Regest

Datum 1571-11-01 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Landtagsabschied und Bewilligung einer Landschatzung.

Gräfin Anna und die Burgmannen vereinbaren zur Zahlung der allgemeinen Reichs- und Kreissteuer eine Landschatzung und Kontribution. Vor allem zur Aufbringung dieser Schulden hat die Gräfin Geld geliehen: bei von Vincke ("von Fincken") 800 Taler, bei Oberst Georg von Holle 1663 400 Taler, wovon 260 Taler an Zinsen aufgelaufen sind, bei Drost Gruen von Alhardt 500 Taler Dem Kreis ist sie noch 400 Taler schuldig. Mit Johannes von Leichen und seinen Anhängern streitet sie sich wegen Forderungen in Höhe von 900 bzw. 700 Taler Die Burgmannen erkennen mit Ausnahme der Forderungen des Drost von Alhardt die Schulden an. Nur bei Überschüssen aus der beschlossenen Schatzungen sollen diese Forderungen abgeholt werden. Der Prozess mit Johannes von Leichen wird als Privatangelegenheit der Gräfin deklariert. Zur Aufbringung der Schulden gegenüber dem Reich und dem Kreis sowie den anerkannten Gläubigern wird eine Viehschatzung vereinbart mit folgenden Beträgen: für ein Pferd ist 1 Schilling (ß) zu zahlen, für eine Kuh, einen Ochsen und ein Rind je 3 ß, für ein Schwein 2 ß, für ein Schaf 1 ß. Die Landschaft ist damit von allen Verpflichtungen entbunden mit dem Vorbehalt der vom Reich geforderten 795 fl. 30 Kreuzer sowie 360 fl. "Vorratsgeld". Die Untertanen von Rheda sollen in die Schatzung einbezogen werden.

Die Burgmannen und die Gräfin behandeln auch "allerhandt ungebürliche schedtliche zuschleg und zaunrichtung", wodurch die meine Mark und Hude eingeschränkt werde. Dies sei ohne Wissen der Gräfin geschehen. Sie weist ihre Vögte und Beamten bei Strafe 25 Goldgulden an, den Eigenhörigen ("Haußleuten") solches nicht mehr nachzusehen.
Archiv   Tecklenburg, Grafschaft
Bestand   Landstände (Ritterschaft), Urkunden |   alle Regesten
Signatur 4
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Grafschaft Tecklenburg, Landstände (Ritterschaft) - Urkunden, Nr. 4
Siegel Gesiegelt und unterschrieben: Gräfin Anna, Jürgen Harde, Jaen Lederbur und Cordt Grodthus. Kreispfennigmeister Georg Muntzen bestätigt den Eingang von 456 fl. für zwei einfache Monate 1568, beschlossen in Köln, sowie zwei doppelte Monate 1569, beschlossen in Frankfurt (29.12.1571).
Literatur Erwähnt: Holsche, S. 158.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-07-15
Datum Änderung 2011-02-10
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