Regest

Datum 1566-09-29 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(uff S. Michaels des Ertzengels tag im funffzehen hundert und sechs und sechzigsten jarn)
Titel/Regest Besitzveränderungen wegen der Anlage eines neuen Hüttengrabens durch Chunen von Wischell zu Langenau und die anderen Mitinhalber der Hammers und der Hütte auf Buschhutten. Der Graben ist von der Ferndtorff abgeleitet und führt teils durch Chuenens, teils durch andere Besitzungen, nämlich die Godels auf Buschhutten, dessen Güter zunächst beim Wasserbett liegen, Peters von Koden zu Haen, Johan Stölers, des aldten Arnoldts, Thrudt Henns, Heiderich Stölers und Hansen Buschs, die alle auf Buschhutten wohnen. Gödert erhält für das, was er zur Anlage des neuen Graben abgetreten hat die Freiheit des alten Hüttengrabens unten in und an seiner Wiese bis an Jacob Flendenern, das ist soviel, dass er Peter von Koder, den alten Arnolden und Trudthennen für ihre Abtretungen zum neuen Graben entschädigen soll. Nachdem der alte Graben durch Jacob Flendeners Wiese zuvor gegangen ist, "so ist Johan Stölern obgenant in diesem betzirck des alten Huttengrabens, was disser zwischen seinner Wiesen liegt, ein ganntz drittentheil vor seinen anteil im neuen Huttengraben erblich inn und zugestelt und die anderen zwey theyll bleiben Jungker Chunen von Wischell und seinen erben, und ist gedachtem Johanenn Stölern noch darzu erblich ingestelt der bezircke des alten Huttengrabens, was und soviell gegen seinen eigenen wiesengrachs daselbst liegt und solch sein eigen theill belangett und begriffen Thutt und nit weitter". Heyderich Stöler erhält den Bezirk des alten Grabens von Jacob Flendeners Wiese an bis an den Wiesenplatz, den Chuen von Wischel von Arnoldt Heuppeln erworben hat, "doch seinem Bruder Johan Stölern an seinem theill daselbsten untschedlich". Was an Arnold Heuppeln gewesenem Wiesenplatz liegt, soll Chuenen von Wischeln bleiben. Weiterhin erhält Hans Busch von dem alten Graben, was gegen sein Wiesengewächs und Garten liegt. Weiter aufwärts bis in die Ferntorff ist der neue Graben den daselbst anstoßenden Erben erblich verlegt worden. Es folgen nähere Bestimmungen.

Zeugen: Frantz vor der Dieffenbach, Schöffe zu Netpff, Kesselhans zu Ferndtorff, Schöffe daselbst, Heinrich Neull auf der Geyßweiden und Arnoldt der Junger auf Buschhutten.

Siegelankündigung des Johan Braunfels, Schultheiß zu Netpffe, Albrecht Schmidt zu Eckmanshausen, Scheffhenn zu Obersetz, Schöffen.
Archiv   Keppel, Stift
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 205
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Stift Keppel - Urkunden, Nr. 205
Siegel Siegel des Gerichts Netphen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-07-15
Datum Änderung 2011-02-11
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