Regest

Datum 1704-03-19 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Afterdechant und anwesende Kapitularen des Erz- und hohen Domstifts Köln besitzen als Lehnsgüter den adeligen uralten freien Sitz und und das ganze Dorf zu Eisborn mit den zugehörigen Ländereien, Waldungen, Gerechtigkeiten, Höfen und Gütern zu Binolen und Volkringhausen nebst zugehörigen Ländereien, Wiesen und Holz, weiter Wiesen in der Aszbeke, Wiesen in der Grübeck (Grübke), Kämpe auf der Hönne und Mühlen zu Volkringhausen auf der Rundtmücke neben der Mühlenmarkgerechtigkeit und dem Mühlenhof und Mühlenweier daselbst, die Mühle auf der Hallen unter dem Klusenstein auf der Hönne und die Fischerei der Hönne von Rödinghausen bis Volkringhausen, wo die Volkringhauser Mark endet, weiter die grobe und kleine Jagd in der Bodinghauser Mark, Linder Mark, Binoler und Volkringhauser Mark, weiter den ganzen Wuesthoff in der Lutteken Aszpecke samt allen anklebenden adeligen Freiheiten, womit sie vorher Frantz von Hanxtlede und dessen Vorfahren mehr als 300 Jahre belehnt haben, dann aber im Jahr 1652 aufgrund eines Kapitelsbeschlusses Wolff von Haxthausen und Frau Mechtild Sophia von Hanxtlede und dann deren Erben in rechter absteigender Linie, endlich 1688 Wolff Deterich Ludwig Friderich von Haxthausen und nach dessen Tod ohne Leibeserben dessen Vatersbruder Johann Deterich von Haxthausen, der als Generalwachtmeister des Königs von Dänemark gestorben ist. Bei der Belehnung des Johan Deterich von Haxthausen vom 20.11.1699, die ex nova gratia in feudum novum et promiscuum erfolgte, war festgelegt worden, daß bei Fehlen männlicher Erben die Töchter und deren Söhne oder Töchter ebenfalls nachfolgen sollen. Da nun Johan Deterich von Haxthausen ohne Leibeserben verstorben ist und nur eine einzige vollbürtige Schwester Clara Elisabeth von Haxthausen hinterlassen hat, wird nunmehr diese aufs Neue belehnt. Die Lehnsträgerin hat dem Domkapitel jährlich 24 schlichte Mark Kölnischer Währung zu zahlen und durch eine von ihr zu bestellende männliche Person die Lehnsdienste zu leisten. Als ihr Bevollmächtigter hat Joann Stephan Lose, Prokurator am geistlichen und weltlichen Hofgericht, den Lehnseid geleistet. Die Aussteller siegeln.
Vermerke Rückseite: 1704.
Archiv   Abbenburg
Bestand   A Altes Archiv, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 149
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur A I 21
Überlieferungsart Ausf.-Perg.
Siegel anh. Siegel in Holzkapsel, Unterschrift des Gerard Rensing.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2010-10-13
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