Regest

Datum 1565-11-16 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(des ersten frygdages na Martini)
Titel/Regest Hugo van Dincklage zu Dinklage beleibzüchtigt mit Zustimmung seiner Söhne Johan, Rudolff, Hinrich, Thomas, Hugo und Jurgen seine Frau Goste mit dem festen Haus genannt Hugen Haus zu Dinklage. Das Haus soll in wohnlichem Zustand gehalten werden und die notwendige Feuerung erhalten. Wenn Goste nicht in Dinklage leben möchte, soll sie ein Haus in Osnabrück (Ossenbrugge) erhalten. Will sie weder in Dinklage, noch in Osnabrück wohnen, soll man ihr ihre Leibzucht dahin liefern, wo sie es wünscht. An Leibzucht soll sie weiter erhalten den Garten bei dem Haus (in Dinklage) genannt Hoppenwall, die Strytwiese, die Wiese auf der Raeckhorst, einen Kamp genannt dat krumme stucke samt dem darauf stehenden Holz, den Kamp Nustyck und die beiden Gärten vor dem Haus, die derzeit die Witwe des Herbortt van Dincklage innehat. Sollte die Witwe noch leben, wenn Goste die Leibzucht erhält, soll Goste für den Nustyck und die Gärten Ersatz erhalten. Sollte Goste nicht in Dinklage wohnen, kann sie diese Ländereien verpachten, wobei ihren Kindern aber ein Vorrecht eingeräumt werden soll. Sie soll weiter erhalten das Erbe Surman, das jährlich 2 1/2 Molt Roggen, drei Molt Hafer, ein fettes Schwein, zwei Eimer Butter, welche 24 Pfund ausmachen, und Eier, Butter, Hühner und einen Spanndienst zu leisten hat; weiter das Erbe Osterhusen, das jährlich drei Molt Roggen, ein fettes Schwein, Eier, Butter, Hühner und den Spanndienst leisten muß; weiter 15 Scheffel Roggen aus dem Erbe Wellerding für den Zehnten, den Hugo eingelöst hat; weiter das Erbe Knoelman, das jährlich acht Gulden, ein fettes Schwein, Eier, Butter, Hühner und einen Spanndienst leisten muß; weiter das Erbe Hoykeman, das jährlich sechs Gulden, ein fettes Schwein, Eier, Butter, Hühner und einen Spanndienst leisten muß; weiter das Erbe Wegenstede, das jährlich drei Gulden, Eier, Butter und Hühner und einen Spanndienst leisen muß; weiter das Erbe Wulfekule, das jährlich fünf Gulden, Eier, Butter, Hühner und einen Spanndienst leisten muß; weiter das Erbe Fflerlage, das jährlich drei Molt und drei Scheffel Roggen, drei Molt und drei Scheffel Hafer Essener Maßes, ein fettes Schwein, Eier, Butter, Hühner und einen Spanndienst leisten muß; weiter von Johan zu Westeremstek jährlich zwei Molt Roggen und zwei Molt Hafer Cloppenburger Maßes und einen Taler für den Dienst. Dazu soll sie aus den Gütern zu Dinklage fünf fette Schweine erhalten, nämlich von Westendorp eins, von Swechman eins, von den beiden Kalvelagen je eins und von Espellage eins. Espellage hat darüber hinaus jährlich acht Gulden, Eier, Butter, Hühner und einen Spanndienst zu leisten. Derjenige, der die Güter zu Dinklage bewohnt, soll ihr jährlich 10 Molt Gerste und einen fetten Ochsen im Wert von 10 Talern geben. An fetten Schafen soll sie jährlich von Hinrich Kenckell eins, von Meyers Detter eins, von Ryken Luthmer zwei, von Graveman eins, von Boiman zu Tenstedt (Thenstede) eins, von Backhusz ebenda eins bekommen. Weiter soll sie aus den Dinklageschen Gütern jährlich vier Molt Hopfen erhalten. Will Goste Lasten fahren (waer faren), sollen ihr die Leute von Dinklage und Lohne vier starke Wagenpferde stellen. Auch soll man für sie jeden Sommer zwei Pferde in Dinklage auf die Weide gehen lassen "in den Dincklagesschen welden, inwendich den tunen, dar se sath mogen ethen". Aus den 7 (!) Erben Osterhusen, Knoelman, Hoykeman, Wegenstede, Wulfekule, Surman, Johan tho Westeremstek und Fflerlage sollen ihr Ausfahrt, Einfahrt, Freikauf und alle Gefälle aus Eigentumsrecht zustehen. Gleiches soll ihr aus dem Erbe Espellage zustehen, das Hugo seiner Frau als Morgengabe gegeben hat. Weiter soll sie von allen Gütern so lange die Weinkaufgelder beziehen, bis die Kinder diese gefreit haben. Nach Hugos Tod soll Goste ihre frauliche Gerechtigkeit erhalten, nämlich sämtlichen Hausrat, wie es einer Adeligen zusteht. Hugo van Dincklage siegelt, seine Söhne unterschreiben.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1350
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, kanzelliert, Unterschriften von Hugo und seinen Söhnen Johan, Rudolff, Henrick und Thomas, anh. Siegel ab. Rückseite: Inhaltsvermerke; der mutter lifftuch, ist alles doeth; Altsignaturen (F; N. 26).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
Aufrufe gesamt 755
Aufrufe im Monat 257