Regest

Datum 1526-06-04 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Dinxstedach nha unszes Herren lychams dage)
Titel/Regest Zwischen Bernd von Hövel (Hoevell), Sohn von Gerd von Hövel und seiner Frau Fye, und Jungfer Aldelheid (Alheydt), Tochter von Dietrich (Dyderick) Lüninck (Luninge, Linynck) und seiner Frau Anna, wird folgender Ehevertrag geschlossen:

1. Dietrich Lüninck gibt als Brautschatz 1.000 Goldgulden mit Kleidern, Kisten, Kasten und Gerätschaft nach Landesbrauch des Stifts Münster und Berndt wird ihr nach der Hochzeitsnacht die Morgengabe anweisen.

2. Stirbt Adelheid innerhalb eines Jahres kinderlos, wird Berndt innerhalb eines Jahres die Hälfte des Brautschatzes, 500 Gulden, in Warendorf (Warendorpe) zurückgeben.

3. Stirbt Berndt innerhalb eines Jahres ohne Erben, soll Adelheid im Besitz der Güter und Rechte bleiben, bis Berndts nächste Erben und Verwandten ihr 500 Goldgulden bezahlt sowie ihr die Morgengabe (ffrowelyke gerechtheyt) überlassen haben nach Ritterbrauch des Stiftes Münster.

4. Stirbt Berndt und hinterlässt Erben, soll sie mit den Kindern im Beistz der Güter bleiben.

5. Heiratet Adelheid wieder, soll ihr die Leibzucht verbleiben ferner alles, was sie einbebracht hat, sowie die Morgengabe auf Lebenszeit.

6. Heiratet sie nicht wieder und wollen sich Mutter und Kinder trennen, sollen ihr die Kinder in Werne (Wernhe) oder Ahlen (Alen) eine unbelastete Wohung bereitstellen und den dritten Teil ihrer Einkünfte und ihrer Mobilien aufolgen lassen und sie mit dem nötigen Brennholz versehen. Diesen dritten Teil ihres Gutes darf sie nicht veräußern oder verpfänden. Ef fält nach ihrem Tod ungeschmälert an die Kinder zurück.

7. Sterben sie beide vor der Hochzeitsnacht, ist dieser Ehevertrag null und nichtig. Hat Dietrich Lüninck etwas zu ihrer beider Besten in das Gut angelegt, soll es ihm wieder bezahlt werden.

8. Nach der Hochzeitsnacht sollen Berndt und Adelheid auf alle Erbansprüche an väterliches und mütterliches Gut verzichten.

Anwesende: Gerd von Hövel, Dietrich Lüninck und Bernd von Hövel als Hauptbeteiligte; Everd von Merveldt (Merffelde), Johann von Langen, Dietrich von dem Berge, Hermann von Merveldt, Rolef von Caszem, Amtmann zu Sassenberg, Clawes Cappel, Domherr zu Osnabrück, Jost von Warendorf (Varendorpe), Friederich Nagell, Johann Ledebur, Heinrich Ledebur, Ludycke Nagell und Baltasar von Plettenberg als Zeugen.
Vermerke Rückvermerk: Hillixbereddunge zwisschen Bernde van Hovvell und Dirich Lunnigs dochter, H 10, D (O?)
Archiv   Höllinghofen
Bestand   Beckendorf-Stockum, Urkunden |   alle Regesten
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Pgm.
Siegel 15 angeh. Siegel: Gerd von Hövel, Dietrich Lüninck, Bernd von Hövel, Everd von Merveldt, Johann von Langen, Dietrich von dem Berge, Hermann von Merveldt, Rolef von Caszem, Amtmann zu Sassenberg, Clawes Cappel, Domherr zu Osnabrück, Jost von Warendorf, Friederich Nagel, Johann Ledebur, Heinrich Ledebur, Ludycke Nagel, Baltasar von Plettenberg
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-02-04
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