Regest

Datum 1658-12-11 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Osnabrück
Titel/Regest Vor Johann Itell von Schorlemer, Lizentiat beider Rechte und des fürstlichen oberen Gogerichts zu Osnabrück verordneter und geschworenener Gograf, erschien am 11. Dezember 1655 Herr Christophorus Greve, Prokurator, namens des Herrn Dr. und Consuls Gerhardt Schepeler und stellte nach osnabrückischem Obergogerichts- und gemeinem Landrecht zur Diskussion und Äußerung Kannegieszers freies Gut auf dem Harderberg mit Haus, Hof, Ländereien, Wiesen, Gärten, Kotten, der Vieh- und Schaftrift in der Harderberger und Malberger Mark zu dreimal 14 Tagen. Die Diskussion ist, wie gebräuchlich, an drei Sonntagen in den vier Stadtkirchen in Osnabrück von den Kanzeln verkündet worden und die Gläubiger sind zur Angabe ihrer Forderungen zum letzten Verkündigungstermin aufgefordert worden. Zu diesem Termin übergab Prokurator Greve ein Protokoll des Notars Abeken mit einem Kaufvertrag vom 23. Oktober diesen Jahres und eine alte Verschreibung wegen der Weide- und Schaftriftrechte von 1536 Mai 11.

An Forderungen wurden erhoben von:

Michell Wedinghaus wegen Brautschatz und Kindteil seiner Ehefrau Catharina Kannen-gieser, Evert Berghoff wegen Schuld von 20 Rtlr.,

Gildemeister Henrich Vette wegen Schuld von 10 Talern wegen Saatkorn,

Eingesessene der Bsch. Malbergen mit Eingabe sub. lit. A und Bitte um Einhalt,

Johannes Oeffeler wegen eines Kapitals von 50 Rtlr. mit Zinsen,

Arnold Cothman und Herman Endebrock als Ehemänner von Catharina und Regina Öeffeler wegen eines Kapitals von 50 Rtlr. und drei Jahren Zinsen, wobei die Witbeckersche Adjudikation fünf Rtlr. fordert,

von Joest Oeffelers Forderung verlangen Älterleute und Gildemeister des Krameramts wegen eines Mantels,

Dieterich Everdingk wegen zwei Taler zwei Schilling Kapital nebst Zinsen und 18 Schilling Unkosten,

Paull Schneider wegen sieben Taler 14 Schilling Kapital und Zinsen von 14 Jahren, wovon vor und nach zwei Taler abverdient,

Jasper Bischoff wegen des Kindteils seines + Vaters in Höhe von 30 Rtlr. nebst Zinsen, ein Pferd und eine Kuh,

Johan in Haszbergs Kotten wegen vier Taler Kapital und Zins von drei Jahren,

Hansz Schmidt wegen 38 Taler minus 1 Schilling,

Tonnies Kannengieszer wegen seines Kindteils von 109 Rtlr. drei Schilling sechs Pfennige,

Elisabeth Kannengieszers Tochter Elisabeth als Anerbe zum Gut wegen 300 Rtlr. Kapital und Zinsen von drei Jahren,

Claus Gelszhorns Tochter Anna Maria von der Witwe des + Gerdt Kannengieszer wegen 200 Rtlr. Kapital,

Meister Johan Haver im Namen der übrigen Interessenten wegen 500 Rtlr. Kapital,

Syndikus und Lizentiat Schorlemer wegen 10 Rtlr. Kapital nebst Zinsen,

Senator Johan Schulte als Provisor des Gasthauses St. Jacob wegen eines näher zu bezeichnenden Anspruchs sowie für sich wegen acht Taler 10 Schilling sechs Pfennige Kapital und Zinsen von 14 Jahren,

Jobst Abeken wegen eines Kapitals von 10 Talern und Zinsen von 29 Jahren, jährlich 14 Pfennige = 16 Taler, sowie laut Abrechnung vier Scheffel Weißkorn und ein Taler, insgesamt 27 Taler,

die Witwe des Sekretärs Sutmeyer wegen 36 Taler neun Schilling sechs Pfennige und Unkosten laut Gerichtsurteil vom 1. Juli 1623,

Bultenschmid zu Laer wegen fünf Taler neun Schilling Kapital und seit 1630 rückständiger Zinsen.

Da sich sonst weiter niemand gemeldet hat, ist die Äußerung am 14. Juni 1656 für den Antragsteller (discutienten) geschlossen worden. Etwaigen weiteren Gläubigern wurde Stillschweigen auferlegt. Zeugen hierbei waren Notar Johann Eberhard Sprickman und Bürger Baltzer Heick.

Da mittlerweile die Gläubiger vom Verkäufer bezahlt worden sind, haben sie bei der Ladung am 28. Juni 1656, die von Jobst Lohmeyer und Henrich Lübbeken angesetzt war, keine weiteren Forderungen erhoben. Wegen der strittigen Forderungen wurde am 9. Juni 1657 gerichtlich beschlossen, daß es in der Diskussionssache über Kannegieszers Güter auf dem Harderberg beim Beschluß vom 14. Juni bleiben soll. Weiter urteilte der Gograf: weil der Forderung von Gerdt Kannengieszers + Tochter Elisabeth bezüglich der Zinsen und der Forderung von Anna Maria, der Tochter von Gerd Kannengieszers Witwe, widersprochen wird und die von Jobst Abeken angegebene Schuld zurückgewiesen wird, sollen die genannten ihre Forderungen binnen 14 Tagen nachweisen. Ebenso soll der Antragsteller seinen Beweis gegen diejenigen Gläubiger führen, deren Forderung er nicht anerkennt, insbesondere gegen Wedinghauses Antrag auf Sequester oder Arrest. Wegen der Forderung der Witwe Suttmeyer sollen beim Käufer 150 Rtlr. stehen bleiben. Wegen der Schaf- und Viehtrift beruft sich der Antragsteller auf die fürstliche Kommission, worauf die Malberger binnen 14 Tagen antworten sollen.

Am 14. November 1657 ist gerichtlich beschlossen worden, daß es wegen der Erklärung des Claus Gelszhorns vom 14. Juli sein Bewenden haben soll und das Documentum discussionis auszufertigen sei. Wegen der Forderung der Witwe Sutmeyer und des Jobst Abeken sollen 150 Rtl beim Käufer stehen bleiben, bis diese zwei Sachen erledigt sind. Haver ist zum Eid zuzulassen. Weil Johan Abeken sein Rechenbuch vorgezeigt hat und hierüber einen notariellen Auszug vorgelegt hat, den er sich zu beeiden anbietet, hat sich der Antragsteller binnen acht Tagen dazu zu erklären.

Da nun mittlerweile die Forderungen Sutmeyer und Abeken laut vorliegender Quittungen bereinigt sind, sind schließlich Johan Haver und Tonies Kannengieszer als Vormünder der Elisabeth Kannengieszer erschienen und erklärten, daß sie von Dr. Gerhardt Schepler als Käufer und Antragsteller den ihrer Pflegetochter zustehenden Kindteil von 300 Rtlr. aus den Kaufgeldern erhalten hätten. Ebenfalls haben die Vormünder und Claus Gelszhorn als Verkäufer von Kannengieszers Gut erklärt, daß sie vom Käufer die gesamte Kaufsumme erhalten haben und damit laut vorgelegter Quittungen alle bei dieser Gutsäußerung beteiligten Gläubiger abgefunden hätten. Die Verkäufer haben Verzicht geleistet und nochmals den Verkauf bestätigt. Dies geschah am 15. Juni 1658 vor den Zeugen Henrich Mithausz und Johan Gödeking, Bürger zu Osnabrück.

Der Gograf bezeugt nun, daß der Verzicht geschehen sei und alle Gläubiger bis auf Jaspar Bischoff, dem Schweigen auferlegt worden sei, weil er auf die an ihn ergangenen Ladungen nicht reagiert habe, laut Vorlage der Quittungen befriedigt seien. Der Kauf wird bestätigt und Kannegieszers Güter werden dem Dr. Gerhardt Schepeler zugesprochen. Der Richter siegelt und läßt durch den Notar unterschreiben.

Unterschrift des Notars Rudolphus Abeken.
Vermerke Rückseite: Euszer- und kauffbrieff auff die Harderburg olim Kannengieszerey genant;
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 2316
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Signaturen (N. 29; 58)
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament
Siegel Siegel in Holzkapsel
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-03-30
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