Regest

Datum 1530-08-02 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Schiedsspruch über einen kürzlich entstandenen Streit um den Teilungsvertrag vom 16. Mai [14]75 zwischen dem Kloster Keppel und des Reicharten wegen des Hofes Gutern zu Solbach. Zu Schiedsleuten haben sie gebeten Johann Stifftenn, Schultheiß zu Netphen, Dielnn zu Affolderbach und Hannesmann zu Niedernetphe, Schöffen. Den Reicharten sprechen sie zu ein Stück Feld "gegenn dem Schinn ficherts fort beneder den Schlage", die Wiese an den Richertenn Sohn, das Feld an der Wiese vor dem Seige, ein Heidestückchen darüber auch an dem Seigenn, ein Stück "umb die Seige uff an beidenn seitenn des Siegenns", ein Bergstück oben in dem Seige neben dem hohen Wege, ein Holzstück in dem Borckseitenn neben dem Eschenbornn, ein Feldstück vor dem Burgseiffenn, ein Wiesenplatz unter dem Felde in der holenn Netphe ein Stück Berges, Wiesen und Feldes auf den Schertennauen neben der Schertenauenn bis an den Gangerts Seigenn, ein Feld an dem Beidenberge in der holen Netphe bis an den Melgischlade, ein Feldstück und Bergstück in der Solbach bei der Scheuernn, die nebeneinander liegen, zwei Feldstückchen in der Elsenn dalenn, von denen dort jetzt nicht mehr als eins ist, weshalb man das andere ebeneso groß "bobenn dem Bornn geben soll, Hauberg zum Malter Saat und" nit weiter uß der marg zu Solbach umb denn Schirm fichatz weg". Dieses alles findet man schon in der alten Teilung. Dazu erhalten sie jetzt noch ein Stückchen Berges auf dem Breidemberge "gegen der Schertenauenn zum symernn komes sant". Die übrigen Hofgüter sollen dem Kloster gehören. Vertragsbruch soll dem Grafen mit 10, den Schiedsleuten mit 2 Gulden gesühnt werden.

Siegelbitte an Schniderhenn von Flamersbach als "unnder setzten" Schultheiß zu Netphe und die anderen Schöffen daselbst.

dinstags nach Sannt Peters tage im jar funfzehenn honndert unnd dreissigkh
Archiv   Keppel, Stift
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 151
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Stift Keppel - Urkunden, Nr. 151
Siegel Siegel des Gerichts Netphen. Mit Abschrifts des 18. Jahrhunderts
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-07-15
Aufrufe gesamt 1284
Aufrufe im Monat 427