Regest

Datum 1626-08-30 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Heinrich Wolffshorn
Empfänger Conrad Schwalemoller
Titel/Regest Heinrich Wolffshorn, des etc. Fürsten und Herrn Frantz Wilhelmen, postulierten Bischofs zu Osnabrück, Dompropstes zu Regensburg, Grafen zu Wüertemberg, Herrn zu Waldt, verordneter Gograf zu Melle, urkundet: dass im Gericht erschien der wohledle und feste Johann Wolff von Karszenbruch, des auch wohledlen und festen Remberten von Karszenbruchs zu Brinck Sohn, und in schriftlich vorgezeigter Vollmacht seines Vaters und seiner Mutter Annen Catarinen (diese beiden Vornamen später mit anderer Tinte nachgetragen) geborenen von Oyenhausen, verkaufte dem ehrenachtbaren und vornehmen Conradten Schwalemoller, Bürgern zu Osnabrück, dessen (für den Vornamen eine unausgefüllt gebIiebene Lücke gelassen) Hausfrau und ihren Kindern und Erben, geboren und ungeboren, oder dem Inhaber dieses Schuldbriefes eine jährliche Rente von 36 Rtlr. spec., und zu deren richtiger Abzahlung bis zur Ablösung jährlich 7 Malter Roggen und 7 Malter Hafer, je 3 Scheffel Roggen zu einem Rtlr. und 6 Scheffel Hafer zu einem Rtlr. gerechnet, nach Melleschem Masse zu liefern, in und aus der Verkäufer zehntpflichtigen Gütern, insbesondere aus Johanningsmans Nuszmans, Erdtmans, Borkmans und Holsches zu Eickholte und Hardings zu Dilingtorffe, im Ksp. Melle; jährlich zwischen Michaelis und Martini (Sept. 29 - Nov. 11) zu liefern; der Überschuss, den die Zehntleute abliefern, soll den Verkäufern der Rente zurückgegeben werden. Das für diese Rente dargeliehene Kapital beträgt 600 Rtlr., die die Verkäufer zu Jacobi (Juli 25) erhalten und zu ihrem besonderen ihnen unlängst zugestossenen Anliegen verwandt haben. Die Zinsen sind nach Melle zu zahlen, resp. zu liefern; das Kapital kann von beiden Seiten zu Weihnachten gekündigt werden und muss dann zu Jacobi in Osnabrück gezahlt werden. Zu weiterem Unterpfandes wird gesetzt das freie Allodialgut Peperkorns Erbe zu Schluchteren im Ksp. Melle.

Zeugen: die ehrbaren und frommen Herman Hagedorn und Johan zur Becke, Bürger in Melle. Ankündigung der Ausfertigung des Schuldbriefes durch den Gerichtsschreiber und von dessen Unterschrift, sowie des Siegels und der Unterschrift des Rembert (!) v.K., ferner des Siegels des Gografen. Datierung: modern, nach reformiertem Kalender.

Die erste Unterschrift von Anna Chatrina van Oyenhausen, Witwe van Kerssenbroch. Über der zweiten, der des Johan Wolff v.K. steht, dass der Vater unter Verfertigung der Urkunde verstorben sei und deshalb er, Joh. Wolff v.K., nebst seiner Mutter den Schuldschein unterschrieben habe. Die dritte Unterschrift: Bernhardus Nortzelius, Not. publ. und beeidigter Gerichtsschreiber.
Vermerke Auf der Rückseite: eingelösete Obligationes vom Herrn von Dieren
Sonstige Beteiligte Bernhard Nortzelius (Unterzeichner) / Johann Wulf von Kerssenbrock (Unterzeichner) / Anna Catharina von Oeynhausen (Unterzeichner)
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 298
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Original, Pergament
Siegel die beiden anhängenden Siegel abgefallen und verloren
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
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