Regest

Datum 1594-12-18 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Henrich Duden, Abt der Reichsstifter Werden und Helmstädt, befreit auf Bitten von Johann Droste, Doctor der Rechte, und Herman Bulleren zu Behuf der Bernharda Wulff, Witwe Gaelen zu Bisping und Frau zu Romberg, die Dienstmannslehngüter Weisscher im Ksp. Nordkirchen und Ammerszbeck im Ksp. Selm von der Lehnsbindung. Bernharda Wulff kann diese Güter zum Vorteil ihrer Kinder verhandeln. Als Ersatz hat die Witwe ihm die Güter Lynkamp im Ksp. Ameke (richtig: Walstedde) und Hoenfeld im Ksp. Werne sowie Gaelens Hof bei Herbern, letzteren jedoch ohne das zugehörige Gehölz, welches allodial bleiben soll, nach Dienstmannsrecht zu Lehen aufgetragen. Der Abt belehnt nun Johann Droste zu Behuf des Dietherich von Gaelen zu Bisping und seiner Geschwister mit den drei Höfen und setzt bei einem Mannfall 20 rheinische Gulden als Gebühr für Hergewäte und Belehnung fest. Der Abt siegelt mit dem großen Abteisiegel.

Zeugen: Johan Straitman, Lizentiat der Rechte und Bürgermeister der Stadt Essen, sowie Alexander Duden, fürstlicher Richter zu Werden, und Wihelm Schlechtendaill, Rentmeister des Abtes.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1736
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel mit Rücksiegel (oben abgebrochen), Unterschrift des Abtes. Rückseite: Inhaltsvermerke; Altsignaturen (12; Romberg R aaaa 3).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
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