Regest

Datum 1600-02-06 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Oelinghausen
Titel/Regest Eheberedung zwischen Georg vonn Oienhauszen zu Eichholz, Sohn des Christoffer von Oienhauszen und der + Judith von Stockhauszen, und Jungfer Anna von Furstenberg zu Waterlappe (-lap), Tochter des Caspar von Furstenberg, Drosten der Ämter Bilstein, Waldenburg und Fredeburg, Amtmann zu Fritzlar und Naumburg, und der Elsabett geb. Spiegell zu Peckelsheim, mit Zustimmung des Bischofs Dietherich zu Paderborn. Der Bräutigam soll den adeligen Erbsitz Eichholz, den ihm sein Vater und seine Brüder abgetreten haben, samt allen Gütern im Stift Paderborn, in der Grafschaft Lippe und anderswo, die er in der brüderlichen Teilung erhalten hat, in die Ehe einbringen. Beim Beilager soll der Bräutigam seiner Braut aus seinen Gütern eine Morgengabe verschreiben und sie mit Gütern und Einkünften auf 8.000 Goldgulden jährlicher Rente und Zinsen samt einer Wohnung als Leibzucht bewidmen. Hierzu ist die Zustimmung der Lehnsherren und der Brüder des Bräutigams einzuholen. Caspar von Furstenberg wird seiner Tochter eine Mitgift von 2.000 Gulden geben sowie 1.000 Rtlr. für die Ausrüstung. Nach Erhalt der Heiratsgelder sollen Georg und Anna auf Annas elterliche Güter Verzicht leisten. Sollten die Brautleute keine Kinder erhalten und Georg vor Anna sterben, sollen Georgs Erben der Witwe ihre gesamte Ausseuer binnen Jahresfrist zurückgeben. Die Witwe bleibt weiter auf Lebenszeit im Genuß der Morgengabe, der Leibzucht und der Hälfte der in der Ehe erworbenen Güter. Für die Mobilien erhält sie eine Abfindung von 500 Gulden. So lange diese Bedingungen nicht erfüllt sind, bleibt die Witwe in allen Gütern, von denen sie allerdings die Lasten tragen muß. Nach dem Tod der Witwe fallen alle Güter an die Erben ihres verstorbenen Ehemanns, doch sollen diese die Witwe für die Hälfte der in der Ehe erworbenen Güter entschädigen. Will die Witwe erneut heiraten, soll ihr die Aussteuer ausgehändigt werden, doch soll die Leibzucht um den Betrag der Aussteuer gemindert werden. Stirbt die Ehefrau vor dem Ehemann, ohne Kinder von ihm zu hinterlassen, soll letzterer die in der Ehe erworbenen Güter und die Hälfte der Mitgift behalten, die andere Hälfte der Mitgift und die Kleider und Kleinodien aber binnen Jahresfrist Annas Erben übergeben. Sind Kinder vorhanden und stirbt der Ehemann vor der Ehefrau, soll diese die Kinder gut erziehen und unberechnet in allen Gütern bleiben. Falls die Witwe sich auf die Leibzucht zurückziehen oder erneut heiraten will, behält sie ihre Leibzucht, darf die Hälfte der Mitgift samt Kleidern und Kleinodien nehmen und soll auf Lebenszeit ihre Morgengabe und etwaige angefallene Erbschaften genießen. Nach ihrem Tod sollen ihre Kinder erster und zweiter Ehe in den mütterlichen Gütern zu gleichen Teilen nachfolgen, doch fallen ihre Leibzucht und dasjenige, was in der ersten Ehe erworben wurde, an die Kinder erster Ehe. Ebenso soll verfahren werden, wenn die Ehefrau vor dem Ehemann stirbt. Sollte der verwitwete Ehemann erneut heiraten und auch in der zweiten Ehe Kinder erhalten, soll, sofern in erster Ehe ein Sohn vorhanden ist, dieser den adeligen Sitz Eichholz erhalten, während die übrigen Güter gleich verteilt werden sollen. Den Eheleuten bleibt vorbehalten, sich testamentarisch Güter zu vermachen. Stirbt einer der Brautleute vor dem Beilager, ist der Vertrag nichtig. Es siegeln und unterschreiben Bischof Dietherich zu Paderborn und Freunde und Verwandte von beiden Seiten.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk; Signatur.
Archiv   Vinsebeck
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 33
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Paquet sub lit. M N. 2 Eicholtz ad loculum secundum
Überlieferungsart Ausf.-Perg., 7 anh. Siegel: 1. Bischof Dietherich, 2. Jurgen von Oienhausen, 3. Caspar von Furstenberg, 4. Henrich von Oeynhausen, 5. Christoffer von Oeynhausen, 6. Burchardt von Falkenberg, 7. Johan von Lüdinghausen gen. Wolff zur Feuchten, ein achtes Pressel unbenutzt, Unterschriften der Siegler sowie Anna von Furstenberg
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2010-10-13
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