Regest

Datum 1571-08-01 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Johann, Bischof von Münster, bekundet, dass die zwischen Dietrich und Johann von Nehem, Vater und Sohn, einerseits und Johann von Beverfoerde und seinen Mitverwandten andererseits wegen der Mühlen zu Oberwerries bestehenden Streitfragen am 3.07.1571 näher dargelegt wurden. Da die Herren von Nehem den die Mühlenrechte regelnden alten Brief nicht besaßen, konnten sie um seinen Inhalt nicht wissen. Nach dem bei Johann von Beverfoerde erhaltenen Original soll daher der alte Mühlenbrief in allen seinen Artikeln bestätigt und in der münsterisch-fürstlichen Kanzlei in dreifacher
Text Ausfertigung auf Pergament erneuert werden, von denen je eine an die von Nehem, von Beverfoerde und von Nagel als jetzige Mühlenherren ausgehändigt und von denselben unterschrieben und besiegelt wird. Diese Erklärung wird vom Bischof und von den Räten bestätigt.

Bischof und münsterische Räte hängen das bischöfl. Sekretsiegel an. Ferner siegeln Johann von Beverförde, Johann von Nehem und Melchior von Delwich, Amtmann zu Bochum, für Michaele von Herbern, Witwe des Jürgen Nagel zu Itlingen, als ihr Schwager. Bischof Johann von Hoya, Johann von Beverforde, Johann von Nehem und Michaele von Herbern unterschreiben.

Archiv   Itlingen (Dep.)
Bestand   Itlingen, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 185
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-14
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