Regest

Datum 1624-04-24 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Bei der Zusammenkunft, die die Brüder Henrich und Georgh von Oyenhausen zu Eichholz einerseits und Bürgermeister, Rat und Gemeinheit der Stadt Steinheim andererseits am Niedernholtze wegen der Koppelhude hatten, ist Folgendes vereinbart worden: 1. Der fürstliche Vergleich, der zwischen ihnen hergestellt wurde und in dem die Schnade festgelegt wurde, soll in voller Kraft bleiben. 2. Wegen des Sechsgart Landes, das an einer Seite am Nieheimer Fahrweg und an derr anderen linken Seite von Steinheimb ab ahm Raherbruche, so jungherr Henrich von Oyenhausen im zuschlage, liegt und mit dem Ende auf das Niederholt stößt, welches Land mit drei Eichen bewachsen ist und bisher allein von den Junkern zur Viehhude genutzt wurde, haben sich die Parteien dahin verglichen, dass auch die von Steinheim dieses Land für ihre Schafe und Schweine wie die von Oyenhausen bis vors Niederholt als Hude nutzen sollen. Ausgenommen wird der große Platz an der holen strassen zwischen der lutgen lacke und hohen maur vor Eichholz. 3. Wegen der kleinen Lacke, die, obwohl sie zum Eichholz gehört und jenseits der im fürstlichen Vergleich festgelegten Schnade liegt, von den Steinheimer zwar zur Schweinehude, nicht aber, wie es oft gewesen ist, auch zur Hude ihrer Pferde, Schafe und Kühe genutzt werden durfte, weswegen es ständig zu Streitigkeiten gekommen ist, ist verabredet, dass die Steinheimer sich, wie es der fürstliche Vergleich besagt, auf die Schweinehude beschränken sollen die Junker von Oyenhausen aber Schweine und Rinder dort hüten lassen dürfen. 4. Da bisher die Junker von Oyenhausen die Hude mit Schafen und Schweinen bis vor die Stadt uber die Mesch und die Steinheimer die Hude mit Schafen, Schweinen, Kühen und Pferden bis vor Eichholz ausgeübt haben, was bei dem einen und anderen ein sawers nachsehen und daraus folgende Ungelegenheiten hervorgerufen hat, verzichten die Junker von Oyenhausen auf die Hude des Mesch uff dieser seitten naher der Hipocalipker mühlen und also bisz ahn die stadt, behalten sich aber den Übertrieb mit Schafen vor. 5. Die Winterhude von dem alten Martini in dem Müllenbruch, Holstenkamp und anderen Steinheimischen wiesen und kuhkamp steht wie bisher beiden Seiten zu. Ausgenommen hiervon sind die grosse Lacke, der von Oyenhausen Kuhkamp und die Im- und Oelwiese, wo den von Oyenhausen unstreitig allein die Hude zusteht. Die Steinheimer verzichten dafür auf die Hude zwischen dem Freisendeiche und Eichholz. 6. Hinter dem Seuchenthael haben die von Oyenhausen den Steinheimern eine Trift durch ihre Wiese zur Steinheimischen Wiese zugestanden. Für die Oyenhausische Wiese steht den Steinheimer bis zum alten Maitag allein die Hude zu, die Trift aber, die abgestochen und bezäunt ist, steht beiden Parteien winters und sommers zur Hude zur Verfügung. Dafür haben sich die Steinheimer verpflichtet, den angefangenen Graben zwischen der von Oyenhausen und Gerves Wiese, da der bornsprung von dem lande anfengt und dan ahn dem hagen her und so fort zwischen denen von Oyenhausen und Johan Gerves hero bisz an die Emmer, jährlich zu reinigen und, da die eintrifft in die wiesen gehet, ein schluck zu legen. Sollte durch die Nachlässigkeit der Steinheimer den von Oyenhausen die Wiese verdorben werden, dürfen letztere den Steinheimern die Trift sperren. Von diesem Vertrag erhält jede Seite eine Ausfertigung. Mit den Parteien unterschreiben und siegeln Wilhelm Westphaelen und Ludolff Meyer, Landdrost und Rentmeister zu Steinheim.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk; Signatur.
Archiv   Vinsebeck
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 45
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Paquet sub lit. C N. 6 Eicholtz ad loculum primum
Überlieferungsart Ausf.-Perg., 5 anh. Siegel: 1. Wilhelm Westphaelen, 2. Ludolff Meyer, 3. He nrich von Oyenhausen, 4. Jurgen von Oyenhausen, 5. Stadt Steinheim, Unterschriften, für die Stadt Steinheim Arnoldus Pickhardus, Notar.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2010-10-13
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