Regest

Datum 1448-09-26 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Gerhart von Kleve, Graf zur Mark (ther Marke), behält sich gegenüber seinem Neffen Johann, Herr zu Gemen, die Rechte am Amt Hörde vor, nachdem er bei Einsetzung des Johann als obersten Amtmann und Landdrost des Landes von der Mark und des Süderlandes diesem das Recht eingeräumt hatte, deren verpfändete Ämter zu seinem Nutzen einzulösen.

Johann soll, solange er Landdrost ist, im Amt Hörde wie im Amt Schwerte-Westhofen die Rechtspflege wahrnehmen; desgleichen in beiden Ämtern die Bede erheben. Dafür soll Johann zusätzlich zu seinem Landdrostengeld vom Amt Hörde 25 Oberländische Gulden und 25 Malter Hafer erhalten.

donrestags na Sent Matheus
Archiv   Mark, Grafschaft
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 277
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Grafschaft Mark - Urkunden, Nr. 277
Bemerkungen 1984 aus Magazin in den Bestand geordnet.
Material Pergament
Sprache deutsch
Überlieferungsart Original
Siegel Siegler: der Aussteller
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.19   1400-1449
Datum Aufnahme 2011-12-09
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