Titel/Regest |
"Ernst Wilhelm" Graf zu Bentheim, Tecklenburg, Steinfurt und Limburg, Herr zu Rheda, Wevelinghofen, Hoya, Alpen und Helfenstein, Erbvogt zu Köln, kaiserlicher Reichshofrat und Kämmerer, überläßt dem "Frantz Wilhelm" Freiherrn "von Gahlen", Herrn zu Enniger, Dinklage, Galen und Heede, Erbkämmerer, das Gut Esterwegen im Emsland Gericht Sögel mit allen Rechten, wie dieses "Ferdinandt Albrecht von Scheffer" für sich und seine Brüder "Bertram" und "Ferdinandt von Scheffer" und auch seinen Vetter "Horatius von Crominga" am 25. Juni 1650 kraft eines im Jahr 1584 erteilten Lehnsreverses vom Haus Bentheim zu Lehen empfangen hatte. Der Freiherr "von Gahlen" kann ebenso wie der Aussteller mit dem Gut schalten und walten, wie er möchte, und alle Rechte wahrnehmen. Der Aussteller unterschreibt und siegelt. |