Regest

Datum 1595-06-26 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Vor Heinrich Schweder, der verordneten Statthalter des Stifts Münster Richter und Gograf zu Damme, erklären Wille Oisterhausz und seine Frau Grethe mit Zustimmung ihrer Gutsherren Herrn Rodolff, Domherr und Propst, und Hugo van Dincklage, Brüdern, daß sie von den Provisoren der Katharinenkirche in Dinklage aus der Struktur 25 Rtlr. erhalten haben, die der Kirche von + Fygge van Dincklage testamentarisch vermacht worden seien. Für diese Schuld verschreiben die Eheleute Oisterhausz der Kirche eine Rente von 1 1/2 Rtlr., die jährlich am Tag Johannis bapstistae zu zahlen ist. Die Eheleute behalten sich den Rückkauf der Rente vor udn setzen mit Zustimmung ihrer Gutsherren ihr Haus und Hof zum Unterpfand. Der Richter und die beiden Gutsherren siegeln.

Zeugen: Werneke Kalvelage und Johan Boihne, Diener des Hauses Dinklage.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1740
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Papierbogen, anh. Siegel des Richters, aufgedrückte Siegel von Rudolf und Hugo von Dincklage. Rückseite: Inhaltsvermerk; structura; Altsignaturen (gestr. N. XI; N. 25).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
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