivamt, Bestand 513, Datensatz 407.
[106] LWL-Archivamt, Bestand 513, Datensatz 431.
[107] LWL-Archivamt, Bestand 513, Datensatz 307.
[108] LWL-Archivamt, Bestand 513, Datensatz 385.
[109] Archiv Diakonissenmutterhaus Münster, Wie feierten wir um die Weihnachtszeit? Niederschriften von Mädchen zu Weihnachten 1949, Genehmigung zur Veröffentlichung liegt dem Autor vor.
[110] Schriftlicher Lebenslauf von R.P. vom 18.03.2010 und eine Einverständniserklärung vom 10.07.2010 liegen dem Verfasser vor.
[111] R.P. in einer Anlage zum Weihnachtsgruß 2010 an den Verfasser.