Regest

Datum 1446-10-09 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Dionysii et sociorum)
Titel/Regest Die Bürgermeister Bernd van Modexen und Henrik Slicker und die Ratleute zu Brakele Henrik Vuncken, Henrik Engelhardes, Henrik Ravens, Hildebrand Schrader, Cord Lykefull, Wulff, Hans Bredenbeckers, Sander Bauldewins, Henrik van Addessen und Hinrik Geroldes verleihen dem Frederik Pyerichte und seiner Ehefrau Drudeke von künftigen Ostern an für die Zeit ihres Wohnens in Brakele die Freiheit von allen städtischen Pflichten, mit Ausnahme der Wacht, gegen Zahlung seiner jährlich drei oder vier Tage vor Michaelis fälligen Abgabe von einem Gulden und das Recht zu freiem, bürgerlichen Handel, soweit dadurch keine Rechte der Gilde betroffen werden, insbesondere das Recht zu steuerfreiem Verkauf von griechischen Weinen, nämlich Gewürzwein, Rumnenier oder Malvesier (clared, Romennyghen edder Melmezyghen). Die Stadt überläßt ihnen auf Lebenszeit für 35 rhein. Gulden ein städtisches Handwerkerhaus (der stades boden) am Markt zu Brakele und einen Hof am Kirchhof zu Brakele, von dem jährlich zwei oder drei Tage vor Michaelis, ehe der Rat abtritt, an die Stadt 1/2 Mark Brakelscher Währung zu zahlen ist. Wenn sie von Brakele wegziehen sollten, dürfen sie das Haus nach Belieben vermieten. Falls sie es verkaufen wollen, erhält der Rat das Vorkaufsrecht, wenn sie sich aber mit dem Rat über den Kauf nicht einigen können, dürfen sie es an jeden beliebigen verkaufen, außer an Geistliche oder Hofleute. Der betreffende Käufer darf das Haus während Frederiks und seiner Ehefrau Lebzeiten behalten, aber nur gegen Erfüllung der städtischen Pflichten. Sollte der Hof als Begräbnisplatz (to der doden graffte) benötigt werden, so müssen sie ihn dafür hergeben, wofür ihnen die jährliche Abgabe von 1/2 Mark erlassen wird. Wenn Frederik nicht binnen dem nächsten halben Jahr nach Brakele zieht, fällt das Haus an die Stadt zurück und er verliert die 35 Gulden Kaufgeld.
Archiv   Brakel, Stadtarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 213b
Benutzungsort Stadtarchiv und Stadtmuseum Brakel
Überlieferungsart Abschrift im Rats- und Bürgerbuch S. 20b, durch Streichung ungültig gemacht; Ankündigung des städtischen Sekrets.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.19   1400-1449
Datum Aufnahme 2010-10-14
Datum Änderung 2011-02-25
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