Regest

Datum 1538-10-15 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(avende Galli)
Titel/Regest Bürgermeister, beide Räte, Gekorene der Gemeinheit und Freischöffen der Stadt Brakell beschließen, daß alle Zuziehenden ihre Freibriefe haben müssen und drei Goldgulden oder 5 Mark Brakelscher Währung für ihre Bürgerschaft zu geben haben; wenn sie aber Eheleute sind, die binnen Landes geboren sind oder Junggesellen (knechte) die binnen der Stadt eine Bürgertochter freien und ehelichen, sollen sie nur 1 1/2 Goldgulden oder 2 1/2 Mark für ihre Bürgerschaft geben.
Archiv   Brakel, Stadtarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 394a
Benutzungsort Stadtarchiv und Stadtmuseum Brakel
Überlieferungsart Abschrift im Rats- und Bürgerbuch S. 72b.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-10-14
Datum Änderung 2011-03-02
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