Regest

Datum 1701-04-21 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(August 4)
Ausstellungsort Höxter
Titel/Regest Die fürstlich Corveysche Kanzlei zu Höxter fertigt auf Wunsch des Paderborner Offizials Theodorus Holter für den Fürstbischof Herman Werner zu Paderborn ein beglaubigtes Transsumpt von verschiedenen Schriftstücken bezüglich des Erwerbs des adeligen Gutes Wehrden an.

Folgende Dokumente sind enthalten:

1. 1699 November 16

Die Brüder Johann Wilhelm, kurmainzischer Capitain, und Christoph Bernd von Amelunxen, letzterer auch als Zessionar seines Bruders Ferdinandt, haben dem Paderborner Fürstbischof Herman Werner und der freiherrlichen Familie Wolff Metternich am 13. Oktober 1699 für 18 000 Rtlr. den elterlichen adeligen Sitz Wehrden in der Erwartung verkauft, dass auch die übrigen jüngeren Brüder dem Verkauf zustimmen würden, was diese aber nicht getan haben. Die drei älteren Brüder, die nach Abzug der Schulden, nämlich 2.000 Rtlr. als Witwenteil an die Landdrostin, 2800 Rtlr. an die sieben Fräulein (von Amelunxen), 2.000 Rtlr. an gemeinen Schulden und 200 Rtlr. wegen der Quote, als ihren Anteil 5500 Rtlr. bar erhalten haben, bestätigen nochmals den Verkauf und wollen nun den Käufer wegen der Ansprüche der anderen Brüder völlig schadlos halten.

2. 13.10.1699

Die Brüder Johann Philipp Wilhelm, kurmainzischer Capitain, Christoph Bernhard, letzterer auch als Zessionar seines Bruders Ferdinandt, Henrich Gottfried, Johann Friederich und Christoff Friederich von Amelunxen, Söhne des + corveyschen Landdrosten und Rats Friederich Ulrich von Amelunxen, verkaufen dem Paderborner Fürstbischof Herman Werner und der freiherrlichen Familie Wolff Metternich für 18 000 Rtlr. den elterlichen adeligen Sitz Wehrden samt allen zugehörigen Ländereien, Einkünften und Rechten. Für den noch minderjährigen Christoff Friederich handelt sein Vormund Robbert Wilhelm von Amelunxen. Mit Zusatz vom 17.12.1700 gibt Ferdinand von Amelunxen seine Zustimmung.

Bestätigt durch den Abt Florentz zu Corvey am 02.07.1700.

3. 13.03.1700

Christoff Bernhard von Amelunxen und seine Frau Hedewigh Elisabeth geb. von Steinhauszen quittieren dem Bischof Herman Werner über die Zahlung der an sie fälligen Quote von insgesamt 3.700 Rtlr.

4. ohne Datum

Henrich Gottfriedt, Johan Friederich und Christoff Friederich von Amelunxen quittieren dem Bischof Herman Werner die Zahlung von 17 Rtlr. 7 Gr. als ihren diesjährigen Anteil an der Wiese.

5. 25.06.1700

Johann Friderich von Amelunxen quittiert über die Zahlung von 20 Rtlr. wegen des Überschusses von dem Hof zu Beverungen, der an Lorentz Kauffman zu Beverungen versetzt war.

6. 16.11.1699

Johann Philipp Wilhelm von Amelunxen, kurmainzischer Capitain, quittiert dem Bischof Herman Werner die Zahlung von 600 Rtlr., die er als Senior vom Haus Wehrden erhalten hat. Sollten wegen der Weigerung seiner Brüder, den Kauf von Wehrden zu ratifizieren, dieser Kauf rückgängig gemacht werden müssen, wird er diese 600 Rtlr. zurückzahlen.

7. 07.12.1699

Christoff Bernhard von Amelunxen quittiert den Empfang von 250 Rtlr. für seine Bemühungen um den Verkauf Wehrdens an den Bischof Herman Werner. Ausgezahlt hat ihm das Geld der Paderborner Bauschreiber zu Wehrden Monsieur Meyer.

8. 19.11.1699

Hedewig Elisabeth von Amelunxen geb. von Steinhauszen quittiert über die Zahlung von 100 Rtlr., die ihr der Bischof Herman Werner ausz sonderbahrer gnade verehrt habe.

9. 25.06.1700

Henrich Gottfriedt, Johann Friederich und Christoff Friederich von Amelunxen quittieren dem Bischof Herman Werner über die Zahlung einer Zulage von 2.000 Rtlr. zusätzlich zu dem Kaufpreis für Wehrden.

10. 18.12.1700

Ferdinand von Amelunxen quittiert dem Bischof Herman Werner die Zahlung von 200 Rtlr. und verzichtet auf alle Ansprüche an Wehrden.

11. 22.06.1700 / 27.11.1700

Christina Hedewig, Witwe und geborene von Amelunxen, der von ihrem verstorbenen Ehemann jährlich eine Leibzucht von 100 Rtlr. aus den Gütern zu Wehrden verschreiben worden war, wobei nach ihrem Tod von dem zugrunde gelegten Kapital 1.000 Rtlr. an die Kinder erster Ehe ihres Gemahls und 1.000 Rtlr. an ihre mit ihm erzielten Söhne gelangen sollen, erklärt sich damit einverstanden, dass Johann Friederich und Christoff Friederich von Amelunxen von Bischof Herman Werner 1.000 Rtlr. erhalten haben und 1.000 Rtlr. in die Bodenseeischen Gütern angelegt werden. Ihre Leibzucht von 100 Rtlr. soll je zur Hälfte von ihren Söhnen und aus den besagten Gütern entrichtet werden. Sie verzichtet damit auf ihre Ansprüche an Wehrden, die sie aus der Leibzucht beanspruchen könnte. Beim Abzug von Wehrden soll sie 100 Rtlr. erhalten und für ihr Wohnrecht jährlich mit jeweils einem Fuder Roggen und Gerste und 20 Rtlr. entschädigt werden.

12. 06.07.1700

Christina Hedewig, Witwe und geborene von Amelunxen, quittiert dem Bischof Herman Werner über die Auszahlung ihrer halben Leibzucht von 50 Rtlr. und verzichtet auf weitere Ansprüche, da das Kaufgeld für Wehrden vollkommen bezahlt sei.

13. 24.06.1700

Abt Florentz zu Corvey erteilt auf Bitte der Christina Hedewig Witwe von Amelunxen als Oberlandesvormund für die unmündigen Kinder des + Christoffel Bernd von Amelunxen die Genehmigung 1.000 Rtlr. in die Güter zu Bodensee anzulegen.

14. 18.11.1699

Catharina Elisabeth von Amelunxen quittiert den Empfang von 400 Rtlr. als ihren Kindteil an den Gütern zu Wehrden und verzichtet auf weitere Ansprüche.

15. 22.11.1700

Catharina Elisabeth von Amelunxen quittiert den Empfang von 14 Rtlr. 27 Gr., die ihr wegen des Inventars des Korns zugestanden haben.

16. 18.11.1699

Catharina Elisabeth von Amelunxen quittiert den Empfang von 100 Rtlr., die ihr Bischof Herman Werner hat verehren lassen.

17. 22.06.1700

Blandina Justina, Augusta Constantia, Sophia Charlotta und Sibilla Concordia von Amelunxen quittieren dem Bischof Herman Werner den Empfang von jeweils 400 Rtlr. als ihre Kindteile von den Gütern zu Wehrden sowie zusätzlich jeweils 100 Rtlr. pro discretione.

18. 02.09.1700

Blandina Justina, Augusta Constantia, Sophia Charlotta und Sibilla Concordia von Amelunxen quittieren dem Bischof Herman Werner den Empfang von jeweils 30 Rtlr. 26 Gr. wegen der von ihrem Verwalter Finck ausgestellten Winterfrucht und anderen ihnen als Kindteil zustehenden Einkünften.

19. 05.07.1700

Rafe Simon von der Lippe und seine Frau Dorothea geb. von Amelunxen quittieren dem Bischof Herman Werner den Empfang von 800 Rtlr., jeweils 400 Rtlr. für die Kindteile von Dorothea und ihrer Schwester Justina Sabina von Amelunxen, sodann 50 Rtlr. Diskretionsgelder und 40 Rtlr. vom Inventar.

20. 24.05.1700

Hansz Henrich von Amelunxen zu Amelunxen stimmt dem Verkauf von Wehrden zu.

Die fürstlich Corveysche Kanzlei bestätigt die Übereinstimmung der hier abgeschriebenen Dokumente mit den vorgelegten Originalen und siegelt.
Archiv   Amelunxen
Bestand   Amelunxen-Wehrden, Urkunden |   alle Regesten
Signatur A Urk. 69
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Ausfertigung, Pergamentlibell, Viditvermerk des B. Bogge, anh. Siegel in Holzkapsel an Seidenschnur.

Anschließend als Nachtrag: 17.06.1701

Jost Hilmer Asche von Amelunxen stimmt dem Verkauf von Wehrden an den Bischof Herman Werner zu.

Der Kanzler B. Boggen bestätigt am 04.08.1701 die Richtigkeit der Abschrift.

Auf dem Umschlagblatt: Inhaltsvermerk; Signaturen (gestr. N. 31; gestr. N. 20; No. 22; Rep. I L. 12 Paq. D Nr. 8).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2011-03-30
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