Regest

Datum 1468-05-01 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(ipso die Philippi et Jacobi apostolorum)
Titel/Regest Bürgermeister und Rat der Stadt Reckelinchuysen, namentlich: Hinrich vanVlenbrok, Johan Tazeke, Johan Heger der Alte, Johan Lengerbeen, Johan Spechorn, Hinrich Stevens, Johan de Hoe, Gerhardus Becker, Herman Ryve, Diderick Hemerde und Herman van Zurhuysen tun kund: Die Stadt Recklinghausen vollzieht ein Rentenkaufgeschäft mit dem Dominikanerkloster in Dortmund (des cloisters der prediker orden bynnen Dorpmunde). Umb eyne summe geltz, die zuvor an die Stadt Recklinghausen ausgegeben worden ist, schuldet die Stadt dem Prior Anselm, dem Subprior Jordaen, dem Mitbruder mester Diderick doctor und allen übrigen Konventualen von nun an eine erbliche Jahresrente in Höhe von 10 schweren Gulden Oberländisch (gude sware averlendssche Rinssche gulden) oder einer äquivalenten Währungseinheit, so sie denn in Dortmund genge und gheve ist. Die Rente ist pünktlich an zwei jairtermynen zu bezahlen, nämlich die eine Hälfte zum nächstkommenden Martinitag (sinte mertinsdagh) [11.11.], die anderen 5 Gulden werden jeweils auf Philippi und Jacobi [01.05.] fällig und so vort an alle jair. Sollte jedoch der Fall eintreten, daß die Stadt Recklinghausen teilweise oder gänzlich in Leistungsverzug gerät und der betalinge [...] versuymelich wird, so soll eine förmliche Mahnung ausgesprochen werden, die dazu führt, daß sich zwei Recklinghäuser Ratsherren (erbare mannen ute unsse raide) binnen 4 Tagen auf den Weg nach Dortmund machen, dort Quartier beziehen, wohin sie die Rentengläubiger einbestellen (dar wy mit der manunge in gewiset sollen werden), und schießlich die rückständige Summe samt aller Auslagen und Kosten des Klosters bezahlen. Geschieht dies aber nicht, steht dem Kloster für die Geltendmachung eines Pfändungsanpruchs (pendinge) der Rechtsweg offen gleichermaßen myt geisteliken off wertlichen gerichten, die sich in ihrer Rechtsprechung gegenseitig nicht behindern sollen (dat eyne gerichte dem andern nicht te hinderen). Die Stadt Recklinghausen verzichtet übrigens auf alle Rechte, Einreden, fryheit und priviligie, die den Ansprüchen aus dieser Rentenverschreibung (verscrivonge) Abbruch tun könnten.

Siegelankündigung durch die Aussteller.
Archiv   Recklinghausen, Stadt- und Vestisches Archiv
Bestand   Stadtarchiv I, Urkunden, Reihe I |   alle Regesten
Signatur 84
Benutzungsort Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen
Formalbeschreibung Ausfertigung, Pergament, mittelniederdeutsch und lateinisch.

Kanzellierung durch zwei diagonale Schnitte im Pergament.

Format Ca. 24,5 x 16 cm
Siegel An Pergamentstreifen anhängendes Großes Siegel der Stadt Recklinghausen (beschädigt). Vorderseite: Stadtabbreviatur mit drei behelmten Türmen sowie einem Schlüssel im zentralen Stadttor. Umschrift (beschädigt): + SIGILLVM CIVIVM DE RICLENCHVSIN
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2011-03-04
Datum Änderung 2011-03-07
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