Regest

Datum 1695-06-08 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Münster
Titel/Regest "Matthias Fridericus de Reck", Domdechant zu Münster, Domherr zu Minden und Propst von St. Mauritz vor Münster, und "Hermannus de Reck", Domherr zu Münster und Paderborn, Herr in Lüdinghausen, erklären, dass ihr + Schwager "Henricus" Freiherr "de Gahlen", Herr in Assen, Bisping, Romberg, Ottenstein und Hündelinghof, Drost zu Vechta, und seine Frau "Anna Elisabetha" geb. "de Reck", ihre Schwester, im Jahre 1664 am Fest des hl. Antonius von Padua in der Pfarrkirche von Lippborg eine Stiftung mit 200 Rtlr. gemacht hätten und eine feierliche Messe zu ehren der Jungfrau Maria am 8. März mit 100 Rtlr. fundiert hätten. Festgelegt war auch worden, dass die Festlichkeit zu Ehren des Antonius nach dem Tod des "Henricus de Gahlen" auf seinen Todestag gelegt werden sollte, wie dies die bischöfliche Bestätigung vom 23. Juni 1664 näher ausführt. Diese 300 Rtlr. sind nun gegen jährliche Einkünfte angelegt und in der vorgeschriebenen Weise verwandt worden. Dann hat "Henricus de Gahlen" in seinem Testament noch weitere 200 Rtlr. der Pfarrkirche zum Begehen seines Todestages vermacht und 100 Rtlr. hinterlassen, mit denen das Gehalt des Lehrers in Lippborg vermehrt werden soll. Als Testamentsvollstrecker hat er die beiden Aussteller eingesetzt, die nun festlegen, dass die feierliche Messe zu Ehren der Jungfrau Maria am bestimmten Tag zu feiern ist und die Feier zu Ehren des hl. Antonius nun für die Seele des Stifters und für die Gesundheit ("pro incolumitate") der Stifterin und der ganzen Familie abzuhalten ist. Da der Stifter nun am 17. September 1694 verstorben ist, soll in der Pfarrkirche zu Lippborg hinfort sein Gedächtnis an diesem Tag feierlich begangen werden. Auch soll am folgenden Sonntag sein Jahresgedächtnis mit Glockengeläut von der Kanzel verkündet werden. Zur gleichen zeit soll in der Burgkapelle eine Messe gelesen werden. Hierfür hat der Stifter 200 Rtlr. zur Verfügung gestellt. Die Testamentsexekutoren haben nun der Pfarrkirche 300 Rtlr., angelegt zu 5 %, übertragen. Die Einkünfte sollen in der bestimmten Form verwandt werden. Die Kirchenprovisoren haben wegen Wein, Licht und Hostien Rechnung abzulegen. Der Pfarrer erhält 3 1/2 Rtlr., der Vikar 2 1/2 Rtlr., der Vikar der Burgkapelle 1/2 Rtlr., der Küster 1 Rtlr., 1/2 Rtlr. erhalttn die übrigen Kantoren. 5 Rtlr. erhält der Lehrer, der dafür nicht nur mit den Schülern bei der Gedächtnismesse anwesend sein soll, sondern die ihm anvertraute Jugend fleißig im Katechismus unterrichten soll. Der Pfarrer hat für die Einhaltung der Stiftung und die Verwendung der Gelder Sorge zu tragen. Die Aussteller unterschreiben und siegeln. Bischof "Fridericus Christianus" zu Münster bestätigt diese Bestimmungen, siegelt und unterschreibt.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 2522
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, lateinisch, 3 anh. Siegel in Holzkapseln: 1. "Matthias Fridericus de Reck", 2. Bischof, 3. "Hermannus de Reck", Unterschriften. Rückseite: Inhaltsvermerk; Altsignatur (Assen XXIV 12).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-03-30
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