Regest

Datum 1567-09-05 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Vor Johann van Dyncklage zu Hopen, Drost zu Vechta, als erwähltem Richter erscheinen Hugo van Dyncklage, seine Frau Guste von Holle und ihre Kinder Johann, Rudolff, Heinrich, Thomas, Hugo und Georg sowie Gerdruth, Guste und Sophia und treffen folgende Vereinbarung: 1. Hinsichtlich des Leibgedinges für Guste von Holle bleibt es bei der getroffenen Regelung. 2. Wenn sich die drei Mädchen mit Zustimmung ihres Vaters oder nach dessen Tod ihrer Brüder verheiraten, sollen sie je 1200 Gulden sowie Kleider und Kleinodien erhalten, wie dies auch bei der Tochter von Oberst Jurgen von Holle und bei Heinrich von Snethlages Tochter, die Wylcken Gelen geheiratet hat, geschehen ist. Nicht betroffen hiervon ist der Eintritt in ein Stift. Mit der Mitgift sind alle Forderungen der Töchter auf die elterlichen Güter abgegolten. 3. Falls die Mädchen im Jungfrauenstand bleiben und bis zum 26. oder 30. Lebensjahr noch nicht verheiratet sind, sollen sie jährlich 60 Gulden erhalten. Hierfür sind ihnen folgende Dinklagesche Güter zum Unterpfand gesetzt worden, nämlich das Erbe Werneken und Johan zu Kallvelagen, Gerdt Wyldenbergs Erbe, Johan Barhorstes Erbe, Berndt Broemeswichs Erbe, Harmen thon Dykes Erbe und Harmen thon Sweges Erbe (Höfe gr. und kl. Kalvelage, Willenborg, Barhorst, Brämswig, Diekmann und Schwegmann). Diese Rente fällt nach dem Tod der Inhaberin an diejenigen Brüder, die im Besitz der Dinklageschen Güter sind. Die Eltern und Kinder verpflichten sich zur Einhaltung dieser Vereinbarung. Johan und Hugo von Dyncklage siegeln. Ankündigung der Unterschrift von den Sieglern, von Guste von Holle und ihren Söhnen.

Zeugen: Oberst Georg von Holle, Philip von Hoerde zu Boeke (Boeck), fürstlich Paderbornscher Hofmeister, Bories von Munnichusen zu Apeler und Herman von Dyncklage.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1370
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, Unterschriften von Hughe, Johan, Rudolff, Hugo und Jurgen von Dincklage, 2 anh. Siegel: 1. (ab), 2. Hugo von Dyncklage. Rückseite: Inhaltsvermerke; Altsignaturen (Numero 18; N. 27; Lit. L N. 29).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
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